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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Umbau der Bahnübergänge entlang der Eisenbahnlinie Emmerich-Oberhausen hier: Vorstellung der DB Planungen
- 2Ortsumgehung BrünenZur Vorlage · 2008/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0133 der Stadt Hamminkeln vom 14. Juli 2008 befasst sich mit der Planung einer Ortsumgehung für Brünen. Die Vorlage basiert auf verschiedenen Anträgen, darunter die Forderung der SPD-Fraktion nach einer ortsfernen Trasse im Flächennutzungsplan, ein Trassenvorschlag einer Bürgerinitiative sowie der Antrag des CDU-Ortsverbandes Brünen auf Durchführung einer Einwohnerversammlung. Zudem liegt eine Unterschriftenaktion mit 140 Unterschriften gegen eine ortsnahe Trasse vor.
Historische Untersuchungen aus den Jahren 1990, 1996 und 1997 wiesen auf geringe Entlastungseffekte hin, zudem fehlen aufgrund der Nichtaufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan fachplanerische Grundlagen. Für die L 480 wurde im Jahr 2006 eine Verkehrsbelastung von 3385 Fahrzeugen pro Tag ermittelt. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 23. Juni 2008 erläuterten die Verwaltung und der Straßenbaulastträger Straßen NRW den Sachstand. Die Straßenbauverwaltung teilte mit, dass keine Ortsumgehung in aktuellen Programmen enthalten sei und kein Planungsauftrag bestehe, da nach Einschätzung der zuständigen Stelle keine Notwendigkeit aufgrund der Verkehrsbelastung vorliege.
Die Anwesenden der Versammlung forderten eine Umgehungsstraße in angemessener Entfernung zur Ortslage. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der begrenzten planerischen Möglichkeiten bei klassifizierten Straßen, alternative Trassenkorridore über die Fachplanung anzustoßen. Es wird vorgeschlagen, die im Gebietsentwicklungsplan dargestellte ortsferne Trasse als landesplanerische Vorgabe in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0134 behandelt die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ in Brünen. Ziel der Planung ist die Konkretisierung textlicher Festsetzungen sowie die Beibehaltung der Teilbaugebiete, wobei das Gebiet am Isseltalweg wieder in die Planung aufgenommen wird. Für die sechs Teilbaugebiete ist jeweils ein Stellplatz pro Wochenendhaus auf Sammelstellplätzen vorgesehen. Die maximale überbaubare Fläche ist für Haupthäuser auf 60 m², für Gerätegebäude auf 10 m² und für Terrassen auf 15 m² festgelegt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anregungen eingereicht, unter anderem Forderungen nach zusätzlichen Parkplätzen, der Zulassung von Dauerwohnsitzen, der Vergrößerung von Nebengebäuden sowie der Umwandlung eines Teilbaugebietes in ein allgemeines Wohngebiet. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diese Anregungen sowie den Widerspruch eines Grundstückseigentümers gegen Änderungen im Teilbereich III nicht zu berücksichtigen.
Bezüglich der Stellungnahmen der Behörden empfiehlt der Ausschuss, den Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf auf ein ehemaliges Kampfgebiet im Bebauungsplanentwurf zu beachten, sodass geophysikalische Untersuchungen und Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten vorgesehen sind. Auf die Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg, die Eigentümer bestimmter Bergwerksfelder zu beteiligen, wird verzichtet, da die vorliegende Änderung keine baulichen Modifikationen vorsieht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - erneuter Aufstellungsbeschluss - OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2008/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0137 der Stadt Hamminkeln sieht eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ vor. Im Rahmen der Vorbereitungen für die öffentliche Auslegung gab das Steueramt der Stadt den Hinweis, dass die Aufnahme des Flurstücks 844 in den Bebauungsplanentwurf dazu beitragen kann, ein separates Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Raiffeisenstraße zu vermeiden. Das betreffende Flurstück befindet sich im Eigentum der Stadt Hamminkeln und wird als öffentliche Verkehrsfläche im westlichen Abschnitt der Raiffeisenstraße geführt.
Aufgrund dieser Erweiterung des Geltungsbereichs um das Flurstück 844 ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie ein neuer Offenlagebeschluss erforderlich. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat beschließt der Ausschuss zudem die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für den 13. August 2008 angesetzt, die Entscheidung im Rat für den 11. September 2008.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 58. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der kath. Kirche" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0138 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ in Mehrhoog. Gegenstand der Vorlage sind die Anpassung von Grundstücksflächen im Bereich Halderner Straße und Bahnhofstraße sowie die Abwägung von Anregungen aus der Bürger- und Behördenbeteiligung.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Änderung zu fassen und die beigefügte Begründung inklusive Umweltbericht zu übernehmen. Bezüglich der Anregungen aus der Beteiligung empfiehlt der Ausschuss, die Hinweise einer Anwohnerin zur Lärmbelastung durch Containerbetriebe und Firmen zur Kenntnis zu nehmen. Den Anregungen eines Anwohners soll lediglich durch die Anlage eines Grünstreifens in Form einer Hecke gefolgt werden; die Forderungen nach einer Verlegung der Erschließungsstraße oder einer Vergrößerung von Baufenstern werden nicht übernommen. Ebenso sollen die Wünsche nach einer Reduzierung der Firsthöhe auf 8,50 Meter sowie die Beschränkung des Spielplatznutzerkreises oder gewerblicher Nutzungen im Baufeld 1 nicht berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung sind Kampfmittelhinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, die Stellungnahmen der Umweltüberwachung Düsseldorf sowie die Hinweise des Kreises Wesel und des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Einhaltung von Sichtdreiecken an der K 28/L 602 zu berücksichtigen. Zudem sind die Hinweise der Deutschen Telekom bezüglich der Vorlaufzeiten sowie die Vorgaben der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH zu Gasleitungen und Baumabständen zu beachten. Die Mitteilung der Wehrbereichsverwaltung West wurde als nicht berücksichtigenswert eingestuft. Die öffentliche Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 1. April bis zum 2. Mai 2008.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2008/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0136 die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ beantragt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB. Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für das Neubaugebiet Halfmannsfeld und ist seit 1996 rechtsverbindlich.
Der Hintergrund der geplanten Änderung liegt in der Anpassung an moderne energetische Baustandards. Die aktuelle Festsetzung einer maximalen Traufhöhe von 3,50 m führt bei der Konstruktion von Passivhäusern aufgrund erhöhter Anforderungen an Wand- und Dachdicken zu einer Reduzierung der nutzbaren Höhe im Drempelbereich auf etwa 0,50 m. Um zusätzliche Kosten durch Abmauerungen zu vermeiden und die Nutzung des Dachraumes zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzung der Traufhöhe aufzuheben. Stattdessen soll eine Drempelhöhe von maximal 1,00 m festgesetzt werden. Die bestehenden Regelungen zur Geschossigkeit, Dachneigung und Firsthöhe sollen unverändert bleiben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im ersten Bauabschnitt bereits Gebäude entstanden sind, welche die bisherige Traufhöhe überschreiten. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens zu beauftragen.
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- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 7Anregung gemäß § 24 GO NW Baugebiet "Dingden Süd"; Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1Zur Vorlage · 2008/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0140 befasst sich mit einer Anregung der Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1 bezüglich des Baugebietes „Dingden Süd“. Die Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verwiesen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Zufahrtswege stellt die Verwaltung fest, dass das Erschließungskonzept darauf ausgelegt ist, landwirtschaftlichen Verkehr von den Erschließungsstraßen fernzuhalten. Lediglich für eine Fläche im dritten Bauabschnitt ist eine Nutzung einer bestehenden Zufahrt vorgesehen, bis die Erschließung abgeschlossen ist. Bezüglich der Verkehrssicherheit im Bereich Dorfbruch und „Up de Woort“ ergab eine Prüfung durch das Ordnungsamt, dass verkehrsbehördliche Maßnahmen keine Abhilfe schaffen. Mit dem Abschluss der Erschließungsmaßnahmen und dem Ende des Baustellenverkehrs wird eine Reduzierung der Verkehrsintensität an dem Knotenpunkt erwartet.
Zur geplanten Sackgassenbildung lehnt die Verwaltung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Eine Ausweisung der „Up de Woort“ als Sackgasse würde den Entlastungseffekt als gering einstufen und die interne Verkehrsvernetzung des Baugebietes beeinträchtigen. Zudem fehlen Flächen für einen notwendigen Wendehammer. Für die Kiepenkerlstraße wird empfohlen, die Entscheidung zurückzustellen und die tatsächliche Verkehrsentwicklung nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen abzuwarten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Vorschlag zur Änderung der Situation in der „Up de Woort“ abzulehnen und die Entscheidung zur Kiepenkerlstraße zurückzustellen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 13.08.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 8Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Schermbeck hier: Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der ZahlungsabwicklungZur Vorlage · 2008/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, zum 1. Januar 2009 eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schermbeck im Bereich der Zahlungsabwicklung einzugehen. Gegenstand der geplanten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Übernahme von Aufgaben der Kasse, wobei die Zahlungsabwicklung von der Geschäftsbuchführung getrennt bleibt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen, die Verwaltung der Finanzmittel, die Liquiditätsplanung, die Buchung auf Debitoren und Kreditoren, das Mahnwesen sowie die Abstimmung der Bankkonten.
Die rechtliche Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG). Nach diesem Gesetz können Kommunen vereinbaren, dass ein Beteiligter einzelne Aufgaben für den anderen übernimmt, während die Rechte und Pflichten der Aufgabeninhaber unberührt bleiben.
