Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Antrag auf Verlegung des Wirtschaftsweges "Am Klosterbusch" in Loikum Antragsteller: DK Sand- und Kies-Gewinnungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 2014/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der DK Sand- und Kies-Gewinnungsgesellschaft mbH auf Verlegung des Wirtschaftsweges „Am Klosterbusch“ in Loikum. Der Vorgang war bereits im November 2013 Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, wobei die Entscheidung vertagt und die Klärung offener Fragen sowie die Information der Anlieger beauftragt worden war.
Im Rahmen dieses Prozesses fanden zwei Informationstermine statt. Ein Termin auf Initiative der Antragstellerin im März 2014 sowie eine von der Stadt Hamminkeln organisierte Veranstaltung im April 2014 dienten dem Austausch mit den betroffenen Anliegern und Nachbarn der Abgrabung. Aus den Ergebnissen dieser Termine ging hervor, dass die Anliegerschaft die Verlegung des Weges in der beantragten Form ablehnt. Zudem liegt ein schriftlicher Antrag eines Anliegers vor, den Erhalt des Weges in der aktuellen Linienführung zu beschließen.
In der Folge wurde der ursprüngliche Antrag auf Verlegung durch die Antragstellerin zurückgezogen. Da die Grundlage für die Beratung damit entzogen wurde, ist eine Entscheidung über die Verlegung hinfällig. Der Verlauf der Straße „Am Klosterbusch“ bleibt unverändert. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 2Antrag auf Sperrung der Nikolaus-Groß-Straße in DingdenZur Vorlage · 2014/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0057 befasst sich mit dem Antrag der Anwohner der Nikolaus-Groß-Straße in Dingden, diese nach der Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Kreisverkehres für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“, welcher die Grundlage für das Neubaugebiet bildet, eine Erschließung mit beidseitigen Anschlüssen an das bestehende Straßennetz vorsieht. Aus den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sowie dem bisherigen Aufstellungsverfahren lassen sich keine Ansprüche auf eine Sperrung der Straße ableiten. Zudem stellt die Fachverwaltung fest, dass im Zuge der Grundstücksverkäufe seitens der Planungsabteilung oder der Liegenschaftsverwaltung keine Zusagen zur Abbindung der Nikolaus-Groß-Straße in Richtung Marienvreder Straße gemacht wurden.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung durch Gewerbebetriebe geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Fertigstellung der Westtangente eine Entlastung der Wohnstraßen erfolgt ist. Um eine fundierte Entscheidung über den Antrag treffen zu können, wird auf die Notwendigkeit einer objektiven Datengrundlage verwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, nach Fertigstellung des Kreisverkehres innerhalb von drei Monaten eine Verkehrszählung an der Nikolaus-Groß-Straße durchzuführen und den Sachverhalt anschließend erneut zur Beratung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in HamminkelnZur Vorlage · 2014/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0052 der Fachdienste 61 befasst sich mit der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Nachdem der Rat bereits 2011 die Aufstellung beschlossen hatte, wurde die Planung im Verlauf modifiziert, um die Förderfähigkeit als Klimaschutzsiedlung zu gewährleisten und die Einbeziehung privater Flächen zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat hierzu zwei Bebauungsentwürfe erarbeitet. Entwurf 1 sieht eine Kombination aus Wohnbebauung sowie der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.800 m² und der Option für einen Drogeriemarkt auf dem Sportplatzgelände vor. Entwurf 2 konzentriert sich ausschließlich auf eine Wohnbebauung, die sich an bisherigen Konzeptionen orientiert und eine separate Bebauung der stadteigenen Sportplatzfläche ermöglicht.
Die Fachverwaltung bewertet die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs als städtebaulich tragfähige Lösung, da das Gelände durch seine Lage und Erschließung vorteilhafte Bedingungen bietet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen auf die Einzelhandelsstrukturen im Rahmen eines neuen Einzelhandelskonzepts geprüft werden müssen. Die Verwaltung empfiehlt, die Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen im Ortskern abzuwarten, bevor eine Grundsatzentscheidung über die Überplanung des Sportplatzgeländes getroffen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll der Verwaltung den Auftrag erteilen, auf Grundlage der Entwürfe 1 und 2 einen Aufstellungsbeschluss für die nächste Sitzung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 48. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Mühlenbergweg" in Brünen - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2014/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/0053 behandelt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Mühlenbergweg“ in Brünen. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der nutzbaren überbaubaren Grundstücksfläche, um eine verträglichere Zuordnung und Stellung der Gebäude zueinander zu ermöglichen, ohne eine zusätzliche Verdichtung der Bebauung zu erreichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW äußerte keine Bedenken, sofern die Erschließungssituation zum Mühlenbergweg und zur B 70 unverändert bleibt. Die Verwaltung stellt fest, dass bestehende Zufahrten genutzt werden und die B 70 unberührt bleibt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergwerksfelder hin, was die Verwaltung jedoch ohne Änderung des Entwurfs zur Kenntnis nahm. Bezüglich der Kampfmittelprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf verweist die Planung bereits auf entsprechende Hinweise.
Der Kreis Wesel forderte Nachweise zum Artenschutz sowie zur Bodenbeschaffenheit aufgrund der früheren Nutzung als Gärtnerei. Die Verwaltung ergänzte die Begründung nach einer erneuten Untersuchung zum Artenschutz und bestätigte durch Bodenproben beim Abtrag der obersten Erdschicht, dass keine Bodenverunreinigungen vorliegen. Hinweise zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 "Kösters Kamp" in DingdenZur Vorlage · 2014/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/0054 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BN 3 „Kösters Kamp“ in Dingden vor. Die Antragsteller, bestehend aus Grundstückseigentümern und Bewohnern im Bereich Neustraße/Bocholter Straße, streben die uneingeschränkte Zulässigkeit einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen, einer Dachneigung von 50 Grad bei ortsüblicher Drempelhöhe sowie eine Ausweitung der Bebauungsgrenzen zur Nachverdichtung an. Der Antrag ist an die Bedingung geknüpft, dass das Verfahren zum vorlagenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ nicht eingestellt wird.
Eine im Frühjahr durchgeführte Eigentümerbefragung im Geltungsbereich ergab, dass etwa 43 Prozent der befragten Eigentümer der Änderung zustimmen, während 22 Prozent ablehnend reagierten und 35 Prozent sich enthielten. Als Argumente gegen die Änderung wurden eine zu starke Verdichtung sowie eine mögliche Minderung der Wohnqualität angeführt.
Die Fachdienste 61 bewerten den Antrag als städtebaulich nicht zielführend und empfehlen die Ablehnung der pauschalen Forderungen. Die Stadtplanung sieht die Übertragung von Festsetzungen eines Einzelgrundstücks auf ein gesamtes Quartier kritisch, da dies die architektonische Vielfalt reduzieren und zu städtebaulicher Monotonie führen könnte. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der Grundstückssituation sowie auf stadtökologische Belange hingewiesen. Die Verwaltung plädiert stattdessen für eine umfassende Analyse des Gebiets, um eine nachhaltige Aufwertung des Bestandsquartiers zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 6Planung und Errichtung eines Verbindungsweges (kombinierter Geh- und Radweg) zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Kreisverkehrs Daßhorst in Hamminkeln hier: Antrag des ADFC HamminkelnZur Vorlage · 2014/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der ADFC Hamminkeln hat die Planung und Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges im Bereich des Gewerbegebietes „Am Weikenrott“ beantragt. Ziel des Antrags ist eine Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des Kreisverkehrs Daßhorst, da die aktuelle Verkehrsführung für Radfahrer, insbesondere durch den Wegfall einer Verbindung im Rahmen der Bonita-Baumaßnahme und die Situation am Kreisverkehr an der Feuerwehr, als unvorteilhaft beschrieben wird. Ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion sah die Wiederherstellung einer Verbindungsrampe zwischen der B 473 und einem Parkplatz vor.
Die Verwaltung bewertet den Nutzen eines neuen Verbindungsweges als gering. Eine Anbindung an die B 473 wird von Straßen NRW kritisch betrachtet, da die Sicherheit beim Überqueren der Bundesstraße nicht gewährleistet sei und die Notwendigkeit aufgrund bestehender Ampelkreuzungen fraglich ist. Zudem wäre für die Umsetzung eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 31 „Daßhorst Ost“ sowie die Inanspruchnahme von Gemeindeflächen erforderlich, was zu einem Verlust an gewerblicher Baufläche und Herstellkosten von etwa 25.000 Euro führen würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Antrag des ADFC abzulehnen. Gleichzeitig wird empfohlen, die Verwaltung mit der Prüfung von Möglichkeiten zu beauftragen, die Radverkehrsverhältnisse insbesondere am Kreisverkehr Feuerwehr und an der Straße Daßhorst zu verbessern, wobei eine Abstimmung mit Straßen NRW erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2014/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Postweg 36 die überbaubaren Flächen anzupassen, um den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten zu ermöglichen. Während ein Gebäude innerhalb der bestehenden Baugrenzen liegt, überschreiten zwei weitere Gebäude die aktuellen Vorgaben. Zudem ist eine Änderung der Dachneigung von 50 Grad auf 45 Grad vorgesehen.
Das betroffene Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut, für welches eine Abrissgenehmigung beantragt wurde. Die Stadtplanung bewertet die Erweiterung der Baugrenzen als städtebaulich vertretbar, da die Änderung die straßenbegleitende Bebauung im Sinne bereits erfolgter Anpassungen an angrenzenden Grundstücken fortsetzt. Die geplante Verdichtung durch kompakte Mehrfamilienhäuser wird als angemessener Wohnraum für kleinere Familienstrukturen im Kontext des demografischen Wandels betrachtet. Durch die Festlegung von Obergrenzen bei den Wohneinheiten und eine geringere Dachneigung soll die Gebietsverträglichkeit gewahrt und die Kubatur der Bauvorhaben beschränkt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in RingenbergZur Vorlage · 2014/0074 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2014/0074 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg vor. Gegenstand des Antrags ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche eines Grundstücks, auf dem sich derzeit zwei Einfamilienhäuser befinden. Ziel der Änderung ist es, die überbaubare Fläche nach Südosten zu erweitern, um eine zusätzliche Baumöglichkeit auf dem Grundstück zu schaffen.
Im Jahr 2008 wurde bereits eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt, bei der die überbaubare Fläche aus dem östlichen Teil des Grundstücks in den westlichen Bereich verlegt wurde. Die aktuelle Anfrage sieht nun vor, entgegen der damaligen Planung auch den östlichen Teil des Grundstücks baulich zu nutzen. Da sich in diesem Bereich derzeit ein Garagengebäude befindet, das für das Vorhaben abgerissen werden müsste, liegt die beabsichtigte Fläche nach aktuellem Bebauungsplan außerhalb der zulässigen Überbauung. Eine erneute Änderung des Plans ist daher erforderlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderung eine teilweise Umkehrung des damaligen Planungsziels bedeuten würde. Ein Eingriff in die bauliche Situation würde sich primär auf die Neuordnung der Stellplatz- und Garagensituation beschränken. Als Argument für das Vorhaben wird die kleinteilige Nachverdichtung auf einem bereits voll erschlossenen Grundstück angeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die einstimmen Befassung und die Fassung des Aufstellungsbeschlusses für die vierte Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.05.2014 · Rat (29. Sitzung)
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 9Antrag der Dart Energy (Europe) Limited auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im Feld "Saxon 1 West“Zur Vorlage · 2014/0058 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens der Bezirksregierung Arnsberg eine vorläufige Stellungnahme zum Antrag der Dart Energy (Europe) Limited auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Saxon 1 West“ abgegeben. Da die ursprüngliche Frist für eine abschließende Prüfung nicht ausreichte, wurde in Abstimmung mit dem Kreis Wesel eine Fristverlängerung bis mindestens zum 23. Mai 2014 beantragt, der die Bezirksregierung zustimmte.
In der vorläufigen Stellungnahme äußert die Verwaltung grundsätzliche Bedenken gegen die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in diesem Gebiet. Die Stadt verweist dabei auf einen Ratsbeschluss vom Mai 2012, mit dem die Aufsuchung, Erschließung und Förderung von Kohlenwasserstoffen mittels Fracking-Technologie auf dem Stadtgebiet abgelehnt wurde. Als wesentliche Gegenargumente werden der Schutz des Grundwassers, insbesondere in Wasserschutzgebieten und für die landwirtschaftliche Nutzung, sowie die Erhaltung von Naturschutzgebieten und die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft angeführt. Zudem werden potenzielle Auswirkungen auf die Luftqualität durch das sogenannte Flaring sowie Konflikte mit der Gewinnung von Lockergesteinen genannt.
Für eine endgültige Stellungnahme ist eine umfassende Gesamtschau der entgegenstehenden Belange erforderlich. Diese soll federführend vom Kreis Wesel unter Einbeziehung der betroffenen kreisangehörigen Kommunen erstellt werden. Die Verwaltung fordert zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung, um die Auswirkungen auf die Umwelt und die Summationseffekte verschiedener Planungen bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 14.05.2014 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen