Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Stadtmarketingkonzept der Stadt Hamminkeln - Vorstellung der ZwischenergebnisseZur Vorlage · 2003/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Entwicklung eines Stadtmarketingkonzepts für die Stadt Hamminkeln liegen Zwischenergebnisse der beauftragten Agentur vor. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung umfasst die Ergebnisse zu einer Stärken- und Schwächenanalyse, die Definition kommunaler Entwicklungsziele sowie einen Entwurf für ein Leitbild, das sowohl die gesamtstädtische Ebene als auch die einzelnen Ortsteile berücksichtigt.
Diese Ergebnisse wurden bereits in einer Sitzung der Lenkungsgruppe am 5. Juni 2003 präsentiert und diskutiert. Die entsprechenden Inhalte sind den Fraktionen auf einer CD-Rom für die weitere Beratung zur Verfügung gestellt worden. Die vorliegenden Ausarbeitungen dienen als inhaltliche Grundlage für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung. Diese Phase ist in Form von Bürgerforen geplant, die im Zeitraum von Ende Juni bis Ende Juli 2003 stattfinden sollen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss die vorgestellten Zwischenergebnisse zur Kenntnis nimmt. Zudem wird beschlossen, die anstehenden Bürgerforen auf Basis dieser inhaltlichen Grundlage durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 2Änderung des Flächennutzungsplanes - Beratung über die Aufhebung von Konzentrationszonen für WindenergieanlagenZur Vorlage · 2003/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret mit der Aufhebung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zuvor vier Konzentrationszonen ausgewiesen. Während in den Zonen Lankern und Nordbrock bereits Windkraftanlagen errichtet wurden, liegen für die Gebiete Töven und Blumenkamp Bauanträge vor.
Grundlage für die Prüfung ist ein Gutachten des Kreises Wesel zur avifaunistischen Begutachtung von Konzentrationszonen in der Rheinniederung. Die Untersuchung der Auswirkungen auf rastende und überwinternde Vögel ordnet die Konzentrationszone Töven der Kategorie „Hoch“ zu, während die Zone Blumenkamp als „Mittelhoch“ eingestuft wird. Das Gutachten empfiehlt für Gebiete mit hohem Raumwiderstand den Verzicht auf die Errichtung von Windkraftanlagen.
Die Verwaltung stellt fest, dass der öffentliche Belang des Vogelschutzes der weiteren Ausweisung der Zone Töven entgegensteht. Für die Zone Blumenkamp wird eine Barrierewirkung bei der geplanten Anordnung der Anlagen festgestellt, sofern nicht die Anzahl der Anlagen auf eine einzige reduziert wird, was jedoch den Zweck der Konzentrationszone verfehlen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufhebung beider Zonen. Laufende Baugenehmigungsverfahren bleiben von dieser Änderung unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Aufhebung keine Entschädigungsansprüche entstehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 3Klimadorf Dingden - ProjektvorstellungZur Vorlage · 2003/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0108 befasst sich mit der Projektvorstellung für das Vorhaben „Klimadorf Dingden“ im Rahmen der Initiative „Klimadörfer in NRW“. Ziel des Projekts ist die Erreichung einer CO2-neutralen Energieversorgung durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Einsparung von Ressourcen sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Das Projekt untersucht die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Flächen für Solaranlagen und das Potenzial der Biomasse-Gewinnung in der Umgebung von Dingden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich des Energiemanagements sowie der Integration bestehender kommunaler Aktivitäten. Das Konzept basiert auf der Analyse vorhandener Potenziale, der Identifizierung förderwürdiger Projekte sowie Maßnahmen zur Organisations- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei sollen lokale Ressourcen und Akteure aus Landwirtschaft, Handwerk und Industrie einbezogen werden.
Neben technischen und ökologischen Aspekten werden die Wirtschaftlichkeit, die Finanzierbarkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung als zentrale Faktoren angeführt. Das Projekt strebt die Entwicklung eines übertragbaren Modells für andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen an. Die Projektleitung steht hierzu im Austausch mit Institutionen wie der Energieagentur und der Landesinitiative Zukunftsenergien. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat eine Befürwortung des Projekts zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 23 ''Am Mumbecker Bach'' in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0109 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ in Dingden beantragt. Die Vorlage sieht zudem die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Die Aufstellung des Bebauungsplans im Bereich Mumbecker Bach / L 896 wurde in der Vergangenheit nicht realisiert, da die geplante Erschließung über die Ketteler Straße als nicht ausreichend erachtet wurde. Durch einen Entwurf für einen neuen Kreisverkehr am Knotenpunkt Bocholter Straße, Loikumer Straße und Rheder Straße wird nun ein fünfter Anschlusspunkt für das Baugebiet geschaffen. Die vorliegende Konzeption sieht zusätzlich einen Anschluss an die Straße „Am Bahnhof“ vor, wodurch der Verkehr in zwei Richtungen abfließen kann. Dies ermöglicht eine Anbindung an die L 896 und reduziert die Abhängigkeit von der Realisierung des Kreisverkehrs.
Im Kontext des Projekts „Klimadorf Dingden“ wird derzeit eine energetische Konzeption für das Gebiet erarbeitet. Sollte das Projekt Klimadorf beschlossen werden, dient dieses städtebauliche Konzept als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 537. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0110 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Änderung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Am Mumbecker Bach“ in Dingden. Da das betroffene Gebiet im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, ist eine Umwidmung in Wohnbaufläche erforderlich, um die Realisierung der geplanten Wohnbebauung zu ermöglichen.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Planungsausschuss dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung empfiehlt. Zudem wird beschlossen, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Planungsausschusses am 25. Juni 2003 sowie für die Sitzung des Rates am 24. Juli 2003 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung für Bauverwaltung, Planung und Umwelt ist für die Ausarbeitung der Unterlagen verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 6Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in MehrhoogZur Vorlage · 2003/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Die bestehende Veränderungssperre, die seit dem 27. Juli 2001 rechtskräftig ist, läuft zum 27. Juli 2003 aus. Da das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung, welches die Bestandssicherung des Hauses „Obberg“ zum Ziel hat, noch nicht abgeschlossen ist, wird eine Verlängerung um ein Jahr beantragt.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre umfasst die Grundstücke der Gemarkung Mehrhoog, Flur 14, mit den Flurstücken 1423, 1424 und 801. Während der Laufzeit der Sperre dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Dies schließt auch Aufschüttungen, Abgrabungen sowie wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken ein, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.
Die Verlängerung soll durch einen Ratsbeschluss als Satzung erfolgen. Um die Rechtswirksamkeit vor Ablauf der aktuellen Frist zu gewährleisten, ist die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln für den 25. Juli 2003 vorgesehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 76. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog - Beratung über den PlanungsinhaltZur Vorlage · 2003/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0104 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ in Mehrhoog. Gegenstand der Beratung im Planungsausschuss ist der Inhalt der geplanten Bebauungsplanänderung, welche die Errichtung eines freistehenden Mehrfamilienhauses an der Westflanke des bestehenden Gebäudes „Obberg“ vorsieht.
Ein vorangegangener Entwurf sah vor, alle großkronigen Einzelbäume auf dem Grundstück zu erhalten. Nach Darlegungen der Investorin bzw. des Investors ist eine städtebauliche Ergänzung des Gebäudebestandes jedoch nur unter der Bedingung möglich, dass zwei großkronige Einzelbäume entfernt werden können. Laut der vorliegenden Planung würde die Fällung dieser zwei Bäume die wirtschaftliche Erhaltung des Hauses „Obberg“ ermöglichen, während alle weiteren Bäume im Entwurf zum Erhalt festgesetzt werden sollen. Die Verwaltung bewertet diesen Vorschlag als Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Verwertungsinteressen, Denkmalschutz sowie ökologischen und gestalterischen Belangen.
Der bestehende Baumbestand ist bereits über den aktuellen Bebauungsplan geschützt. Zudem sollen zwei Blutbuchen im Vorgartenbereich als Naturdenkmal festgesetzt werden, wobei deren Bestand durch die Baumaßnahme nicht gefährdet wird. Der Ausschuss wird gebeten, auf Grundlage des modifizierten Änderungsentwurfs die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 82. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg - AbwägungsbeschlüsseZur Vorlage · 2003/0106 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0106 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Planung hinsichtlich einer geplanten Wendemöglichkeit anzupassen. Nachdem der Planungsausschuss im Mai 2003 einen Satzungsbeschluss empfohlen hatte, wurden im Rat der Stadt Bedenken gegen die Festsetzung eines Fahrrechtes zugunsten der Allgemeinheit auf einem Privatgrundstück vorgebracht. Die Eigentümer des Grundstücks Am Koppelgarten 20 lehnten die offizielle Inanspruchnahme ihrer Fläche als Wendemöglichkeit ab.
Eine Verlegung der Wendemöglichkeit an einen anderen Standort wurde als nicht zweckmäßig bewertet, da dies die Beanspruchung anderer Flächen sowie bauliche Maßnahmen nach sich ziehen würde. Da der betreffende Stichweg aufgrund seiner Länge eine Wendemöglichkeit erfordert, sieht die Verwaltung eine alternative Lösung vor: Durch eine Anpassung der Position vorhandener Umlaufschranken könnte die Wegelänge so verändert werden, dass auf eine formelle Wendemöglichkeit verzichtet werden kann. Die verkehrliche Erschließung bliebe durch Wenden auf Garagenvorplätzen sowie auf öffentlichen Flächen im Bereich der Steinstraße und des Autobahn-Böschungsfußes gewährleistet.
Der Ausschuss wird daher angehalten, den Entwurf so zu ändern, dass die auf dem Privatgrundstück festgesetzte Fläche ersatzlos gestrichen wird und die Begründung des Bebauungsplanes entsprechend angepasst wird. Mit dieser Änderung ist eine erneute öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 9Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Wohnbaufläche am Elsholtweg in Loikum - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0113 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2003/0113 behandelt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Loikum. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss zur Darstellung einer Wohnbaufläche am Elsholtweg.
Hintergrund der Maßnahme ist die Frage nach der Bebauungsmöglichkeit auf der Westseite des Elsholtweges im Zuge der endgültigen Herstellung der Straßenfläche. Eine landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf ergab, dass gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbaufläche auf dieser Seite keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die geplante Darstellung umfasst eine Fläche in einer Tiefe von etwa 65 Metern parallel zum Elsholtweg. Dies würde die Entstehung von rund 16 neuen Baugrundstücken in zwei Bautiefen ermöglichen, wobei diese dem örtlichen Bedarf vorbehalten bleiben.
Für den anstehenden Straßenausbau und dessen Abrechnungsgrundlage ist die Darstellung einer Bautiefe im Flächennutzungsplan erforderlich. Die Einbeziehung einer zweiten Bauzeile in die Wohnbauflächendarstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Grundstücksverhandlungen im Rahmen des Bodenmanagements abhängig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes in Loikum zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (Campingplatz ''Olden Stenert'') in Dingden Antragsteller: Rechtsanwälte Dr. Bongartz Kastner und KollegenZur Vorlage · 2003/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Camping- und Wochenendplatz „Olden Stenert“ in Dingden. Der Antrag wurde durch eine Rechtsanwaltskanzlei gestellt. Die Anlage existiert nach aktuellem Stand ohne Genehmigungsgrundlage im geltenden Flächennutzungsplan, weshalb die Verwaltung ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Beseitigung der Anlage führt. Nachdem Ordnungsverfügungen durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtskräftig geworden sind, kann die Räumung des Geländes durchgesetzt werden, wobei der Vollzug bis zum 15. November 2003 ausgesetzt ist, um den Nutzern einen Wechsel an einen alternativen Standort zu ermöglichen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes könnte die planungsrechtliche Grundlage für eine nachträgliche Genehmigung der Anlage schaffen und die Räumung verhindern. Die fachplanerische Bewertung der Verwaltung fällt jedoch negativ aus. Es fehlen städtebauliche oder entwicklungspolitische Zielsetzungen, die eine neue bauliche Nutzung im Außenbereich rechtfertigen würden. Zudem wird angeführt, dass die nachträgliche Legitimierung einer ungenehmigten Nutzung der geordneten städtebaulichen Entwicklung widerspricht und eine Präzedenzfallwirkung entstehen könnte. Der Planungsausschuss hat bereits empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Rat der Stadt Hamminkeln hat die Angelegenheit nach einer Sitzung im Mai 2003 zur erneuten Beratung an den Planungsausschuss zurückverwiesen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat nun, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 11Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Baugesetzbuch für die Bislicher Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2003/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Durchführung eines Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Bislicher Straße. Grundlage der Vorlage ist der im Haushaltsplan 2003 vorgesehene Ausbau des Straßenabschnitts zwischen der Einmündung Krummer Weg und der Einmündung Rossmühle, welcher bereits in einer Sitzung des Rates am 22. Mai 2003 beschlossen wurde.
Da der geplante Ausbauabschnitt nur teilweise durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 25 Rossmühle abgedeckt ist, fehlt für die restlichen Flächen bis zur Einmündung Rossmühle sowie für die geplante Verbreiterung der Straße um etwa 1,5 Meter nach Süden die planungsrechtliche Grundlage. Da der notwendige Grunderwerb für die Verbreiterung nicht auf der gesamten Länge realisiert werden konnte, ist für die nicht durch Bebauungspläne abgedeckten Flächen ein Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Im Rahmen dieses Verfahrens soll eine Abwägung über die Art und den Umfang der Verkehrsflächen erfolgen, wobei die Belange eines Bauleitplanverfahrens berücksichtigt werden müssen. Hierzu ist eine Begründung zur Herstellung der Erschließungsstraßen zu erstellen, welche den Abwägungsvorgang dokumentiert. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Verfahren gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmung einzuleiten. Eine entsprechende Anliegerversammlung findet im Juni 2003 statt.
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Beratungsfolge
- 24.07.2003 · Rat (34. Sitzung)
- 25.06.2003 · Planungsausschuss (25. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen