Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Obstkelterei" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Ab
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0035 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung und Standortsicherung des Betriebes. Im Rahmen des Verfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
In der Bürgerversammlung vom 2. November 2016 wurden verschiedene Bedenken geäußert. Ein Rechtsanwalt regte eine Verlagerung des Betriebes in ein Gewerbegebiet sowie eine Wirtschaftsanalyse an. Die Abwägung der Verwaltung zeigt auf, dass eine Auslagerung aufgrund von Mehrkosten in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht tragbar ist und derzeit kein geeigneter Gewerbestandort zur Verfügung steht. Zudem wurde die Einhaltung privatrechtlicher Verträge bezüglich der Grundstücksnutzung thematisiert, wobei die Planung die betroffene Fläche als Teil der gewerblichen Baufläche vorsieht und die bisherige Nutzung als Mitarbeiterparkplatz unverändert bleibt.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung auf der Diersfordter Straße wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Die Planung sieht durch die Zusammenlegung von Arbeitsvorgängen auf dem Betriebsgelände eine Reduzierung der LKW-Fahrten um etwa 1.840 bis 2.030 Fahrten pro Jahr vor. Die Leistungsfähigkeit der Straße wird als ausreichend bewertet, sodass keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens oder eine Minderung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgebrachten Bedenken nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017kein Ergebnis hinterlegt
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