Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 24 „Güterstraße“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Planungsziele, die mit der Aufstellung des genannten Bebauungsplanes verbunden sind.
Der räumliche Geltungsbereich der geplanten Veränderungssperre umfasst im Ortsteil Hamminkeln die Flächen zwischen der B 473 im Westen, der Brüner Straße (L 480) im Süden, der Ringenberger Straße (L 602) im Norden und der Bahnlinie Wesel-Bocholt im Osten. Dies schließt zudem einen etwa 20 Meter breiten Grundstücksstreifen östlich der Güterstraße ein, der größtenteils aus der Bahnnutzung entlassen wurde.
Die Satzung sieht vor, dass im betroffenen Gebiet Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. Dies umfasst unter anderem Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die einer Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sowie umfangreiche Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen. Zudem sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre baurechtlich zulässig waren, sowie Unterhaltungsarbeiten bleiben unberührt.
Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach zwei Jahren oder sobald der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird.
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- 02.10.2002kein Ergebnis hinterlegt
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