Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Patenschaft mit dem Fernmeldebataillon 284, Schill Kaserne WeselZur Vorlage · 2003/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Fortführung einer bestehenden Patenschaft zwischen dem Ortsteil Brünen und einer militärischen Einheit. Ursprünglich hatte der Gemeinderat der ehemaligen Gemeinde Brünen am 6. Dezember 1965 die Übernahme einer Patenschaft mit der 6. Batterie des Raketen-Artl.Btl. 150 beschlossen, welche durch den Bürgerverein Brünen gepflegt wurde.
Nach der Verlegung des Fernmeldebataillons 284 in die Schill-Kaserne in Wesel wurde durch den Kommandeur des Bataillons der Wunsch geäußert, die bestehenden Beziehungen zwischen der Bundeswehr und den Kommunen im Kreis Wesel sowie die bisherigen Patenschaften des Raketen-Artl.Btl. 150 weiterzuführen. Die entsprechende Patenschaft der 2. Kompanie mit dem Ortsteil Brünen wurde bereits durch den Befehlshaber im Wehrbereich II genehmigt.
Die Verwaltung empfiehlt die offizielle Annahme dieser Fortführung. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll daher beschließen, der Patenschaft zwischen der 2. Kompanie des Fernmeldebataillons 284 und dem Ortsteil Brünen zuzustimmen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 16. Juli 2003 sowie im Rat am 24. Juli 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 2Entsendung von Vertretern in Drittorganisationen hier: Zusammen(h)alt e. V.Zur Vorlage · 2003/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0143 wird die Besetzung von zwei Vorstandsmandaten im Verein „Zusammen(h)alt e. V.“ durch Vertreter der Stadt Hamminkeln behandelt. Gemäß der Satzung des Vereins sind zwei Sitze im Vorstand vorgesehen, wobei ein Sitz für ein Mitglied der Verwaltung und ein weiterer Sitz für ein Mitglied des Rates der Stadt Hamminkeln bestimmt ist.
Die Vergabe des Sitzes für die Verwaltung erfolgt durch den Bürgermeister oder eine von ihm benannte Person aus der Verwaltung. Für den zweiten Sitz ist laut Vorlage das Verfahren nach d’Hondt vorgesehen, sofern der Rat der Stadt keinen einstimmigen Beschluss über einen einheitlichen Wahlvorschlag fasst. Der Bürgermeister selbst verfügt in diesem Gremium über kein Stimmrecht.
Der Bürgermeister hat für den Verwaltungsplatz eine Person aus der Verwaltung nominiert. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, sowohl die Vertreterin der Verwaltung als auch die Vertretung des Rates für den Vorstand des Vereins „Zusammen(h)alt e. V.“ zu wählen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 24. Juli 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 3Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates hier: Ausschuss für Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2003/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0145 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport. Hintergrund der Vorlage ist der Verzicht eines sachkundigen Bürgers auf seinen Sitz in diesem Ausschuss, welcher mit Wirkung zum 7. Juni 2003 erfolgte.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie den geltenden Regelungen für die Nachfolgefeststellung in Ausschüssen und Arbeitsgruppen ist der Rat befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu wählen. Das Verfahren sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, eine Entscheidung trifft. In diesem Fall ist die CDU-Fraktion zur Vorschlagsberechtigung legitimiert. Für die Annahme des Vorschlags ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister bei der Ersatzwahl gemäß der gesetzlichen Vorgaben kein Stimmrecht besitzt.
Aufgrund der Mandatsniederlegung hat die CDU-Fraktion die Nachbesetzung für den Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport vorgeschlagen. Der Rat wird gebeten, einen sachkundigen Bürger als ordentliches Mitglied für diesen Ausschuss zu wählen, um die entstandene Vakanz zu schließen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Rates am 24. Juli 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 4Vertragliche Regelung zwischen der evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln und der Stadt Hamminkeln 1. Übergangsregelung Team Jugendarbeit Hamminkeln 2. Neuregelung / Trägervertrag Jugendhaus HamminkelnZur Vorlage · 2003/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0101 befasst sich mit der vertraglichen Regelung zwischen der Stadt Hamminkeln und der evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln. Im Zentrum stehen dabei eine Übergangsregelung für das Team Jugendarbeit Hamminkeln sowie die Neuregelung eines Trägervertrags für das Jugendhaus Hamminkeln.
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom Juli 2002 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Kooperationsvertrag zur Führung des neu zu errichtenden Jugendhauses auszuarbeiten. Die geplante Einrichtung soll als Integrationsmodell aus Hallenbad, Jugendhaus und Sporthalle am Heinrich-Meyers-Schulzentrum entstehen. Eine gemeinsame Führung durch die Stadt und die evangelische Kirchengemeinde wird nach der Fertigstellung, voraussichtlich Ende 2004 oder Anfang 2005, angestrebt.
Da die bestehende Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Team Jugendarbeit im November 2003 ausläuft, ist eine Übergangsregelung bis zur Fertigstellung der neuen Einrichtung erforderlich. Die Kosten für den anteiligen Personal- und Sachkostenzuschuss belaufen sich auf jährlich 23.008 Euro, wobei die Mittel hierfür bereitgestellt sind. Die vorliegende Übergangsregelung wurde bereits mit der evangelischen Kirchengemeinde abgestimmt.
Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss der Übergangsregelung zur Weiterarbeit des Teams Jugendarbeit zu beauftragen. Zudem soll der Ausschuss den Entwurf des Kooperationsvertrags sowie die Konzeption eines Beirats, der durch Gespräche mit verschiedenen Institutionen und Vereinen vorbereitet wurde, zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 10.07.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (15. Sitzung)
- 5Sanierung des Hallenbades und Errichtung eines Jugendhauses und einer Sporthalle am Schulzentrum Hamminkeln - EntwurfsplanungZur Vorlage · 2003/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Sanierung des Hallenbades sowie der Errichtung eines Jugendhauses und einer Sporthalle am Schulzentrum Hamminkeln. Nachdem der Rat bereits im März 2003 die Planung für diese Integrationslösung beauftragt hatte, liegen nun die Architektenleistungen bis zur Leistungsphase der Entwurfsplanung vor. Ergänzende Fachingenieurleistungen für die Statik sowie für die Gewerke Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro wurden ebenfalls erbracht.
Das Raumkonzept sowie die Zuordnung der Nutzungseinheiten wurden mit den jeweiligen Nutzern abgestimmt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Rahmen der späteren Ausführungsplanung Detailänderungen zur Optimierung möglich sind. Die Kostenaufstellung umfasst die Baukostenanteile der einzelnen Nutzungseinheiten inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Der städtische Anteil der Gesamtkosten wird mit 4.053.680 Euro beziffert, zuzüglich eines städtischen Zuschusses für das Jugendhaus. Kosten für einen Nahwärmeverbund sind bereits für das Haushaltsjahr 2003 bei der Kämmerei angemeldet.
Auf Basis der Entwurfsplanung beabsichtigt die Verwaltung, das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. Parallel dazu sollen alternative Finanzierungsmodelle, wie etwa Contracting für die Wärmeerzeugung, Public Private Partnership (PPP) oder die Nutzung von Fördermitteln aus der Sportstättenförderung, konkretisiert werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beantragung der Baugenehmigung und der weiteren Ausarbeitung der Finanzierungsmöglichkeiten zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 09.07.2003 · Bauausschuss (24. Sitzung)
- 6Stellungnahme zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftplans für den Regierungsbezirk DüsseldorfZur Vorlage · 2003/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0128 behandelt die Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Grundlage bildet eine Anfrage der Bezirksregierung Düsseldorf vom April 2003. Der Entwurf thematisiert Ziele zur Nutzung von Vorbehandlungsanlagen, die Gewährleistung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit sowie die Ausweitung der Getrenntsammlung von Wertstoffen und der Sperrmüllverwertung.
Für die nördliche Entsorgungsregion werden Kapazitäten der GMVA Oberhausen und des AEZ Asdonkshof sowie verbrennende Kapazitäten von etwa 815.000 mg ab dem Jahr 2005 aufgeführt. Es wird eine künftige freie Kapazität von mindestens 80.000 mg pro Jahr prognostiziert. Zudem ist die Einstellung der Ablagerung reaktiver Abfälle bis zum 1. Januar 2004 vorgesehen.
