Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - Vorstellung eines PlanentwurfesZur Vorlage · 2019/0041 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0041 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Vorstellung eines neuen Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln. Auf Basis der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat der Projektentwickler die Planung konkretisiert.
Der aktuelle Entwurf sieht primär eine Einzelhandelsnutzung vor, wobei die geplante Ansiedlung eines Pflegeheimes nicht mehr Teil der Planung ist. Die Gebäude für den Einzelhandel sind so konzipiert, dass ihre Rückseite nach Süden zur Straße Hellefisch ausgerichtet ist und im Norden sowie Osten eine zentrale Stellplatzfläche umschließen. Die Bebauung umfasst nun eine zweite Geschossebene, die für Wohnzwecke vorgesehen ist. Zudem wird eine Variante aufgeführt, die den Erhalt des Pastoratsgebäudes mit einer geänderten Nutzung und möglichen baulichen Ergänzungen vorsieht.
Die Umsetzung soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mittels eines städtebaulichen Vertrages erfolgen, wobei der Projektentwickler die Leistungen übernimmt. Die Stadt plant die Vergabe notwendiger Gutachten, insbesondere zur Ergänzung des Einzelhandelskonzeptes, wobei die Kosten bei Realisierung durch den Projektentwickler getragen werden sollen. Der Entwurf dient als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes sowie des Verkehrsgutachtens abzuwarten, bevor eine weitere Befassung mit den Plänen des Investors erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 3Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Loikum" im Ortsteil LoikumZur Vorlage · 2019/0042 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/0042 wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Loikum“ im Ortsteil Loikum vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, für einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes, der die Wohnbebauung zwischen Heisterweg und Wüsterweg regelt, eine Anpassung der Festsetzungen vorzunehmen.
Der aktuelle Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 weist neben einem allgemeinen Wohngebiet auch ein Kleinsiedlungsgebiet aus. Die Verwaltung führt aus, dass die Funktion von Kleinsiedlungsgebieten heute kaum noch eine Rolle spiele und die zulässige Grundflächenzahl mit 0,2 sehr gering sei. Im betroffenen Bereich, der im beigefügten Übersichtsplan markiert ist, wird eine Aufhebung des Kleinsiedlungsgebietes und dessen Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) angestrebt. Eine neue Festsetzung würde eine Grundflächenzahl von maximal 0,4 sowie die Nutzung von eingeschossigen Gebäuden inklusive Dachgeschoss ermöglichen. Damit sollen auch Teile der rückwärtigen Gartenbereiche baulich nutzbar gemacht werden, um Nachnutzungspotenziale zu aktivieren.
Die Vorlage weist darauf hin, dass eine solche Änderung die Ausnutzbarkeit der Grundstücke und deren Wert erhöhen würde, wobei die Grundsätze des kommunalen Wohnmanagements zu beachten seien. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl dem Rat, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses unter besonderer Berücksichtigung des Bodenmanagements zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 4Nutzung eines als Spielplatzfläche ausgewiesenen Grundstücks im Ortsteil Dingden hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0043 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW wurde die zukünftige Nutzung eines Grundstücks im Ortsteil Dingden thematisiert, das im Bebauungsplan Nr. 21 als Spielplatzfläche ausgewiesen ist. Eine Bürgerin regte an, die als brachliegend beschriebene Fläche im Bereich Up de Woort nicht als Spielplatz zu nutzen, sondern stattdessen eine Streuobst- oder Wildblumenwiese anzulegen. Unterstützt wurde dieser Vorschlag durch eine Liste mit 41 Unterschriften, wobei eine Gruppe von Anwohnern die Bereitschaft zur aktiven Pflege der Fläche erklärte.
Das betreffende Grundstück besteht aus städtischem und privatem Eigentum. Während die Anregung einen ökologischen Nutzungsansatz verfolgt, der unter anderem die Förderung von Insektenhabitaten und die Nutzung als Bildungsstätte für lokale Kitas und Schulen vorsieht, wurde in der Vergangenheit eine bauliche Verwertung durch Wohnbebauung in Erwägung gezogen. Eine solche Nutzung würde eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern, um die Zweckbindung als Spielplatz aufzuheben.
Die Verwaltung vertritt die Position, eine bauliche Nutzung zu präferieren, da diese eine Ergänzung der bestehenden Nachbarschaft darstellt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat daher mit 14 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, der Anregung nicht zu folgen. Stattdessen soll eine bauliche Verwertung des Grundstücks vorgesehen werden, wobei die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Planung beauftragt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 5Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich "Am Küning" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2019/0044 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet „Am Küning“ im Ortsteil Dingden. Bei der betreffenden Fläche, die etwa einen Kilometer östlich der Ortslage Dingden liegt, handelt es sich um einen Siedlungssplitter aus neun Wohnhäusern sowie den Betriebsgebäuden einer ehemaligen Brüterei. Da im Flächennutzungsplan der Stadt die Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist und kein Bebauungsplan existiert, ist das Areal baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Zudem liegt das Gebiet innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Wohnnutzung der bestehenden Gebäude aufgrund fehlender Abstandsflächen nicht möglich ist, weshalb eine Neubebauung nach einem Abriss angestrebt wird. Hierfür ist die Schaffung einer Außenbereichssatzung als Rechtsgrundlage erforderlich. Ein Eigentümer hat hierzu eine modifizierte Planung durch ein Fachbüro eingereicht. Diese sieht auf der Fläche der ehemaligen Brüterei die Errichtung von drei Wohnhäusern sowie die Bebauung einer vorhandenen Baulücke vor, erschlossen über eine bereits asphaltierte Wegefläche. Die Anzahl der geplanten Baumöglichkeiten wurde gegenüber früheren Planungen reduziert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beraten und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung zu fassen, um das Satzungsverfahren neu einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 61. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 "Gewerbegebiet" im Ortsteil Dingden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0045 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten ersten Änderung der ersten Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Bebauungsplans an die örtliche Situation sowie an bestehende vertragliche Grundstücksangelegenheiten. Konkret sieht das Vorhaben vor, einen bisher als öffentlicher Grünstreifen ausgewiesenen Bereich in private Grünfläche sowie in Gewerbefläche umzuwandeln.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 6. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. In der Zwischenzeit wurden der entsprechende Bebauungsplanentwurf sowie die Entwurfsbegründung erstellt. Die Vorlage dient nun dazu, im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen. Damit wird der nächste Schritt im Planungsverfahren eingeleitet, um die Entwürfe der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" im Ortsteil Wertherbruch - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2019/0046 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0046 der Fachdienste 61 sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch vor. Das Plangebiet befindet sich nördlich des Wohngebiets Wiesenstraße / Am Glockenkamp, im Hinterland des Feuerwehrgerätehauses an der Schulstraße.
Ein früherer Planungsansatz aus den Jahren 2012/2013 wurde aufgrund von Immissionsschutzbelangen der Bürgerhalle aufgegeben, woraufhin der Rat im Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss aufhob und die Verwaltung mit der Suche nach Alternativen beauftragte. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Plankonzeption entwickelt, die eine Erweiterung der Baugebietsfläche nach Nordwesten vorsieht. Durch diesen Abstandspuffer zwischen der Neubebauung und der Bürgerhalle soll die wirtschaftliche Tragfähigkeit unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes gewährleistet werden.
Die geplante Bebauung umfasst eine lockere Einfamilienhausstruktur sowie zwei Grundstücke für kleinere Mehrfamilienhäuser mit insgesamt vier Wohneinheiten im Einfahrtsbereich. Die Erschließung soll über eine Stichstraße von der Schulstraße erfolgen, wobei die Entwässerung über einen Mischwasserkanal sowie die Kanalisation abgeleitet wird. Mit dem betroffenen Grundstückseigentümer wurde im Sinne des kommunalen Bodenmanagements Einigkeit erzielt; die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages ist beabsichtigt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung abgegeben, den Aufstellungsbeschluss im Rat zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.04.2019 · Rat (35. Sitzung)
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 8Klimaschutzmanagement 2015-heute hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2019/0047 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2019/0047 der Fachdienste 61 enthält einen Sachstandsbericht zum Klimaschutzmanagement der Stadt Hamminkeln für den Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 31. Januar 2019. Der Bericht dokumentiert verschiedene Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die CO2-Bilanz sowie den städtischen Haushalt.
Ein zentraler Bestandteil ist das E-Carsharing-Projekt. Durch die Nutzung von drei Elektroautos für Dienstfahrten der Verwaltung wurden bei einer Fahrleistung von etwa 100.000 Kilometern rund 15.0
000 Tonnen CO2 eingespart. Zudem konnte durch den Wechsel von konventionellen zu elektrischen Fahrzeugen eine Kostenersparnis von insgesamt 22.101 Euro erzielt werden. Die Ladeinfrastruktur umfasst derzeit zehn Ladesäulen im Stadtgebiet, wobei Erweiterungen an Standorten in Hamminkeln und Dingden geplant sind.
Im Bereich Mobilität werden die Erfolge beim Stadtradeln sowie die Teilnahme am Niederrheinischen Radwandertag aufgeführt. Zudem findet eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW statt, die bereits mehrere Vorträge und Beratungen umfasst.
Hinsichtlich der Energieversorgung wird berichtet, dass der Strom für alle kommunalen Gebäude bereits zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bezogen wird. Die CO2-Bilanzierung der Stadt wird künftig durch den Regionalverband Ruhr (RVR) übernommen. Weitere geplante Projekte sind der Aufbau eines Nahwärmenetzes in Wertherbruch, die Erstellung eines Klimasparbuchs in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis im Kreis Wesel sowie ein Energiesparprojekt in Schulen und Kindertagesstätten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.03.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (30. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen