Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Obstkelterei" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 AbZur Vorlage · 2017/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0035 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung und Standortsicherung des Betriebes. Im Rahmen des Verfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
In der Bürgerversammlung vom 2. November 2016 wurden verschiedene Bedenken geäußert. Ein Rechtsanwalt regte eine Verlagerung des Betriebes in ein Gewerbegebiet sowie eine Wirtschaftsanalyse an. Die Abwägung der Verwaltung zeigt auf, dass eine Auslagerung aufgrund von Mehrkosten in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht tragbar ist und derzeit kein geeigneter Gewerbestandort zur Verfügung steht. Zudem wurde die Einhaltung privatrechtlicher Verträge bezüglich der Grundstücksnutzung thematisiert, wobei die Planung die betroffene Fläche als Teil der gewerblichen Baufläche vorsieht und die bisherige Nutzung als Mitarbeiterparkplatz unverändert bleibt.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung auf der Diersfordter Straße wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Die Planung sieht durch die Zusammenlegung von Arbeitsvorgängen auf dem Betriebsgelände eine Reduzierung der LKW-Fahrten um etwa 1.840 bis 2.030 Fahrten pro Jahr vor. Die Leistungsfähigkeit der Straße wird als ausreichend bewertet, sodass keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens oder eine Minderung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgebrachten Bedenken nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 359. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage 2017/0036 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB.
Hintergrund der Planung ist die beabsichtigte Erweiterung der Obstkelterei an der Diersfordter Straße. Ziel des Vorhabens ist die langfristige Sicherung des Standortes durch eine Erweiterung der Betriebsflächen nach Süden sowie die Einrichtung einer zweiten Zufahrt. Während für die Erweiterung bereits ein Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 eingeleitet wurde, ergab die Prüfung im Rahmen der Behördenbeteiligung, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Die Änderung soll die Bestands- und Erweiterungsflächen der Obstkelterei als gewerbliche Bauflächen ausweisen, da diese bislang nicht im Flächennutzungsplan der Stadt als solche dargestellt sind.
Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorzusehen. Eine Bürgerbeteiligung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde nicht erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Alter Sportplatz Brüner Straße" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 zum Thema vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Alter Sportplatz Brüner Straße“ befasst sich mit der weiteren Planung für das stadteigene Grundstück des ehemaligen Sportplatzes. Nach einer vorangegangenen Veräußerungsanzeige und der Auswahl eines Bewerbers durch den Ausschuss wurden im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Investor Anpassungen am Bebauungs- und Gestaltungskonzept vorgenommen.
In der konkretisierten Fassung des Konzepts wurden die Standorte für die geplanten Mehrfamilienhäuser und die Einfamilienhäuser in Form von Doppelhaushälften vertauscht, wobei die Doppelhaushälften nun eine optimierte Südausrichtung aufweisen. Zudem sind die Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich nun in Ost-West-Ausrichtung geplant. Die verkehrliche Verbindung zum Parkplatz Kerschenkamp wurde so verlegt, dass sie der Ost-West-Straßenachse folgt, was als zentrales Gestaltungselement des Entwurfs dient.
Da der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf der Stadt nicht vollständig mit der modifizierten Planung des Bewerbers übereinstimmt, schlägt die Verwaltung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Dieses Instrument soll in Verbindung mit einem Durchführungsvertrag die Details der Bebauung sowie den zeitlichen Bauablauf festlegen. Die Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 zu fassen, um die Erarbeitung eines Entwurfs im beschleunigten Verfahren zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2017/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2017/0038 geht es um die weitere Planung des Bebauungsplans Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel und ein Restaurant zur Erweiterung eines bestehenden Gastronomiebetriebes sowie die Schaffung einer Grundlage für ein Informationszentrum für die Dingdener Heide.
Nach einer Bürgerversammlung am 14. Februar 2017 wurden im Bereich des Bebauungsplans Bedenken geäußert. Ein Anwohner befürchtete eine erhöhte Lärmbelastung durch den näher rückenden Gästeparkplatz und die neue Zufahrtsstraße. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein schalltechnisches Gutachten den Immissionsschutz durch geplante Schallschutzmaßnahmen als gewährleistet ansieht. Dennoch wird vorgeschlagen, die Platzierung des Betriebsleiterwohnhauses als Schallschirm festzulegen und die Nutzungsgrenzen so anzupassen, dass das Wohnhaus den Schutz der Nachbargebäude unterstützt. Zudem soll die neue Erschließungsstraße als Einbahnstraße konzipiert werden, um die Verkehrsbelastung und Lärmemissionen zu reduzieren.
Ein weiterer Einwand betraf die Verkehrssicherheit am Einmündungsbereich Lankerner Schulweg und Bocholter Straße aufgrund eingeschränkter Sichtbeziehungen. Auch hier sieht die Planung vor, die neue Erschließungsstraße als Einbahnstraße auszubilden, sodass am Lankerner Schulweg nur zugefahren werden kann. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, diese Anpassungen zu berücksichtigen und die Beteiligung der Behörden auf Grundlage der modifizierten Planung durchzuführen.
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- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2017/0039 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die bestehende Sperre, die seit dem 21. Mai 2015 rechtsverbindlich ist, um ein Jahr zu verlängern.
Grund für das Vorhaben ist, dass das Planungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes noch nicht abgeschlossen ist. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im Dezember 2014 beschlossen, um das gemeindliche Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses in diesem Bereich zu sichern. Da die zweijährige Befrischungsfrist gemäß Baugesetzbuch im Mai 2017 abläuft, ist eine Verlängerung als Satzung erforderlich, um den Schutzzweck der Planung weiterhin zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Satzung regelt den räumlichen Geltungsbereich sowie die Rechtswirkungen der Sperre. In dem betroffenen Gebiet dürfen keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, die eine Genehmigung oder Anzeige erfordern. Ebenso sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach Ablauf von zwei Jahren oder mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Beschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2017/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2017/0040 liegt ein Antrag der Fachdienste 61 vor, die bestehende Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln um ein Jahr zu verlängern. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits am 25.03.2015 beschlossen und ist seit dem 21.05.2015 rechtsverbindlich.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass das Planungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Verlängerung der Sperre soll den Schutzzweck der gemeindlichen Planungsziele weiterhin gewährleisten. Zu diesen Zielen gehören die Sicherung des Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße / Hellefisch für die Entwicklung weiterer Einzelhandelsnutzungen sowie die Sicherung einer geordneten Wohnbaunutzung unter Schutz des Baumbestandes auf dem Grundstück an der Brüner Straße.
Der Entwurf der Satzung sieht vor, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Verlängerung der Sperre ist als Satzung durch den Rat zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind für die Entscheidung am 09.03.2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen