3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die bestehende Sperre, die seit dem 21. Mai 2015 rechtsverbindlich ist, um ein Jahr zu verlängern.
Grund für das Vorhaben ist, dass das Planungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes noch nicht abgeschlossen ist. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im Dezember 2014 beschlossen, um das gemeindliche Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses in diesem Bereich zu sichern. Da die zweijährige Befrischungsfrist gemäß Baugesetzbuch im Mai 2017 abläuft, ist eine Verlängerung als Satzung erforderlich, um den Schutzzweck der Planung weiterhin zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Satzung regelt den räumlichen Geltungsbereich sowie die Rechtswirkungen der Sperre. In dem betroffenen Gebiet dürfen keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, die eine Genehmigung oder Anzeige erfordern. Ebenso sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach Ablauf von zwei Jahren oder mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Beschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017kein Ergebnis hinterlegt
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