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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Christof Peters, Am Hövel 9a, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2014/0075 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2014/0075 der Fachdienste 10 informiert über die Neubesetzung eines Sitzplatzes im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines Ratsmitglieds am 18. März 2014.
Gemäß der Reserveliste der CDU wurde ein Nachfolger für das vakante Mandat festgestellt. Die betreffende Person hat die Nachfolge angenommen. Der Bürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Der Vorgang der Verpflichtung sieht vor, dass sich das Ratsmitglied erhebt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Gemeinde bestätigt.
Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass aufgrund des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode am 31. Mai 2014 nach Absprache mit dem Fraktionsvorsitzenden keine weiteren Nachfolgefeststellungen in den Ratsausschüssen oder in Gremien von Drittorganisationen mehr vorgenommen werden. Die Neubesetzung der Ausschüsse sowie die Besetzung der Gremien von Drittorganisationen erfolgt erst nach den Kommunalwahlen in der neuen Legislaturperiode.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 2Änderung der Vergnügungssteuersteuersatzung zur Einführung eines neuen Maßstabes für GeldspielgeräteZur Vorlage · 2014/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, um den Bemessungsgrundlage für Geldspielgeräte anzupassen. Bisher basiert die Steuer seit 2006 auf dem Einspielergebnis, also der Differenz zwischen Einwurf und Auswurf. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, diesen Maßstab durch den Spieleinsatz zu ersetzen. Der Spieleinsatz umfasst neben den eingeworfenen Beträgen auch die zu weiteren Spielen verwendeten Gewinne.
Diese Änderung erfolgt auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW und orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Da neu zugelassene Geräte den Einsatz bereits dokumentieren müssen, wird eine Vereinheitlichung angestrebt. Mit der Neuregelung soll zudem der Steuersatz auf 4 % des Spieleinsatzes angepasst werden. Während der bisherige Satz 10 % des Einspielergebnisses betrug, wird durch die neue Berechnungsmethode eine Erhöhung der Steuereinnahmen zur Haushaltskonsolidierung erwartet. Die Verwaltung kalkuliert mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 90.000 Euro, basierend auf einem angenommenen Verhältnis von 4,5 zu 1 zwischen Spieleinsatz und Einspielergebnis.
Neben dem fiskalischen Ziel verfolgt die Satzungsänderung einen Lenkungszweck zur Eindämmung von Spielsucht. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der neue Steuersatz keine erdrosselnde Wirkung entfaltet und somit nicht gegen die Berufsfreiheit verstößt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die Änderung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 07.05.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 38. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0053 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der nutzbaren überbaubaren Grundstücksfläche, um eine verträglichere Zuordnung und Stellung der Gebäude zueinander zu ermöglichen, ohne eine zusätzliche Verdichtung der Bebauung zu erreichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerte keine Bedenken, sofern die Erschließungssituation zum Mühlenbergweg und zur B 70 unverändert bleibt. Die Verwaltung stellt fest, dass bestehende Zufahrten genutzt werden und die B 70 unberührt bleibt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergwerksfelder hin, was die Verwaltung jedoch ohne Änderung des Entwurfs zur Kenntnis nahm. Bezüglich der Kampfmittelprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf verweist die Planung bereits auf entsprechende Hinweise.
Der Kreis Wesel forderte Nachweise zum Artenschutz sowie zur Bodenbeschaffenheit aufgrund der früheren Nutzung als Gärtnerei. Die Verwaltung ergänzte die Begründung nach einer erneuten Untersuchung zum Artenschutz und bestätigte durch Bodenproben beim Abtrag der obersten Erdschicht, dass keine Bodenverunreinigungen vorliegen. Hinweise zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 "Kösters Kamp" in DingdenZur Vorlage · 2014/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0054 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden vor. Die Antragsteller, bestehend aus Grundstückseigentümern und Bewohnern im Bereich Neustraße/Bocholter Straße, streben die uneingeschränkte Zulässigkeit einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen, einer Dachneigung von 50 Grad bei ortsüblicher Drempelhöhe sowie eine Ausweitung der Bebauungsgrenzen zur Nachverdichtung an. Der Antrag ist an die Bedingung geknüpft, dass das Verfahren zum vorlagenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ nicht eingestellt wird.
Eine im Frühjahr durchgeführte Eigentümerbefragung im Geltungsbereich ergab, dass etwa 43 Prozent der befragten Eigentümer der Änderung zustimmen, während 22 Prozent ablehnend reagierten und 35 Prozent sich enthielten. Als Argumente gegen die Änderung wurden eine zu starke Verdichtung sowie eine mögliche Minderung der Wohnqualität angeführt.
Die Fachdienste 61 bewerten den Antrag als städtebaulich nicht zielführend und empfehlen die Ablehnung der pauschalen Forderungen. Die Stadtplanung sieht die Übertragung von Festsetzungen eines Einzelgrundstücks auf ein gesamtes Quartier kritisch, da dies die architektonische Vielfalt reduzieren und zu städtebaulicher Monotonie führen könnte. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Grundstückssituation sowie auf stadtökologische Belange hingewiesen. Die Verwaltung plädiert stattdessen für eine umfassende Analyse des Gebiets, um eine nachhaltige Aufwertung des Bestandsquartiers zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 5Planung und Errichtung eines Verbindungsweges (kombinierter Geh- und Radweg) zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Kreisverkehrs Daßhorst in Hamminkeln hier: Antrag des ADFC HamminkelnZur Vorlage · 2014/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der ADFC Hamminkeln hat die Planung und Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges im Bereich des Gewerbegebietes „Am Weikenrott“ beantragt. Ziel des Antrags ist eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Kreisverkehrs Daßhorst, da die aktuelle Verkehrsführung für Radfahrer, insbesondere durch den Wegfall einer Verbindung im Rahmen der Bonita-Baumaßnahme und die Situation am Kreisverkehr an der Feuerwehr, als unvorteilhaft beschrieben wird. Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion sah die Wiederherstellung einer Verbindungsrampe zwischen der B 473 und einem Parkplatz vor.
Die Verwaltung bewertet den Nutzen eines neuen Verbindungsweges als gering. Eine Anbindung an die B 473 wird von Straßen NRW kritisch betrachtet, da die Sicherheit beim Überqueren der Bundesstraße nicht gewährleistet sei und die Notwendigkeit aufgrund bestehender Ampelkreuzungen fraglich ist. Zudem wäre für die Umsetzung eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 31 „Daßhorst Ost“ sowie die Inanspruchnahme von Gemeindeflächen erforderlich, was zu einem Verlust an gewerblicher Baufläche und Herstellkosten von etwa 25.000 Euro führen würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Antrag des ADFC abzulehnen. Gleichzeitig wird empfohlen, die Verwaltung mit der Prüfung von Möglichkeiten zu beauftragen, die Radverkehrsverhältnisse insbesondere am Kreisverkehr Feuerwehr und an der Straße Daßhorst zu verbessern, wobei eine Abstimmung mit Straßen NRW erforderlich ist.
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- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 6Antrag auf Sperrung der Nikolaus-Groß-Straße in DingdenZur Vorlage · 2014/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0057 befasst sich mit dem Antrag der Anwohner der Nikolaus-Groß-Straße in Dingden, diese nach der Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Kreisverkehres für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“, welcher die Grundlage für das Neubaugebiet bildet, eine Erschließung mit beidseitigen Anschlüssen an das bestehende Straßennetz vorsieht. Aus den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sowie dem bisherigen Aufstellungsverfahren lassen sich keine Ansprüche auf eine Sperrung der Straße ableiten. Zudem stellt die Fachverwaltung fest, dass im Zuge der Grundstücksverkäufe seitens der Planungsabteilung oder der Liegenschaftsverwaltung keine Zusagen zur Abbindung der Nikolaus-Groß-Straße in Richtung Marienvreder Straße gemacht wurden.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung durch Gewerbebetriebe geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Fertigstellung der Westtangente eine Entlastung der Wohnstraßen erfolgt ist. Um eine fundierte Entscheidung über den Antrag treffen zu können, wird auf die Notwendigkeit einer objektiven Datengrundlage verwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Fertigstellung des Kreisverkehres innerhalb von drei Monaten eine Verkehrszählung an der Nikolaus-Groß-Straße durchzuführen und den Sachverhalt anschließend erneut zur Beratung vorzulegen.
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- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2014/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Postweg 36 die überbaubaren Flächen anzupassen, um den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten zu ermöglichen. Während ein Gebäude innerhalb der bestehenden Baugrenzen liegt, überschreiten zwei weitere Gebäude die aktuellen Vorgaben. Zudem ist eine Änderung der Dachneigung von 50 Grad auf 45 Grad vorgesehen.
Das betroffene Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut, für welches eine Abrissgenehmigung beantragt wurde. Die Stadtplanung bewertet die Erweiterung der Baugrenzen als städtebaulich vertretbar, da die Änderung die straßenbegleitende Bebauung im Sinne bereits erfolgter Anpassungen an angrenzenden Grundstücken fortsetzt. Die geplante Verdichtung durch kompakte Mehrfamilienhäuser wird als angemessener Wohnraum für kleinere Familienstrukturen im Kontext des demografischen Wandels betrachtet. Durch die Festlegung von Obergrenzen bei den Wohneinheiten und eine geringere Dachneigung soll die Gebietsverträglichkeit gewahrt und die Kubatur der Bauvorhaben beschränkt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in RingenbergZur Vorlage · 2014/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0074 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg vor. Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche eines Grundstücks, auf dem sich derzeit zwei Einfamilienhäuser befinden. Ziel der Änderung ist es, die überbaubare Fläche nach Südosten zu erweitern, um eine zusätzliche Baumöglichkeit auf dem Grundstück zu schaffen.
Im Jahr 2008 wurde bereits eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt, bei der die überbaubare Fläche aus dem östlichen Teil des Grundstücks in den westlichen Bereich verlegt wurde. Die aktuelle Anfrage sieht nun vor, entgegen der damaligen Planung auch den östlichen Teil des Grundstücks baulich zu nutzen. Da sich in diesem Bereich derzeit ein Garagengebäude befindet, das für das Vorhaben abgerissen werden müsste, liegt die beabsichtigte Fläche nach aktuellem Bebauungsplan außerhalb der zulässigen Überbauung. Eine erneute Änderung des Plans ist daher erforderlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderung eine teilweise Umkehrung des damaligen Planungsziels bedeuten würde. Ein Eingriff in die bauliche Situation würde sich primär auf die Neuordnung der Stellplatz- und Garagensituation beschränken. Als Argument für das Vorhaben wird die kleinteilige Nachverdichtung auf einem bereits voll erschlossenen Grundstück angeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die einstimmen Befassung und die Fassung des Aufstellungsbeschlusses für die vierte Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 9Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2014/0061.2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Rechnungsprüfung zur Sitzung des Rates am 15. Mai 2014 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2011 sowie der Entlastung des Bürgermeisters.
Nach der Prüfung durch die Fachdienste Rechnungsprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vor. Im Rahmen des Verfahrens gab es jedoch Abstimmungsbedarf mit der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel. Hintergrund war die Art des Verlustausgleichs für den Gemeinschaftsbetrieb. Während ursprünglich eine Gesellschaftereinlage des Kernhaushalts vorgesehen war, sieht die neue Fassung des Jahresabschlusses nun einen ergebniswirksamen Zuschuss der Verwaltung in Höhe von 1.206.373,75 Euro vor.
Durch diese Anpassung ergeben sich Änderungen in der Bilanz und der Ergebnisrechnung. Der Jahresfehlbetrag erhöht sich auf 1.466.007,97 Euro. Die Bilanzsumme beläuft sich nun auf 151.381.009,97 Euro, während sich das Eigenkapital auf 50.127.080,53 Euro verringert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss 2011 in der geänderten Fassung festzustellen, den Jahresfehlbetrag durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auszugleichen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen. Der Rat wird gebeten, die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis zu nehmen und die vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 10Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch) sowie Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch)
- 11Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2015Zur Vorlage · 2014/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2015 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, im kommenden Jahr insgesamt vier Nachwuchskräfte einzustellen. Konkret umfasst dieser Vorschlag die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes im gehobenen nichttechnischen Dienst, eines Ausbildungsplatzes für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten sowie eines Platzes für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik. Zudem soll ein Ausbildungsplatz für den Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau angeboten werden, wobei die Ausbildung in Kooperation mit einem örtlichen Betrieb erfolgt.
Ergänzend zur geplanten Einstellung von Auszubildenden wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr zur Verfügung gestellt. Zudem ist vorgesehen, weiterhin einen Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach bereitzustellen.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der vier geplanten Ausbildungsstellen werden auf etwa 55.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel werden in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2015 aufgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit einer Einstimmigkeit empfohlen, die entsprechenden Stellen für das Jahr 2015 bereitzustellen. Zudem wurde die Option aufgenommen, bei entsprechender Möglichkeit einen weiteren Ausbildungsplatz für den Beruf der Bauzeichnerin oder des Bauzeichners in die Ausschreibung einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 07.05.2014 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen