Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Postweg 36 die überbaubaren Flächen anzupassen, um den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten zu ermöglichen. Während ein Gebäude innerhalb der bestehenden Baugrenzen liegt, überschreiten zwei weitere Gebäude die aktuellen Vorgaben. Zudem ist eine Änderung der Dachneigung von 50 Grad auf 45 Grad vorgesehen.
Das betroffene Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut, für welches eine Abrissgenehmigung beantragt wurde. Die Stadtplanung bewertet die Erweiterung der Baugrenzen als städtebaulich vertretbar, da die Änderung die straßenbegleitende Bebauung im Sinne bereits erfolgter Anpassungen an angrenzenden Grundstücken fortsetzt. Die geplante Verdichtung durch kompakte Mehrfamilienhäuser wird als angemessener Wohnraum für kleinere Familienstrukturen im Kontext des demografischen Wandels betrachtet. Durch die Festlegung von Obergrenzen bei den Wohneinheiten und eine geringere Dachneigung soll die Gebietsverträglichkeit gewahrt und die Kubatur der Bauvorhaben beschränkt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB vorgeschlagen.
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- 15.05.2014kein Ergebnis hinterlegt
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