Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Lokale Agenda 21 der Stadt Hamminkeln; hier: Nachhaltigkeitskriterien - der Arbeitsgruppe 2 zum Thema Landwirtschaft und - der Arbeitsgruppe 3 Jugend, Soziales, Bildung und SeniorenZur Vorlage · 2002/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt dem Haupt- und Finanzausschuss die Ergebnisse der Arbeitsgruppen 2 und 3 im Rahmen der Lokalen Agenda 21 zur Entscheidung vor. Die Vorlage bezieht sich auf die Erarbeitung von Leitbildern und Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Themen Landwirtschaft sowie Jugend, Soziales, Bildung und Senioren. Da die geplante Diskussion der Ergebnisse in der Arbeitsgruppe Wirtschaftsförderung nicht stattgefunden hat, erfolgt die erneute Vorlage der bereits im Arbeitskreis abgestimmten Inhalte.
Im Bereich der Landwirtschaft wird der Erhalt der niederrheinischen Kulturlandschaft als Ziel definiert. Als messbarer Indikator dient die Anzahl der landwirtschaftlichen Voll- und Nebenerwerbsbetriebe. Angestrebt wird eine Stabilisierung der Betriebe, wobei eine Abnahme von maximal 10 % über die nächsten zehn Jahre als Zielwert festgelegt wurde, um sich von der Entwicklung im Kreis Wesel abzukoppeln. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Förderung der Regionalvermarktung, die Imageverbesserung des Berufsstandes sowie die Nutzung von Flächen für Photovoltaik und Biomasse.
Die Arbeitsgruppe 3 befasst sich mit dem Thema Ausbildung. Ziel ist es, die Ausbildungssituation vor Ort zu verbessern oder zu erhalten, um jungen Menschen Zukunftsperspektiven in der Stadt zu bieten. Als Indikator soll die Ausbildungsquote dienen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung bei zukünftigen Gewerbeansiedlungen die ansässigen Unternehmen darauf hinweist, Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen oder vorzuhalten.
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Beratungsfolge
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 2Richtlinien für die Zuschussgewährung bei VereinsjubiläenZur Vorlage · 2002/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0175 befasst sich mit der Neuregelung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine anlässlich von Jubiläumsfeiern in Hamminkeln. Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung sowie der aktuellen Haushaltslage. Im Rahmen der Vorbereitung wurden hierzu auch die Regelungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verglichen.
In der Vergangenheit wurden für Jubiläen in den Intervallen von 25, 50, 75 und 100 Jahren jeweils Zuschüsse in Höhe von 125,00 Euro aus dem entsprechenden Haushaltsmittel gewährt. Der neue Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung dieser Beträge vor. Demnach sollen Zuschüsse künftig nur noch für im Vereinsregister eingetragene Vereine gewährt werden, die einem gemeinnützigen Zweck dienen.
Für die Jubiläen von 25, 50 und 75 Jahren ist ein Betrag von 75,00 Euro vorgesehen. Für Jubiläen ab 100 Jahren sowie für jedes weitere 25-jährige Intervall soll der Zuschuss 100,00 Euro betragen. Die Vorlage legt zudem fest, dass für Jubiläen einzelner Abteilungen sowie für die Erstellung gesonderter Festschriften keine Zuschüsse gewährt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diese Regelungen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 3Förderung kommunaler Projekte der EntwicklungszusammenarbeitZur Vorlage · 2002/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln verfügt über Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Basierend auf einem Betrag von 0,26 Euro pro Einwohner steht der Stadt ein Gesamtbetrag von 7.061,86 Euro zur Verfügung, der an verschiedene Initiativen weitergeleitet werden soll.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Verteilung der Mittel auf verschiedene Projekte und Gruppen vor. Ein wesentlicher Teil der Förderung geht an den KAB Dingden, Tschernobyl Kinder in Not e.V., mit einem Zuschuss von 1.500,00 Euro. Weitere Mittel werden für die Unterstützung von Projekten in El Salvador durch die Eine-Welt-Gruppe „Heilig Kreuz“ sowie für die Unterstützung von Straßenkindern in Mexiko durch die Eine-Welt-Gruppe Loikum bereitgestellt, jeweils in Höhe von 650,00 Euro.
