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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - Offenlagebeschluss

2008/0137

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2008/0137 der Stadt Hamminkeln sieht eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ vor. Im Rahmen der Vorbereitungen für die öffentliche Auslegung gab das Steueramt der Stadt den Hinweis, dass die Aufnahme des Flurstücks 844 in den Bebauungsplanentwurf dazu beitragen kann, ein separates Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Raiffeisenstraße zu vermeiden. Das betreffende Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Hamminkeln und wird als öffentliche Verkehrsfläche im westlichen Abschnitt der Raiffeisenstraße geführt.

Aufgrund dieser Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 844 ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie ein neuer Offenlagebeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat beschließt der Ausschuss zudem die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 13. August 2008 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 11. September 2008.

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