Nach einer gemeinsamen Einschätzung des Personalbedarfs wird für die Bearbeitung der Aufgaben der Zahlungsabwicklung für beide Kommunen ein Umfang von 3,2 Vollzeitstellen im NKF veranschlagt. Laut der Vorlage liegt der Stellenbedarf bei einer getrennten Bearbeitung der Aufgaben durch beide Kommunen bei etwa 4,7 Stellen. Der Entwurf sieht vor, dass die Aufgaben durch die Zusammenarbeit mit einem geringeren personellen Aufwand als bei einer eigenständigen Durchführung bewältigt werden können. Der Rat wird gebeten, den Abschluss der Vereinbarung gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 04.09.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 9Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2009Zur Vorlage · 2008/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Planung der Ausbildungskapazitäten für das Jahr 2009. Aus der aktuellen Übersicht der laufenden Ausbildungsverhältnisse geht hervor, dass die Kapazitäten im Bereich der Verwaltung durch die Ausbildung von Stadtinspektoranwärtern und Verwaltungsfachangestellten ausgeschöpft sind, da im Jahr 2009 voraussichtlich zwei Auszubildende im Bereich der Verwaltungsfachangestellten ihre Ausbildung beenden werden.
Für die Bereiche außerhalb der Verwaltung wird eine Neubesetzung von Stellen vorgeschlagen. Konkret wird die Einstellung eines neuen Auszubildenden für den Beruf des Straßenwärters im Bauhof sowie die Einstellung einer Fachkraft für Abwassertechnik für die Zentralkläranlage Hamminkeln zum 1. August 2009 vorgeschlagen. Zudem wird die Bereitstellung einer Praktikantenstelle für einen Erzieher im Anerkennungsjahr im KiGa am Bach für das Jahr 2009 beibehalten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Einstellung von insgesamt drei Stellen für das Jahr 2009 genehmigt: eine Fachkraft für Abwassertechnik, einen Straßenwärter sowie eine Praktikantin oder einen Praktikanten im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 04.09.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 10Bildung der EinigungsstelleZur Vorlage · 2008/0161 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0161 wird die Bildung der Einigungsstelle für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung beantragt. Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung dieser Stelle erforderlich, um in Fällen, in denen zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung keine Einigung erzielt werden kann, Entscheidungen herbeizuführen oder Empfehlungen an die Entscheidungsbefugten auszusprechen.
Die Einigungsstelle setzt sich aus einem unparteiischen Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie Beisitzern zusammen. Für die Positionen des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden stehen Richter des Arbeitsgerichts Oberhausen zur Verfügung, deren erneute Bestellung durch die Verwaltung vorgeschlagen wird und für die der Personalrat seine Zustimmung erklärt hat.
Hinsichtlich der Beisitzer, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben Beschäftigte im Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes sein müssen, sieht der Vorschlag eine Neubesetzung vor. Während ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied mit einem Vertreter erneut bestellt werden soll, wird für den zweiten Beisitzplatz ein Wechsel vorgeschlagen, bei dem eine Stadtoberverwaltungsrätin als ordentliches Mitglied und ein Stadtamtsrat als Vertreter fungieren soll. Ein weiterer Stadtoberverwaltungsrat soll als ordentliches Mitglied mit einer Stellvertretung aus dem Kreis der Stadtamtsräte in die Einigungsstelle berufen werden. Die Entscheidung über diese Besetzung ist für die Sitzung des Rates am 11. September 2008 vorgesehen.
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- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 11Über- und außerplanmäßige Ausgaben vom 01.01.2008 bis zum 31.07.2008Zur Vorlage · 2008/0149 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2008/0149 informiert über über- und außerplanmäßige Ausgaben im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2008. Die Kämmerin hat in diesem Zeitraum verschiedene Haushaltsüberschreitungen genehmigt, wobei die Deckung der zusätzlichen Ausgaben durch vorhandene Mittel gewährleistet war.
Im Bereich der Kulturprojekte wurden für die Durchführung des Projektes „gap“ 65.337,58 Euro aus Schlüsselzuweisungen verwendet. Das Projekt wird durch eigene Einnahmen gedeckt, während die Stadt Hamminkeln die Abwicklung übernimmt. Bei den Betriebskostenzuschüssen für den Bürgerbus ergab sich eine Überschreitung von 3.838,28 Euro, die durch Mittel aus der Gemeindeplanung gedeckt wurde. Hintergrund ist ein Defizit aus dem Vorjahr, das höher ausfiel als im vorangegangenen Jahr.
Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, konkret für Gerätebekleidung, wurden 11.451,60 Euro beansprucht. Dies war notwendig, um einen Ausfall eines hydraulischen Rettungsgerätes des Löschzuges Dingden zu ersetzen und Funkausrüstungen zu erneuern. Im Bereich der Investitionspauschale wurden 3.057,57 Euro aus dem Haushalt für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens genutzt, da die Sanierung der Turmwindmühle Nordbrock geringere Kosten verursachte als ursprünglich kalkuliert.
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Beratungsfolge
- 11.09.2008 · Rat (28. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen