Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0134 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ in Brünen. Ziel der Planung ist die Konkretisierung textlicher Festsetzungen sowie die Beibehaltung der Teilbaugebiete, wobei das Gebiet am Isseltalweg wieder in die Planung aufgenommen wird. Für die sechs Teilbaugebiete ist jeweils ein Stellplatz pro Wochenendhaus auf Sammelstellplätzen vorgesehen. Die maximale überbaubare Fläche ist für Haupthäuser auf 60 m², für Gerätegebäude auf 10 m² und für Terrassen auf 15 m² festgelegt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen eingereicht, unter anderem Forderungen nach zusätzlichen Parkplätzen, der Zulassung von Dauerwohnsitzen, der Vergrößerung von Nebengebäuden sowie der Umwandlung eines Teilbaugebietes in ein allgemeines Wohngebiet. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diese Anregungen sowie den Widerspruch eines Grundstückseigentümers gegen Änderungen im Teilbereich III nicht zu berücksichtigen.
Bezüglich der Stellungnahmen der Behörden empfiehlt der Ausschuss, den Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf auf ein ehemaliges Kampfgebiet im Bebauungsplanentwurf zu beachten, sodass geophysikalische Untersuchungen und Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten vorgesehen sind. Auf die Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg, die Eigentümer bestimmter Bergwerksfelder zu beteiligen, wird verzichtet, da die vorliegende Änderung keine baulichen Modifikationen vorsieht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 2008/0135 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Durchführung des Verfahrens nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Entwurf integriert eine Erweiterung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 27. Februar 2008, wonach spezifische Details zum Bestand, wie die Firsthöhe und die Dachneigung, festzulegen sind. Die bauliche Nutzung und Bauweise orientieren sich dabei am vorhandenen Bestand. Im Bereich der straßenbegleitenden Bebauung „An der Windmühle“ wird eine maximale Firsthöhe von 10,50 Metern sowie eine mögliche zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Entlang der Straße Kerschenkamp wird die bisherige Dreigeschossigkeit durch eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 8,50 Metern ersetzt.
Zur Erzielung einer städtebaulichen Abstufung werden auch die Hinterliegergrundstücke „An der Windmühle“ auf eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 8,50 Metern festgelegt. Eine Ausnahme bildet das Hinterliegergrundstück „An der Windmühle 10“, für das eine zweigeschossige Bauweise festgesetzt wird, um zukünftige bauliche Änderungen zu berücksichtigen. Dabei bleiben die maximale Firsthöhe von 8,50 Metern und die Dachneigung an die Vorgaben der Gebäude am Kerschenkamp angepasst. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll beschließen, die Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2008/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0137 der Stadt Hamminkeln sieht eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ vor. Im Rahmen der Vorbereitungen für die öffentliche Auslegung gab das Steueramt der Stadt den Hinweis, dass die Aufnahme des Flurstücks 844 in den Bebauungsplanentwurf dazu beitragen kann, ein separates Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Raiffeisenstraße zu vermeiden. Das betreffende Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Hamminkeln und wird als öffentliche Verkehrsfläche im westlichen Abschnitt der Raiffeisenstraße geführt.
Aufgrund dieser Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 844 ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie ein neuer Offenlagebeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat beschließt der Ausschuss zudem die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 13. August 2008 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 11. September 2008.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 48. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der kath. Kirche" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0138 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ in Mehrhoog. Gegenstand der Vorlage sind die Anpassung von Grundstücksflächen im Bereich Halderner Straße und Bahnhofstraße sowie die Abwägung von Anregungen aus der Bürger- und Behördenbeteiligung.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Änderung zu fassen und die beigefügte Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Bezüglich der Anregungen aus der Beteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise einer Anwohnerin zur Lärmbelastung durch Containerbetriebe und Firmen zur Kenntnis zu nehmen. Den Anregungen eines Anwohners soll lediglich durch die Anlage eines Grünstreifens in Form einer Hecke gefolgt werden; die Forderungen nach einer Verlegung der Erschließungsstraße oder einer Vergrößerung von Baufenstern werden nicht übernommen. Ebenso sollen die Wünsche nach einer Reduzierung der Firsthöhe auf 8,50 Meter sowie die Beschränkung des Spielplatznutzerkreises oder gewerblicher Nutzungen im Baufeld 1 nicht berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung sind Kampfmittelhinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, die Stellungnahmen der Umweltüberwachung Düsseldorf sowie die Hinweise des Kreises Wesel und des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Einhaltung von Sichtdreiecken an der K 28/L 602 zu berücksichtigen. Zudem sind die Hinweise der Deutschen Telekom bezüglich der Vorlaufzeiten sowie die Vorgaben der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH zu Gasleitungen und Baumabständen zu beachten. Die Mitteilung der Wehrbereichsverwaltung West wurde als nicht berücksichtigenswert eingestuft. Die öffentliche Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 1. April bis zum 2. Mai 2008.
