Erlass der Festsetzungsgebühren für Veranstaltungen der Gewerbevereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Erlass von Festsetzungsgebühren für Veranstaltungen der lokalen Gewerbevereine und Werbegemeinschaften. Grundlage der Gebührenerhebung ist die Festsetzung von Jahrmärkten nach § 69 der Gewerbeordnung, wobei die Gebührensätze im Kreis Wesel einheitlich für Wochentage, Wochenenden sowie Feiertage festgelegt sind.
Im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern der Werbegemeinschaften wurde der Wunsch geäußert, im Sinne der Wirtschaftsförderung auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten, da die betreffenden Veranstaltungen der gesamten Stadt zugutekommen. Konkret liegt ein Antrag des Gewerbevereins vor, die Gebühr für einen Trödelmarkt in Höhe von 500,00 Euro zu erlassen. Zudem liegt ein Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft vor, eine Veranstaltung in ungeraden Jahren dauerhaft festsetzen zu lassen.
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl auf die Verwaltungsgebühren für die gewerbliche Festsetzung als auch auf die Gebühren für Verkehrsregelungen zu verzichten. Ein Ausgleich des Gebührenausfalls soll durch eine interne Verrechnung mit den Haushaltsmitteln der Wirtschaftsförderung erfolgen. Die Erhebung von Gebühren für Ausschankgenehmigungen sowie für gewerbliche Trödelmarktveranstaltungen soll hingegen unverändert fortgeführt werden. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung zwischen dem Erlass der Gebühren, einer Ermäßigung oder der Erhebung in voller Höhe zur Vorlage im Rat unterbreitet.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 26.09.2002kein Ergebnis hinterlegt
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