Zudem umfasst der Vorschlag Zuschüsse für Bekleidungshilfen in Brasilien durch den Missionskreis Hamminkeln sowie für die Unterstützung von Patenschaftskindergärten in Nigeria durch die Grundschule Loikum/Wertherbruch und den Kindergarten St. Antonius Loikum. Die Akademie Klausenhof erhält 500,00 Euro für einen Weihnachtsbasar zur Bündelung von Entwicklungshilfeaktivitäten, während Pro Campesinos ebenfalls 500,00 Euro für verschiedene Entwicklungshilfeprojekte erhält. Die Bosnienhilfe Niedrhein wird mit 2.361,86 Euro für Hilfstransporte und Arbeiten vor Ort unterstützt.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll beschließen, die Verteilung der Landesmittel gemäß dieser Darstellung vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 4Kündigung von Vereinsmitgliedschaften der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0055 befasst sich mit der Überprüfung und Neuregelung verschiedener Vereinsmitgliedschaften der Stadt Hamminkeln. Im Zentrum steht die Entscheidung über die Aufhebung bereits beschlossener Kündigungen sowie die Entscheidung über eine neue Kündigung.
Hinsichtlich der bereits im Januar 2002 beschlossenen Kündigungen wird vorgeschlagen, die Mitgliedschaften beim Verein Niederrhein e.V., beim Naturpark Hohe Mark e.V. sowie beim Fachverband der Kommunalkassenverwalter wieder aufzuheben. Die Verwaltung begründet dies unter anderem mit dem Nutzen von Fortbildungsveranstaltungen für das Kassenpersonal, der regionalen Bedeutung des Vereins Niederrhein für die Heimatkunde sowie den touristischen Vorteilen und Kosteneinsparungen durch die Mitgliedschaft im Naturpark Hohe Mark.
Gleichzeitig wird die Kündigung der Mitgliedschaft im Landesverkehrsverband Rheinland e.V. (Mitgliedsbeitrag 905,19 €) befürwortet. Die Begründung liegt in der veränderten Erscheinungsweise der Publikationen des Verbandes, wodurch eine gezielte regionale Repräsentation der Stadt nicht mehr gewährleistet sei.
Im Rahmen der Prüfung weiterer Mitgliedschaften wurden Stellungnahmen zum Bundesverband für öffentliche Bäder und zur Creditreform Wesel abgegeben. In beiden Fällen wird die Beibehaltung der Mitgliedschaft aufgrund des Nutzens für die fachliche Beratung bzw. die Bereitstellung von Unternehmensauskünften empfohlen. Die Kündigungen für die Internationale Blankenburgvereinigung e.V., den Verein Niederrhein (in Bezug auf die ursprüngliche Kündigung), den Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und die Rat der Gemeinden und Regionen Europas bleiben von der Aufhebungsvorlage unberührt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 5Installierung von halbautomatischen Defibrillatoren; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.09.2002Zur Vorlage · 2002/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 2. September 2002 einen Antrag zur Installation von halbautomatischen Defibrillatoren (AED) gestellt. Als Begründung führt die Fraktion an, dass ein früher Einsatz von Elektroschocktherapien bei plötzlichem Herztod die Überlebenschancen erhöhen kann. Da von Landesseite derzeit keine flächendeckende Einführung oder Bereitstellung von Landesmitteln für solche Geräte vorgesehen ist, sollen die Möglichkeiten auf kommunaler Ebene geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, dass der Bürgermeister beauftragt wird, zu untersuchen, in welchem Umfang Defibrillatoren im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamminkeln, etwa in der Feuerwehr, in Schulen, im Rathaus oder in Sportstätten, vorgehalten werden sollten. Zudem soll geprüft werden, ob Veranstalter von Großveranstaltungen durch städtische Genehmigungsverfügungen zur Bereitstellung von AEDs verpflichtet werden können. Ein weiterer Punkt der Prüfung umfasst die Organisation und Durchführung von Schulungen für Ersthelfer, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitszentrum des Marien-Hospitals Wesel.