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- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0136 die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ beantragt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB. Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für das Neubaugebiet Halfmannsfeld und ist seit 1996 rechtsverbindlich.
Der Hintergrund der geplanten Änderung liegt in der Anpassung an moderne energetische Baustandards. Die aktuelle Festsetzung einer maximalen Traufhöhe von 3,50 m führt bei der Konstruktion von Passivhäusern aufgrund erhöhter Anforderungen an Wand- und Dachdicken zu einer Reduzierung der nutzbaren Höhe im Drempelbereich auf etwa 0,50 m. Um zusätzliche Kosten durch Abmauerungen zu vermeiden und die Nutzung des Dachraumes zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzung der Traufhöhe aufzuheben. Stattdessen soll eine Drempelhöhe von maximal 1,00 m festgesetzt werden. Die bestehenden Regelungen zur Geschossigkeit, Dachneigung und Firsthöhe sollen unverändert bleiben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im ersten Bauabschnitt bereits Gebäude entstanden sind, welche die bisherige Traufhöhe überschreiten. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens zu beauftragen.
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- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 6Anregungen gemäß § 24 GO NW Gemeinsamer Bürgerantrag der Marienthaler Kaufleute, des Klosters Marienthal und des Kulturkreises MarienthalZur Vorlage · 2008/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0139 befasst sich mit einem gemeinsamen Bürgerantrag der Marienthaler Kaufleute, des Klosters Marienthal und des Kulturkreises Marienthal, der im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorliegt. Der Antrag umfasst verschiedene Anliegen zur Infrastruktur und Verkehrsgestaltung im Bereich Marienthal.
Hinsichtlich der Verkehrsberuhigung der L 401 sieht die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde keinen Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen. Für die Schaffung eines Bürgersteiges vom öffentlichen Parkplatz bis zur Einfahrt der Klosterkirche hat die Verwaltung die Herstellung eines Gehwegs zugesagt. Hierzu sollen Planunterlagen angefertigt und die Verfügbarkeit von Grund und Boden sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln geprüft werden.
Bezüglich der Parkplatzsituation wird eine Sanierung des bestehenden Wanderparkplatzes als nicht notwendig eingestuft, wobei im Bereich der Busparkplätze Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind. Zur Erweiterung des Parkplatzangebots werden zwei Standorte im Außenbereich in Betracht gezogen, wobei für beide Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Verwaltung plant, nach einer Konkretisierung des Stellplatzbedarfs durch die Antragsteller ein planerisches Konzept zu erarbeiten, das auch die Versorgung von Wohnmobilstellplätzen berücksichtigt. Die weiteren Punkte des Antrags bedürfen zum aktuellen Zeitpunkt keiner unmittelbaren Beratung im Fachausschuss.
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Beratungsfolge
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 7Anregung gemäß § 24 GO NW Baugebiet "Dingden Süd"; Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1Zur Vorlage · 2008/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0140 befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1 bezüglich des Baugebietes „Dingden Süd“. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Zufahrtswege stellt die Verwaltung fest, dass das Erschließungskonzept darauf ausgelegt ist, landwirtschaftlichen Verkehr von den Erschließungsstraßen fernzuhalten. Lediglich für eine Fläche im dritten Bauabschnitt ist eine Nutzung einer bestehenden Zufahrt vorgesehen, bis die Erschließung abgeschlossen ist. Bezüglich der Verkehrssicherheit im Bereich Dorfbruch und „Up de Woort“ ergab eine Prüfung durch das Ordnungsamt, dass verkehrsbehördliche Maßnahmen keine Abhilfe schaffen. Mit dem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und dem Ende des Baustellenverkehrs wird eine Reduzierung der Verkehrsintensität an dem Knotenpunkt erwartet.
Zur geplanten Sackgassenbildung lehnt die Verwaltung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Eine Ausweisung der „Up de Woort“ als Sackgasse würde den Entlastungseffekt als gering einstufen und die interne Verkehrsvernetzung des Baugebietes beeinträchtigen. Zudem fehlen Flächen für einen notwendigen Wendehammer. Für die Kiepenkerlstraße wird empfohlen, die Entscheidung zurückzustellen und die tatsächliche Verkehrsentwicklung nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen abzuwarten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Vorschlag zur Änderung der Situation in der „Up de Woort“ abzulehnen und die Entscheidung zur Kiepenkerlstraße zurückzustellen.
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- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen