Anregung gemäß § 24 GO NW Baugebiet "Dingden Süd"; Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0140 befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1 bezüglich des Baugebietes „Dingden Süd“. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Zufahrtswege stellt die Verwaltung fest, dass das Erschließungskonzept darauf ausgelegt ist, landwirtschaftlichen Verkehr von den Erschließungsstraßen fernzuhalten. Lediglich für eine Fläche im dritten Bauabschnitt ist eine Nutzung einer bestehenden Zufahrt vorgesehen, bis die Erschließung abgeschlossen ist. Bezüglich der Verkehrssicherheit im Bereich Dorfbruch und „Up de Woort“ ergab eine Prüfung durch das Ordnungsamt, dass verkehrsbehördliche Maßnahmen keine Abhilfe schaffen. Mit dem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und dem Ende des Baustellenverkehrs wird eine Reduzierung der Verkehrsintensität an dem Knotenpunkt erwartet.
Zur geplanten Sackgassenbildung lehnt die Verwaltung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Eine Ausweisung der „Up de Woort“ als Sackgasse würde den Entlastungseffekt als gering einstufen und die interne Verkehrsvernetzung des Baugebietes beeinträchtigen. Zudem fehlen Flächen für einen notwendigen Wendehammer. Für die Kiepenkerlstraße wird empfohlen, die Entscheidung zurückzustellen und die tatsächliche Verkehrsentwicklung nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen abzuwarten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Vorschlag zur Änderung der Situation in der „Up de Woort“ abzulehnen und die Entscheidung zur Kiepenkerlstraße zurückzustellen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 13.08.2008kein Ergebnis hinterlegt
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