Die Vorlage beschreibt zudem freie Kapazitäten zur langfristigen Nutzung durch andere Körperschaften im Regierungsbezirk Düsseldorf. Für alle Entsorgungsregionen werden Kooperationsmöglichkeiten von etwa 250.000 mg pro Jahr als möglich eingestuft, wobei ein Verlust der ortsnahen Beseitigung von Gewerbeabfällen oder Sortierresten eintreten könnte. Für die Deponieregion 1 wird bei einem Volumen von 11 Millionen cbm eine Entsorgungssicherheit von über 25 Jahren angegeben. Ein Kreis im Regierungsbezirk kritisiert die geplante Verbindlichkeitserklärung des Plans durch eine Verordnung und fordert eine gleichmäßige Auslastung der Anlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Stellungnahme der Stadt gegenüber der Bezirksregierung abzugeben.
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- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 16.07.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 23 ''Am Mumbecker Bach'' in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0109 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ in Dingden beantragt. Die Vorlage sieht zudem die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Die Aufstellung des Bebauungsplans im Bereich Mumbecker Bach / L 896 wurde in der Vergangenheit nicht realisiert, da die geplante Erschließung über die Ketteler Straße als nicht ausreichend erachtet wurde. Durch einen Entwurf für einen neuen Kreisverkehr am Knotenpunkt Bocholter Straße, Loikumer Straße und Rheder Straße wird nun ein fünfter Anschlusspunkt für das Baugebiet geschaffen. Die vorliegende Konzeption sieht zusätzlich einen Anschluss an die Straße „Am Bahnhof“ vor, wodurch der Verkehr in zwei Richtungen abfließen kann. Dies ermöglicht eine Anbindung an die L 896 und reduziert die Abhängigkeit von der Realisierung des Kreisverkehrs.
Im Kontext des Projekts „Klimadorf Dingden“ wird derzeit eine energetische Konzeption für das Gebiet erarbeitet. Sollte das Projekt Klimadorf beschlossen werden, dient dieses städtebauliche Konzept als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 837. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0110 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Änderung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ in Dingden. Da das betroffene Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, ist eine Umwidmung in Wohnbaufläche erforderlich, um die Realisierung der geplanten Wohnbebauung zu ermöglichen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Planungsausschuss dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung empfiehlt. Zudem wird beschlossen, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 25. Juni 2003 sowie für die Sitzung des Rates am 24. Juli 2003 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung für Bauverwaltung, Planung und Umwelt ist für die Ausarbeitung der Unterlagen verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 9Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in MehrhoogZur Vorlage · 2003/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Die bestehende Veränderungssperre, die seit dem 27. Juli 2001 rechtskräftig ist, läuft zum 27. Juli 2003 aus. Da das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung, welches die Bestandssicherung des Hauses „Obberg“ zum Ziel hat, noch nicht abgeschlossen ist, wird eine Verlängerung um ein Jahr beantragt.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre umfasst die Grundstücke der Gemarkung Mehrhoog, Flur 14, mit den Flurstücken 1423, 1424 und 801. Während der Laufzeit der Sperre dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Dies schließt auch Aufschüttungen, Abgrabungen sowie wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken ein, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.
Die Verlängerung soll durch einen Ratsbeschluss als Satzung erfolgen. Um die Rechtswirksamkeit vor Ablauf der aktuellen Frist zu gewährleisten, ist die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln für den 25. Juli 2003 vorgesehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 11Klimadorf Dingden - ProjektvorstellungZur Vorlage · 2003/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0108 befasst sich mit der Projektvorstellung für das Vorhaben „Klimadorf Dingden“ im Rahmen der Initiative „Klimadörfer in NRW“. Ziel des Projekts ist die Erreichung einer CO2-neutralen Energieversorgung durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Einsparung von Ressourcen sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Das Projekt untersucht die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Flächen für Solaranlagen und das Potenzial der Biomasse-Gewinnung in der Umgebung von Dingden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich des Energiemanagements sowie der Integration bestehender kommunaler Aktivitäten. Das Konzept basiert auf der Analyse vorhandener Potenziale, der Identifizierung förderwürdiger Projekte sowie Maßnahmen zur Organisations- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei sollen lokale Ressourcen und Akteure aus Landwirtschaft, Handwerk und Industrie einbezogen werden.
