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Beschlussvorlage

Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges ''Am Beltingsbach'' als öffentliche Wegefläche in der Gemarkung Dingden, Flur 6, Flurstück 56, gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW

2003/0135

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Teilstück des Wirtschaftsweges „Am Beltingsbach“ in der Gemarkung Dingden als öffentliche Wegefläche einzuziehen. Konkret betrifft dies die Parzelle Flur 6, Flurstück 56, gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW. Die Maßnahme sieht vor, einen Bereich von 20 Metern Breite, gemessen vom Gleiskörper aus, in der Verkehrsbestimmung einzuschränken. In diesem Bereich ist die Nutzung künftig ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer zulässig.

Grundlage für diese Entscheidung ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2003, der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf einem unbeschrankten Bahnübergang steht und im Hinblick auf die geplante Schließung dieses Übergangs erfolgt. Die Absicht zur Einziehung wurde am 31. März 2003 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist, die bis zum 30. Juni 2003 andauerte, wurden keine Einwendungen gegen die Änderung der Verkehrsbestimmung eingereicht.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Teileinziehung des besagten Teilstücks mit sofortiger Wirkung durchzuführen. Die Verwaltung hat die Vorlage zur Beratung im Rat für die Sitzung am 24. Juli 2003 vorbereitet.

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