Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Schermbeck hier: Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Zahlungsabwicklung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, zum 1. Januar 2009 eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schermbeck im Bereich der Zahlungsabwicklung einzugehen. Gegenstand der geplanten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Übernahme von Aufgaben der Kasse, wobei die Zahlungsabwicklung von der Geschäftsbuchführung getrennt bleibt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen, die Verwaltung der Finanzmittel, die Liquiditätsplanung, die Buchung auf Debitoren und Kreditoren, das Mahnwesen sowie die Abstimmung der Bankkonten.
Die rechtliche Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG). Nach diesem Gesetz können Kommunen vereinbaren, dass ein Beteiligter einzelne Aufgaben für den anderen übernimmt, während die Rechte und Pflichten der Aufgabeninhaber unberührt bleiben.
Nach einer gemeinsamen Einschätzung des Personalbedarfs wird für die Bearbeitung der Aufgaben der Zahlungsabwicklung für beide Kommunen ein Umfang von 3,2 Vollzeitstellen im NKF veranschlagt. Laut der Vorlage liegt der Stellenbedarf bei einer getrennten Bearbeitung der Aufgaben durch beide Kommunen bei etwa 4,7 Stellen. Der Entwurf sieht vor, dass die Aufgaben durch die Zusammenarbeit mit einem geringeren personellen Aufwand als bei einer eigenständigen Durchführung bewältigt werden können. Der Rat wird gebeten, den Abschluss der Vereinbarung gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 04.09.2008kein Ergebnis hinterlegt
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