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Beschlussvorlage

Nutzung eines als Spielplatzfläche ausgewiesenen Grundstücks im Ortsteil Dingden hier: Anregung gem. § 24 GO NRW

2019/0043 04.04.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW wurde die zukünftige Nutzung eines Grundstücks im Ortsteil Dingden thematisiert, das im Bebauungsplan Nr. 21 als Spielplatzfläche ausgewiesen ist. Eine Bürgerin regte an, die als brachliegend beschriebene Fläche im Bereich Up de Woort nicht als Spielplatz zu nutzen, sondern stattdessen eine Streuobst- oder Wildblumenwiese anzulegen. Unterstützt wurde dieser Vorschlag durch eine Liste mit 41 Unterschriften, wobei eine Gruppe von Anwohnern die Bereitschaft zur aktiven Pflege der Fläche erklärte.

Das betreffende Grundstück besteht aus städtischem und privatem Eigentum. Während die Anregung einen ökologischen Nutzungsansatz verfolgt, der unter anderem die Förderung von Insektenhabitaten und die Nutzung als Bildungsstätte für lokale Kitas und Schulen vorsieht, wurde in der Vergangenheit eine bauliche Verwertung durch Wohnbebauung in Erwägung gezogen. Eine solche Nutzung würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern, um die Zweckbindung als Spielplatz aufzuheben.

Die Verwaltung vertritt die Position, eine bauliche Nutzung zu präferieren, da diese eine Ergänzung der bestehenden Nachbarschaft darstellt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher mit 14 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, der Anregung nicht zu folgen. Stattdessen soll eine bauliche Verwertung des Grundstücks vorgesehen werden, wobei die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Planung beauftragt wurde.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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