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Beschlussvorlage

Änderung der Vergnügungssteuersteuersatzung zur Einführung eines neuen Maßstabes für Geldspielgeräte

2014/0046 15.05.2014

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, um den Bemessungsgrundlage für Geldspielgeräte anzupassen. Bisher basiert die Steuer seit 2006 auf dem Einspielergebnis, also der Differenz zwischen Einwurf und Auswurf. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, diesen Maßstab durch den Spieleinsatz zu ersetzen. Der Spieleinsatz umfasst neben den eingeworfenen Beträgen auch die zu weiteren Spielen verwendeten Gewinne.

Diese Änderung erfolgt auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW und orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Da neu zugelassene Geräte den Einsatz bereits dokumentieren müssen, wird eine Vereinheitlichung angestrebt. Mit der Neuregelung soll zudem der Steuersatz auf 4 % des Spieleinsatzes angepasst werden. Während der bisherige Satz 10 % des Einspielergebnisses betrug, wird durch die neue Berechnungsmethode eine Erhöhung der Steuereinnahmen zur Haushaltskonsolidierung erwartet. Die Verwaltung kalkuliert mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 90.000 Euro, basierend auf einem angenommenen Verhältnis von 4,5 zu 1 zwischen Spieleinsatz und Einspielergebnis.

Neben dem fiskalischen Ziel verfolgt die Satzungsänderung einen Lenkungszweck zur Eindämmung von Spielsucht. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der neue Steuersatz keine erdrosselnde Wirkung entfaltet und somit nicht gegen die Berufsfreiheit verstößt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die Änderung der Satzung zu beschließen.

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