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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nutzung eines als Spielplatzfläche ausgewiesenen Grundstücks im Ortsteil Dingden hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW wurde die zukünftige Nutzung eines Grundstücks im Ortsteil Dingden thematisiert, das im Bebauungsplan Nr. 21 als Spielplatzfläche ausgewiesen ist. Eine Bürgerin regte an, die als brachliegend beschriebene Fläche im Bereich Up de Woort nicht als Spielplatz zu nutzen, sondern stattdessen eine Streuobst- oder Wildblumenwiese anzulegen. Unterstützt wurde dieser Vorschlag durch eine Liste mit 41 Unterschriften, wobei eine Gruppe von Anwohnern die Bereitschaft zur aktiven Pflege der Fläche erklärte.
Das betreffende Grundstück besteht aus städtischem und privatem Eigentum. Während die Anregung einen ökologischen Nutzungsansatz verfolgt, der unter anderem die Förderung von Insektenhabitaten und die Nutzung als Bildungsstätte für lokale Kitas und Schulen vorsieht, wurde in der Vergangenheit eine bauliche Verwertung durch Wohnbebauung in Erwägung gezogen. Eine solche Nutzung würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern, um die Zweckbindung als Spielplatz aufzuheben.
Die Verwaltung vertritt die Position, eine bauliche Nutzung zu präferieren, da diese eine Ergänzung der bestehenden Nachbarschaft darstellt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher mit 14 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, der Anregung nicht zu folgen. Stattdessen soll eine bauliche Verwertung des Grundstücks vorgesehen werden, wobei die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Planung beauftragt wurde.
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Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - Vorstellung eines PlanentwurfesZur Vorlage · 2019/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0041 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Vorstellung eines neuen Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln. Auf Basis der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Projektentwickler die Planung konkretisiert.
Der aktuelle Entwurf sieht primär eine Einzelhandelsnutzung vor, wobei die geplante Ansiedlung eines Pflegeheimes nicht mehr Teil der Planung ist. Die Gebäude für den Einzelhandel sind so konzipiert, dass ihre Rückseite nach Süden zur Straße Hellefisch ausgerichtet ist und im Norden sowie Osten eine zentrale Stellplatzfläche umschließen. Die Bebauung umfasst nun eine zweite Geschossebene, die für Wohnzwecke vorgesehen ist. Zudem wird eine Variante aufgeführt, die den Erhalt des Pastoratsgebäudes mit einer geänderten Nutzung und möglichen baulichen Ergänzungen vorsieht.
Die Umsetzung soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mittels eines städtebaulichen Vertrages erfolgen, wobei der Projektentwickler die Leistungen übernimmt. Die Stadt plant die Vergabe notwendiger Gutachten, insbesondere zur Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes, wobei die Kosten bei Realisierung durch den Projektentwickler getragen werden sollen. Der Entwurf dient als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes sowie des Verkehrsgutachtens abzuwarten, bevor eine weitere Befassung mit den Plänen des Investors erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 4Nachmalige Straßenbaumaßnahmen Sachsenstraße – weiteres VorgehenZur Vorlage · 2019/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0051 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen bei den nachmaligen Straßenbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Sachsenstraße. Aufgrund der aktuellen Diskussionen über die rechtliche Lage bezüglich der Erhebung von Beiträgen zur nachmaligen Herstellung von Straßen wird die weitere Planung zum Straßenbau vorerst zurückgestellt. Ein konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn oder das Ausschreibungsverfahren kann derzeit nicht benannt werden, da die künftigen rechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zur Straßenbausatzung noch nicht abschließend geklärt sind.
Unabhängig von der Zurückstellung des Straßenbaus wird die Erneuerung der Abwasserentsorgungsleitung fortgeführt. Der bestehende Mischwasserkanal weist Defekte auf und ist aufgrund der langen Nutzungsdauer der Falzrohre nicht mehr standsicher. Zudem sind die Hausanschlüsse sowie die Anschlussleitungen der Straßeneinläfte bis zur Grundstücksgrenze zu erneuern. Die Ausführungsplanung für den Kanalbau wird eingeleitet, um ein Vergabeverfahren nach den Sommerferien zu ermöglichen.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, den Sperrvermerk für den ersten Abschnitt der Sachsenstraße aufzuheben, um die entstehenden Mehrausgaben im Bereich des Kanalbaus zu decken. Zudem ist eine Anpassung der im Haushaltsplan vorgesehenen Einnahmen aus Beiträgen erforderlich, da die Erneuerung der Abwasserentsorgungsleitung eine Beitragspflicht für den Anteil der Straßenentwässerung auslöst.
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Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 5Ausführung des Haushalts 2019 hier: Löschung des SperrvermerksZur Vorlage · 2019/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit der Ausführung des Haushalts 2019 der Stadt Hamminkeln, konkret mit der Löschung eines Sperrvermerks. Im Rahmen einer Ratssitzung am 21. Februar 2019 wurden dem Rat eine aktualisierte Kostenschätzung für die Planung eines Neubaus als dreigliedrige Schule sowie die Kosten für einen erforderlichen Verbindungsbau vorgelegt. Aufgrund von Rückfragen zur Kostenschätzung des Verbindungsbaus hatte der Rat die entsprechenden Finanzmittel in Höhe von 1.100.000 Euro mit einem Sperrvermerk belegt und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss Schule verwiesen.
Der Ausschuss Schule hat sich in seiner Sitzung am 14. März 2019 mit dem Raumprogramm sowie den pädagogischen Anforderungen befasst. Auf Grundlage der Kostenschätzung, die durch eine erneute Ausarbeitung eines Ingenieurbüros erstellt wurde, konnte im Ausschuss ein Konsens über das vorgestellte Raumprogramm für die dreigliedrige Schule und den Verbindungsbau erzielt werden. Um die weiteren notwendigen Planungsschritte einleiten zu können, wird nun die Aufhebung des Sperrvermerks beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung den Sperrvermerk im Haushaltsprodukt 1.100.01.10.01 löscht.
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Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 6Umsetzung des Konzeptes „Zukunft Hamminkeln 2030+“ – Maßnahmen 2019Zur Vorlage · 2019/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0050 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Umsetzung des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes „Zukunft Hamminkeln 2030+“ für das Jahr 2019. Zur Aufnahme in die Programme der Städtebauförderung sowie der Dorferneuerung sind entsprechende Ratsbeschlüsse über die Bereitstellung kommunaler Eigenanteile und die Priorisierung von Vorhaben erforderlich.
Im Bereich der Städtebauförderung wurden Anträge für Maßnahmen in Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog eingereicht. Diese umfassen Untersuchungen zur Zukunft des Wohnens, die Einrichtung eines Verfügungsfonds sowie ein Quartiersmanagement. Zudem sind städtebauliche Wettbewerbe für den Molkereiplatz in Hamminkeln und den Bereich Stockkamp/Thingstraße/Kirchplatz in Dingden vorgesehen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 400.500 Euro, wobei ein kommunaler Eigenanteil von 160.200 Euro zu leisten ist. Zudem wird die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds über eine neue Richtlinie geregelt.
Im Rahmen der Dorferneuerung sind die Qualifizierung der Ortsmitte Brünen sowie die Neugestaltung des Umfeldes des St. Antonius Kindergartens in Loikum geplant. Die Kosten für diese Vorhaben werden durch Zuwendungen und Eigenleistungen der jeweiligen Bürgerschaften gedeckt.
Um die Finanzierung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 353.825,35 Euro aus dem Produktbereich Straßenausbau Sachstraße zu bereitstellen. Der Rat wird gebeten, die Finanzierung, die Richtlinie für den Verfügungsfonds sowie die Priorisierung der Vorhaben zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Loikum" im Ortsteil LoikumZur Vorlage · 2019/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/0042 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Loikum“ im Ortsteil Loikum vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, für einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes, der die Wohnbebauung zwischen Heisterweg und Wüsterweg regelt, eine Anpassung der Festsetzungen vorzunehmen.
Der aktuelle Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 weist neben einem allgemeinen Wohngebiet auch ein Kleinsiedlungsgebiet aus. Die Verwaltung führt aus, dass die Funktion von Kleinsiedlungsgebieten heute kaum noch eine Rolle spiele und die zulässige Grundflächenzahl mit 0,2 sehr gering sei. Im betroffenen Bereich, der im beigefügten Übersichtsplan markiert ist, wird eine Aufhebung des Kleinsiedlungsgebietes und dessen Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) angestrebt. Eine neue Festsetzung würde eine Grundflächenzahl von maximal 0,4 sowie die Nutzung von eingeschossigen Gebäuden inklusive Dachgeschoss ermöglichen. Damit sollen auch Teile der rückwärtigen Gartenbereiche baulich nutzbar gemacht werden, um Nachnutzungspotenziale zu aktivieren.
Die Vorlage weist darauf hin, dass eine solche Änderung die Ausnutzbarkeit der Grundstücke und deren Wert erhöhen würde, wobei die Grundsätze des kommunalen Wohnmanagements zu beachten seien. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses unter besonderer Berücksichtigung des Bodenmanagements zu beauftragen.
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- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 8Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Am Küning" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2019/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Am Küning“ im Ortsteil Dingden. Bei der betreffenden Fläche, die etwa einen Kilometer östlich der Ortslage Dingden liegt, handelt es sich um einen Siedlungssplitter aus neun Wohnhäusern sowie den Betriebsgebäuden einer ehemaligen Brüterei. Da im Flächennutzungsplan der Stadt die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und kein Bebauungsplan existiert, ist das Areal baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Zudem liegt das Gebiet innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Wohnnutzung der bestehenden Gebäude aufgrund fehlender Abstandsflächen nicht möglich ist, weshalb eine Neubebauung nach einem Abriss angestrebt wird. Hierfür ist die Schaffung einer Außenbereichssatzung als Rechtsgrundlage erforderlich. Ein Eigentümer hat hierzu eine modifizierte Planung durch ein Fachbüro eingereicht. Diese sieht auf der Fläche der ehemaligen Brüterei die Errichtung von drei Wohnhäusern sowie die Bebauung einer vorhandenen Baulücke vor, erschlossen über eine bereits asphaltierte Wegefläche. Die Anzahl der geplanten Baumöglichkeiten wurde gegenüber früheren Planungen reduziert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung zu fassen, um das Satzungsverfahren neu einzuleiten.
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- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 9Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2019/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0046 der Fachdienste 61 sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch vor. Das Plangebiet befindet sich nördlich des Wohngebiets Wiesenstraße / Am Glockenkamp, im Hinterland des Feuerwehrgerätehauses an der Schulstraße.
Ein früherer Planungsansatz aus den Jahren 2012/2013 wurde aufgrund von Immissionsschutzbelangen der Bürgerhalle aufgegeben, woraufhin der Rat im Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss aufhob und die Verwaltung mit der Suche nach Alternativen beauftragte. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Plankonzeption entwickelt, die eine Erweiterung der Baugebietsfläche nach Nordwesten vorsieht. Durch diesen Abstandspuffer zwischen der Neubebauung und der Bürgerhalle soll die wirtschaftliche Tragfähigkeit unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes gewährleistet werden.
Die geplante Bebauung umfasst eine lockere Einfamilienhausstruktur sowie zwei Grundstücke für kleinere Mehrfamilienhäuser mit insgesamt vier Wohneinheiten im Einfahrtsbereich. Die Erschließung soll über eine Stichstraße von der Schulstraße erfolgen, wobei die Entwässerung über einen Mischwasserkanal sowie die Kanalisation abgeleitet wird. Mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wurde im Sinne des kommunalen Bodenmanagements Einigkeit erzielt; die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages ist beabsichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung abgegeben, den Aufstellungsbeschluss im Rat zu fassen.
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Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 10Mitteilungen und Anfragen