Der Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, die Verwaltung zu beauftragen, die im Antrag aufgeworfenen Fragen in Abstimmung mit dem Kreis Wesel als Träger des Rettungsdienstes zu erörtern.
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Beratungsfolge
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 6Pflege der öffentlichen Grünfläche im Bereich Minkelsches Feld / Klafterweg in Hamminkeln; hier: Anregung der Eheleute Drißen gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2002/0183 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0183 befasst sich mit der Anregung von Anwohnern zur Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich der Kreuzung Minkelsches Feld und Klafterweg in Hamminkeln. Die Antragstellenden regen an, die im Zuge eines Straßenausbaus entstandene Grün- und Pflasterfläche durch eine Erweiterung einer Hecke sowie die Entfernung eines Teils der Pflasterfläche optisch an ihr Grundstück anzubinden. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Zugang zu Versorgungseinrichtungen der RWE sowie zu Hydranten weiterhin gewährleistet bliebe. Die Antragstellenden haben zudem die Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten für diese bauliche Veränderung zu beteiligen. Als Begründung für den Antrag wird der Zustand der Fläche sowie das Aufkommen von Unrat angeführt.
Die Verwaltung hat die Anregung in den Verwaltungsvorstandssitzungen im Juni und September 2002 sowie im Rahmen einer Ortsbesichtigung geprüft. Während die Verwaltung bürgerschaftliches Engagement, wie etwa die Übernahme von Patenschaften für Pflanzbeete, grundsätzlich unterstützt, lehnt der Verwaltungsvorstand den vorliegenden Antrag ab. Die Ablehnung begründet sich damit, dass es sich nicht um eine reine Pflegepatenschaft handelt, sondern um die bauliche Anbindung einer öffentlichen Fläche, für die bereits Erschließungsbeiträge abgerechnet wurden, an ein Privatgrundstück. Die Entscheidung über die Ablehnung der Anregung gemäß § 24 GO NRW wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 7Erhebung von Abfallgebühren seit Inbetriebnahme der Abfallentsorgungsanlage Asdonkshof des Kreises Wesel - Einlegung von Widersprüchen gegen die Gebührenbescheide des Kreises Wesel - Bericht über das Ergebnis des verwaltungsgerichtlichen ''Muster(klage)Zur Vorlage · 2002/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0164 befasst sich mit der Rechtslage der Abfallgebühren des Kreises Wesel nach der Inbetriebnahme der Abfallentsorgungsanlage Asdonkshof. Im Januar 1997 hatte der Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen, gegen die erhöhten Gebührenbescheide des Kreises Wesel Widerspruch einzulegen. Parallel dazu wurde ein Musterklageverfahren der Stadt Dinslaken gegen die Gebührensätze des Kreises geführt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2000, welches die Klage der Stadt Dinslaken abwies, und der Ablehnung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im August 2002 ist das Urteil rechtskräftig. Das Gericht stellte fest, dass die Gebührenerhebung dem Äquivalenzprinzip entspricht, die Kalkulation den gesetzlichen Anforderungen genügt und keine Überkapazität der Anlage vorliegt.
In der Folge stellt die Verwaltung fest, dass die Stadt Hamminkeln keine Gebührenrückerstattungen vom Kreis Wesel erwarten kann. Da die Rechtslage durch die gerichtlichen Entscheidungen geklärt ist, sieht die Verwaltung keine Grundlage für weitere Widersprüche. Es wird empfohlen, die seit Januar 1997 eingelegten Widersprüche zurückzuziehen und die betroffenen Grundstückseigentümer über das Ergebnis der Verfahren zu informieren. Die Verwaltung beabsichtigt, den Widerspruchsführern die Rücknahme nahezulegen oder andernfalls begründete Ablehnungsbescheide zu erlassen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 8Erlass der Festsetzungsgebühren für Veranstaltungen der GewerbevereineZur Vorlage · 2002/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Erlass von Festsetzungsgebühren für Veranstaltungen der lokalen Gewerbevereine und Werbegemeinschaften. Grundlage der Gebührenerhebung ist die Festsetzung von Jahrmärkten nach § 69 der Gewerbeordnung, wobei die Gebührensätze im Kreis Wesel einheitlich für Wochentage, Wochenenden sowie Feiertage festgelegt sind.
Im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern der Werbegemeinschaften wurde der Wunsch geäußert, im Sinne der Wirtschaftsförderung auf die Erhebung dieser Gebühren zu verzichten, da die betreffenden Veranstaltungen der gesamten Stadt zugutekommen. Konkret liegt ein Antrag des Gewerbevereins vor, die Gebühr für einen Trödelmarkt in Höhe von 500,00 Euro zu erlassen. Zudem liegt ein Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft vor, eine Veranstaltung in ungeraden Jahren dauerhaft festsetzen zu lassen.
Die Verwaltung schlägt vor, sowohl auf die Verwaltungsgebühren für die gewerbliche Festsetzung als auch auf die Gebühren für Verkehrsregelungen zu verzichten. Ein Ausgleich des Gebührenausfalls soll durch eine interne Verrechnung mit den Haushaltsmitteln der Wirtschaftsförderung erfolgen. Die Erhebung von Gebühren für Ausschankgenehmigungen sowie für gewerbliche Trödelmarktveranstaltungen soll hingegen unverändert fortgeführt werden. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung zwischen dem Erlass der Gebühren, einer Ermäßigung oder der Erhebung in voller Höhe zur Vorlage im Rat unterbreitet.
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Beratungsfolge
- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 9Erste Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002Zur Vorlage · 2002/0174 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2002/0174 behandelt die erste Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002. Aufgrund von Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer um etwa 1,80 Millionen Euro und der Einkommensteuer um etwa 550.000 Euro wird ein Anstieg des strukturellen Defizits im Verwaltungshaushalt auf rund 1,6 Millionen Euro erwartet. Diesen Ausfällen stehen Einsparungen bei den Personalkosten, den Sozialleistungen sowie Entlastungen bei der Kreisumlage gegenüber. Die Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt belaufen sich auf 41.500.726 Euro, während der Vermögenshaushalt 7.076.715 Euro umfasst. Die allgemeine Rücklage wird voraussichtlich auf 4.801.805 Euro sinken.
Im Verwaltungshaushalt sind unter anderem die Grundsteuer B, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie Schlüsselzuweisungen als Einnahmen aufgeführt. Die Ausgaben umfassen Personalausgaben, die Finanzierungsbeteiligung an Sozialhilfeleistungen des Kreises sowie Kosten für die Unterhaltung von Spielplätzen, Brückenbauwerken und Entwässerungsanlagen.
Im Vermögenshaushalt sind Investitionen wie der Rückbau des Schmutzwasserpumpwerks „Am Hövel“, Kanalbaumaßnahmen und die Förderung regenerativer Energien vorgesehen. Zudem sind die Sanierung des Rathauskellers und die Erneuerung der Isselbrücke Nr. 11 Teil der Planung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung zu beschließen. Die Beratung ist für den 26. September 2002 im Ausschuss und für den 2. Oktober 2002 im Rat vorgesehen.
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- 02.10.2002 · Rat (28. Sitzung)
- 26.09.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen