Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für die Bislicher Straße in Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Bislicher Straße. Grundlage der Vorlage ist der im Haushaltsplan 2003 vorgesehene Ausbau des Straßenabschnitts zwischen der Einmündung Krummer Weg und der Einmündung Rossmühle, welcher bereits in einer Sitzung des Rates am 22. Mai 2003 beschlossen wurde.
Da der geplante Ausbauabschnitt nur teilweise durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 25 Rossmühle abgedeckt ist, fehlt für die restlichen Flächen bis zur Einmündung Rossmühle sowie für die geplante Verbreiterung der Straße um etwa 1,5 Meter nach Süden die planungsrechtliche Grundlage. Da der notwendige Grunderwerb für die Verbreiterung nicht auf der gesamten Länge realisiert werden konnte, ist für die nicht durch Bebauungspläne abgedeckten Flächen ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Abwägung über die Art und den Umfang der Verkehrsflächen erfolgen, wobei die Belange eines Bauleitplanverfahrens berücksichtigt werden müssen. Hierzu ist eine Begründung zur Herstellung der Erschließungsstraßen zu erstellen, welche den Abwägungsvorgang dokumentiert. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Verfahren gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmung einzuleiten. Eine entsprechende Anliegerversammlung findet im Juni 2003 statt.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2003kein Ergebnis hinterlegt
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