Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 "Kösters Kamp" in Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0054 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden vor. Die Antragsteller, bestehend aus Grundstückseigentümern und Bewohnern im Bereich Neustraße/Bocholter Straße, streben die uneingeschränkte Zulässigkeit einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen, einer Dachneigung von 50 Grad bei ortsüblicher Drempelhöhe sowie eine Ausweitung der Bebauungsgrenzen zur Nachverdichtung an. Der Antrag ist an die Bedingung geknüpft, dass das Verfahren zum vorlagenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ nicht eingestellt wird.
Eine im Frühjahr durchgeführte Eigentümerbefragung im Geltungsbereich ergab, dass etwa 43 Prozent der befragten Eigentümer der Änderung zustimmen, während 22 Prozent ablehnend reagierten und 35 Prozent sich enthielten. Als Argumente gegen die Änderung wurden eine zu starke Verdichtung sowie eine mögliche Minderung der Wohnqualität angeführt.
Die Fachdienste 61 bewerten den Antrag als städtebaulich nicht zielführend und empfehlen die Ablehnung der pauschalen Forderungen. Die Stadtplanung sieht die Übertragung von Festsetzungen eines Einzelgrundstücks auf ein gesamtes Quartier kritisch, da dies die architektonische Vielfalt reduzieren und zu städtebaulicher Monotonie führen könnte. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Grundstückssituation sowie auf stadtökologische Belange hingewiesen. Die Verwaltung plädiert stattdessen für eine umfassende Analyse des Gebiets, um eine nachhaltige Aufwertung des Bestandsquartiers zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014kein Ergebnis hinterlegt
- 14.05.2014kein Ergebnis hinterlegt