2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 2008/0135 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Durchführung des Verfahrens nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Entwurf integriert eine Erweiterung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 27. Februar 2008, wonach spezifische Details zum Bestand, wie die Firsthöhe und die Dachneigung, festzulegen sind. Die bauliche Nutzung und Bauweise orientieren sich dabei am vorhandenen Bestand. Im Bereich der straßenbegleitenden Bebauung „An der Windmühle“ wird eine maximale Firsthöhe von 10,50 Metern sowie eine mögliche zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Entlang der Straße Kerschenkamp wird die bisherige Dreigeschossigkeit durch eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 8,50 Metern ersetzt.
Zur Erzielung einer städtebaulichen Abstufung werden auch die Hinterliegergrundstücke „An der Windmühle“ auf eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 8,50 Metern festgelegt. Eine Ausnahme bildet das Hinterliegergrundstück „An der Windmühle 10“, für das eine zweigeschossige Bauweise festgesetzt wird, um zukünftige bauliche Änderungen zu berücksichtigen. Dabei bleiben die maximale Firsthöhe von 8,50 Metern und die Dachneigung an die Vorgaben der Gebäude am Kerschenkamp angepasst. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll beschließen, die Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung im vereinfachten Verfahren durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.08.2008kein Ergebnis hinterlegt
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