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Beschlussvorlage

Richtlinien für die Zuschussgewährung bei Vereinsjubiläen

2002/0175

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0175 befasst sich mit der Neuregelung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine anlässlich von Jubiläumsfeiern in Hamminkeln. Die Verwaltung begründet die Vorlage mit der Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung sowie der aktuellen Haushaltslage. Im Rahmen der Vorbereitung wurden hierzu auch die Regelungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verglichen.

In der Vergangenheit wurden für Jubiläen in den Intervallen von 25, 50, 75 und 100 Jahren jeweils Zuschüsse in Höhe von 125,00 Euro aus dem entsprechenden Haushaltsmittel gewährt. Der neue Beschlussvorschlag sieht eine Anpassung dieser Beträge vor. Demnach sollen Zuschüsse künftig nur noch für im Vereinsregister eingetragene Vereine gewährt werden, die einem gemeinnützigen Zweck dienen.

Für die Jubiläen von 25, 50 und 75 Jahren ist ein Betrag von 75,00 Euro vorgesehen. Für Jubiläen ab 100 Jahren sowie für jedes weitere 25-jährige Intervall soll der Zuschuss 100,00 Euro betragen. Die Vorlage legt zudem fest, dass für Jubiläen einzelner Abteilungen sowie für die Erstellung gesonderter Festschriften keine Zuschüsse gewährt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diese Regelungen zu verabschieden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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