Neben technischen und ökologischen Aspekten werden die Wirtschaftlichkeit, die Finanzierbarkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung als zentrale Faktoren angeführt. Das Projekt strebt die Entwicklung eines übertragbaren Modells für andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen an. Die Projektleitung steht hierzu im Austausch mit Institutionen wie der Energieagentur und der Landesinitiative Zukunftsenergien. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat eine Befürwortung des Projekts zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 12Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Wohnbaufläche am Elsholtweg in Loikum - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2003/0113 behandelt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Loikum. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss zur Darstellung einer Wohnbaufläche am Elsholtweg.
Hintergrund der Maßnahme ist die Frage nach der Bebauungsmöglichkeit auf der Westseite des Elsholtweges im Zuge der endgültigen Herstellung der Straßenfläche. Eine landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf ergab, dass gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbaufläche auf dieser Seite keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die geplante Darstellung umfasst eine Fläche in einer Tiefe von etwa 65 Metern parallel zum Elsholtweg. Dies würde die Entstehung von rund 16 neuen Baugrundstücken in zwei Bautiefen ermöglichen, wobei diese dem örtlichen Bedarf vorbehalten bleiben.
Für den anstehenden Straßenausbau und dessen Abrechnungsgrundlage ist die Darstellung einer Bautiefe im Flächennutzungsplan erforderlich. Die Einbeziehung einer zweiten Bauzeile in die Wohnbauflächendarstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Grundstücksverhandlungen im Rahmen des Bodenmanagements abhängig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes in Loikum zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (Campingplatz ''Olden Stenert'') in Dingden Antragsteller: Rechtsanwälte Dr. Bongartz Kastner und KollegenZur Vorlage · 2003/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Camping- und Wochenendplatz „Olden Stenert“ in Dingden. Der Antrag wurde durch eine Rechtsanwaltskanzlei gestellt. Die Anlage existiert nach aktuellem Stand ohne Genehmigungsgrundlage im geltenden Flächennutzungsplan, weshalb die Verwaltung ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Beseitigung der Anlage führt. Nachdem Ordnungsverfügungen durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtskräftig geworden sind, kann die Räumung des Geländes durchgesetzt werden, wobei der Vollzug bis zum 15. November 2003 ausgesetzt ist, um den Nutzern einen Wechsel an einen alternativen Standort zu ermöglichen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes könnte die planungsrechtliche Grundlage für eine nachträgliche Genehmigung der Anlage schaffen und die Räumung verhindern. Die fachplanerische Bewertung der Verwaltung fällt jedoch negativ aus. Es fehlen städtebauliche oder entwicklungspolitische Zielsetzungen, die eine neue bauliche Nutzung im Außenbereich rechtfertigen würden. Zudem wird angeführt, dass die nachträgliche Legitimierung einer ungenehmigten Nutzung der geordneten städtebaulichen Entwicklung widerspricht und eine Präzedenzfallwirkung entstehen könnte. Der Planungsausschuss hat bereits empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat die Angelegenheit nach einer Sitzung im Mai 2003 zur erneuten Beratung an den Planungsausschuss zurückverwiesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat nun, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 14Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für die Bislicher Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2003/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Bislicher Straße. Grundlage der Vorlage ist der im Haushaltsplan 2003 vorgesehene Ausbau des Straßenabschnitts zwischen der Einmündung Krummer Weg und der Einmündung Rossmühle, welcher bereits in einer Sitzung des Rates am 22. Mai 2003 beschlossen wurde.
Da der geplante Ausbauabschnitt nur teilweise durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 25 Rossmühle abgedeckt ist, fehlt für die restlichen Flächen bis zur Einmündung Rossmühle sowie für die geplante Verbreiterung der Straße um etwa 1,5 Meter nach Süden die planungsrechtliche Grundlage. Da der notwendige Grunderwerb für die Verbreiterung nicht auf der gesamten Länge realisiert werden konnte, ist für die nicht durch Bebauungspläne abgedeckten Flächen ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Abwägung über die Art und den Umfang der Verkehrsflächen erfolgen, wobei die Belange eines Bauleitplanverfahrens berücksichtigt werden müssen. Hierzu ist eine Begründung zur Herstellung der Erschließungsstraßen zu erstellen, welche den Abwägungsvorgang dokumentiert. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Verfahren gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmung einzuleiten. Eine entsprechende Anliegerversammlung findet im Juni 2003 statt.
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- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 15Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges ''Am Beltingsbach'' als öffentliche Wegefläche in der Gemarkung Dingden, Flur 6, Flurstück 56, gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRWZur Vorlage · 2003/0135 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Teilstück des Wirtschaftsweges „Am Beltingsbach“ in der Gemarkung Dingden als öffentliche Wegefläche einzuziehen. Konkret betrifft dies die Parzelle Flur 6, Flurstück 56, gemäß § 7 Abs. 1 StrWG NRW. Die Maßnahme sieht vor, einen Bereich von 20 Metern Breite, gemessen vom Gleiskörper aus, in der Verkehrsbestimmung einzuschränken. In diesem Bereich ist die Nutzung künftig ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer zulässig.
Grundlage für diese Entscheidung ist ein Beschluss des Rates vom 13. März 2003, der im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf einem unbeschrankten Bahnübergang steht und im Hinblick auf die geplante Schließung dieses Übergangs erfolgt. Die Absicht zur Einziehung wurde am 31. März 2003 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln öffentlich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist, die bis zum 30. Juni 2003 andauerte, wurden keine Einwendungen gegen die Änderung der Verkehrsbestimmung eingereicht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Teileinziehung des besagten Teilstücks mit sofortiger Wirkung durchzuführen. Die Verwaltung hat die Vorlage zur Beratung im Rat für die Sitzung am 24. Juli 2003 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 16Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Ausbau der Bislicher StraßeZur Vorlage · 2003/0146 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 2003/0146 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Ausbau der Bislicher Straße. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2003 beschlossen, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten an das mindestfordernde Unternehmen zu vergeben, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 205.977,70 Euro. Da für die Haushaltsstelle 3.630.9590 bisher ein Betrag von 160.000 Euro veranschlagt war, ergibt sich eine Differenz von 45.977,70 Euro. Um die Auftragserteilung zu ermöglichen, ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 46.000 Euro vorgesehen. Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten soll durch die Verwendung eines nicht mehr benötigten Teilbetrags aus dem Haushaltsrest der Haushaltsstelle 3.630.9524, welcher für den Straßenausbau im Gewerbegebiet Brünen vorgesehen ist, erfolgen.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bedarf die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe der vorherigen Zustimmung des Rates. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Zustimmung des Rates zur Erhöhung der Haushaltsstelle 3.630.9590 um 46.000 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 17Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2003/0148 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage Nummer 2003/0148 befasst sich mit der Frage, ob eine Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln vorgenommen werden soll. Gegenstand der Vorlage ist eine Grundsatzberatung über die Beibehaltung oder Änderung der bestehenden Flächennutzung.
Der Sachverhalt wurde bereits in mehreren Sitzungen des Planungsausschusses sowie des Rates behandelt. Während der Planungsausschuss in den Sitzungen vom 26. Februar 2003 und am 14. Mai 2003 jeweils die Empfehlung aussprach, den Bebauungsplan nicht zu ändern und die öffentliche Grünfläche in der aktuellen Form zu belassen, wurde diese Empfehlung in der Ratssitzung am 13. März 2003 aufgrund von Erörterungsbedarf an den Ausschuss zurückverwiesen.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die im Planungsausschuss vorgelegten Planalternativen keine weiteren Verwertungsmöglichkeiten bieten, die im bestehenden Umfeld einen städtebaulichen Sinn ergeben würden. Die Verwaltung verweist daher auf die bereits vorliegenden Informationen aus der Sitzungsvorlage vom 26. Februar 2003. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bebauungsplan Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ unverändert lässt und die öffentliche Grünfläche in der ausgewiesenen Form bestehen lässt.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 18Erhebung einer Konzessionsabgabe durch die Mitglieder des Zweckverbandes Wasserversorgungsverband WittenhorstZur Vorlage · 2003/0149 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Es liegt keine inhaltliche Information zur Vorlagennummer 2003/0149 vor, die eine inhaltliche Zusammenfassung ermöglicht. Der bereitgestellte Text der Mitteilungsvorlage enthält lediglich die formale Struktur der Vorlage ohne Angaben zum Sachverhalt, zur Begründung, zu den finanziellen Auswirkungen oder zu einem Beschlussvorschlag. Da der Text keine inhaltlichen Details zu einem spezifischen Thema, einer Maßnahme oder einer Entscheidung enthält, kann keine sachliche Zusammenfassung der kommunalpolitischen Inhalte erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen