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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Obstkelterei" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 AbZur Vorlage · 2017/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0035 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ befasst sich mit der Erweiterung und Standortsicherung eines Betriebes durch den Umbau einer Produktionshalle sowie den Neubau einer Lagerhalle. Ziel der Planung ist die Verlagerung externer Prozesse, wie Etikettierung und Lagerung, auf das Betriebsgelände. Dadurch sollen jährlich etwa 1.840 bis 2.030 LKW-Fahrten eingespart werden.
Im Rahmen der Abwägung wurden verschiedene Einwände geprüft. Die Verwaltung bewertet eine Auslagerung des Betriebes aufgrund von Mehrkosten in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro als unwirtschaftlich. Bezüglich der Verkehrsbelastung auf der Diersfordter Straße, die laut einer Verkehrszählung im November 2016 tägliche Fahrzeugzahlen zwischen 1.747 und 2.177 aufwies, empfiehlt der Ausschuss, den Bedenken nicht zu folgen, da die Kapazität der Straße ausreichend ist. Auch gegen Bedenken zur Parkplatzsituation und zur Lärmbelastung durch die Verkehrsführung wird sich nicht folgen empfohlen.
Demgegenüber empfiehlt der Ausschuss, den Anregungen des Kreises Wesel zu folgen, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung des Landschaftsplanes und der Gestaltung einer Schauobstwiese. Zudem sollen die Bedenken der Bürger bezüglich Lärmschutz, Betriebszeiten und Belichtung berücksichtigt werden. Im Bereich Immissionsschutz sind Lärmminderungsmaßnahmen und zeitliche Beschränkungen festgeschrieben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 359. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage 2017/0036 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB.
Hintergrund der Planung ist die beabsichtigte Erweiterung der Obstkelterei an der Diersfordter Straße. Ziel des Vorhabens ist die langfristige Sicherung des Standortes durch eine Erweiterung der Betriebsflächen nach Süden sowie die Einrichtung einer zweiten Zufahrt. Während für die Erweiterung bereits ein Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 eingeleitet wurde, ergab die Prüfung im Rahmen der Behördenbeteiligung, dass eine Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Die Änderung soll die Bestands- und Erweiterungsflächen der Obstkelterei als gewerbliche Bauflächen ausweisen, da diese bislang nicht im Flächennutzungsplan der Stadt als solche dargestellt sind.
Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorzusehen. Eine Bürgerbeteiligung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde nicht erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Alter Sportplatz Brüner Straße" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 zum Thema vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Alter Sportplatz Brüner Straße“ befasst sich mit der weiteren Planung für das stadteigene Grundstück des ehemaligen Sportplatzes. Nach einer vorangegangenen Veräußerungsanzeige und der Auswahl eines Bewerbers durch den Ausschuss wurden im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Investor Anpassungen am Bebauungs- und Gestaltungskonzept vorgenommen.
In der konkretisierten Fassung des Konzepts wurden die Standorte für die geplanten Mehrfamilienhäuser und die Einfamilienhäuser in Form von Doppelhaushälften vertauscht, wobei die Doppelhaushälften nun eine optimierte Südausrichtung aufweisen. Zudem sind die Mehrfamilienhäuser im östlichen Bereich nun in Ost-West-Ausrichtung geplant. Die verkehrliche Verbindung zum Parkplatz Kerschenkamp wurde so verlegt, dass sie der Ost-West-Straßenachse folgt, was als zentrales Gestaltungselement des Entwurfs dient.
Da der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf der Stadt nicht vollständig mit der modifizierten Planung des Bewerbers übereinstimmt, schlägt die Verwaltung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor. Dieses Instrument soll in Verbindung mit einem Durchführungsvertrag die Details der Bebauung sowie den zeitlichen Bauablauf festlegen. Die Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 zu fassen, um die Erarbeitung eines Entwurfs im beschleunigten Verfahren zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2017/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, die bestehende Sperre, die seit dem 21. Mai 2015 rechtsverbindlich ist, um ein Jahr zu verlängern.
Grund für das Vorhaben ist, dass das Planungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes noch nicht abgeschlossen ist. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im Dezember 2014 beschlossen, um das gemeindliche Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses in diesem Bereich zu sichern. Da die zweijährige Befrischungsfrist gemäß Baugesetzbuch im Mai 2017 abläuft, ist eine Verlängerung als Satzung erforderlich, um den Schutzzweck der Planung weiterhin zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Satzung regelt den räumlichen Geltungsbereich sowie die Rechtswirkungen der Sperre. In dem betroffenen Gebiet dürfen keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, die eine Genehmigung oder Anzeige erfordern. Ebenso sind erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahme zugelassen wird. Die Veränderungssperre tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet nach Ablauf von zwei Jahren oder mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Beschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2017/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2017/0040 liegt ein Antrag der Fachdienste 61 vor, die bestehende Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln um ein Jahr zu verlängern. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits am 25.03.2015 beschlossen und ist seit dem 21.05.2015 rechtsverbindlich.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass das Planungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Verlängerung der Sperre soll den Schutzzweck der gemeindlichen Planungsziele weiterhin gewährleisten. Zu diesen Zielen gehören die Sicherung des Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße / Hellefisch für die Entwicklung weiterer Einzelhandelsnutzungen sowie die Sicherung einer geordneten Wohnbaunutzung unter Schutz des Baumbestandes auf dem Grundstück an der Brüner Straße.
Der Entwurf der Satzung sieht vor, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Verlängerung der Sperre ist als Satzung durch den Rat zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie der Rat sind für die Entscheidung am 09.03.2017 vorgesehen.
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- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 09.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 7Vorbereitung der Veräußerung von bebauten Grundstücken in Dingden und MehrhoogZur Vorlage · 2017/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bebauten Grundstücke in den Ortsteilen Dingden und Mehrhoog zu veräußern. Konkret handelt es sich um die Objekte Sachsenstraße 14 und 16 in Dingden sowie Hooge Heide 7 und 9 in Mehrhoog. In diesen Mehrfamilienhäusern befinden sich insgesamt acht bzw. sechs Wohnungen, die unter anderem zur Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern genutzt werden. Aufgrund des zunehmenden Sanierungsbedarfs der Gebäude wurde im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden, auf eine umfassende Renovierung zu verzichten.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 sieht vor, die im Rat der Stadt Hamminkeln am 11.05.2016 gefasste Ablehnung der Veröffentlichungsabsicht aufzuheben. Stattdessen soll die Veräußerungsabsicht für die genannten Liegenschaften nun öffentlich bekannt gemacht werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Objekte öffentlich zum Erwerb anzubieten und die entsprechende Veräußerungsabsicht auf der Internetseite der Stadt Hamminkeln zu veröffentlichen. Die Entscheidung dient der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.02.2017.
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Beratungsfolge
- 09.03.2017 · Rat (20. Sitzung)
- 8Mitteilungen und Anfragen