Regionalverband Ruhr (RVR); hier: Möglicher Austritt des Kreises Wesel aus dem Verband
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der möglichen Kündigung der Mitgliedschaft des Kreises Wesel im Regionalverband Ruhr (RVR). Der Kreis Wesel trägt derzeit eine Umlage an den RVR in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro zuzüglich zusätzlicher Kosten für das Projekt „Ruhr2010“. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nach dem Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) mit einem Beschluss des Kreistages durch eine Zweidrittelmehrheit sowie der Zustimmung des Innenministers möglich.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die zukünftige Rolle des RVR als Regionalplanungsbehörde für das Gebiet des Kreises Wesel, die nach der Kommunalwahl 2009 mit der Übertragung der Planungskompetenzen zunimmt. Im Falle eines Austritts bliebe die Bezirksregierung Düsseldorf für die Regionalplanung zuständig.
Die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Hamminkeln werden auf Basis eines Gutachtens der Firma Ache + Partner GbR dargestellt. Da die Stadt etwa 7 % der Kreisumlage trägt, wirken sich Veränderungen im Kreishaushalt proportional auf die Stadt aus. Das Gutachten vergleicht die Zahlungsverpflichtungen bei einem Austritt mit den Kosten eines Verbleibs im Verband. Dabei werden sowohl Einsparungen durch den Wegfall der Umlage als auch einmalige und laufende Kosten eines Austritts berücksichtigt.
Zudem werden Unwägbarkeiten bei der Vermögensauseinandersetzung angeführt, etwa hinsichtlich der Bewertung der Abfall-Entsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) oder der Personalkosten. Auch die künftige Unterhaltung von Flächen im Bereich Forst Esselt, Isselrott und Schwarzes Wasser nach einem Austritt ist Gegenstand der Betrachtung.
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Beratungsfolge
- 04.09.2008kein Ergebnis hinterlegt
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