3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0136 die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ beantragt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB. Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für das Neubaugebiet Halfmannsfeld und ist seit 1996 rechtsverbindlich.
Der Hintergrund der geplanten Änderung liegt in der Anpassung an moderne energetische Baustandards. Die aktuelle Festsetzung einer maximalen Traufhöhe von 3,50 m führt bei der Konstruktion von Passivhäusern aufgrund erhöhter Anforderungen an Wand- und Dachdicken zu einer Reduzierung der nutzbaren Höhe im Drempelbereich auf etwa 0,50 m. Um zusätzliche Kosten durch Abmauerungen zu vermeiden und die Nutzung des Dachraumes zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzung der Traufhöhe aufzuheben. Stattdessen soll eine Drempelhöhe von maximal 1,00 m festgesetzt werden. Die bestehenden Regelungen zur Geschossigkeit, Dachneigung und Firsthöhe sollen unverändert bleiben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im ersten Bauabschnitt bereits Gebäude entstanden sind, welche die bisherige Traufhöhe überschreiten. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 13.08.2008kein Ergebnis hinterlegt
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