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Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplanes - Beratung über die Aufhebung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

2003/0105

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret mit der Aufhebung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zuvor vier Konzentrationszonen ausgewiesen. Während in den Zonen Lankern und Nordbrock bereits Windkraftanlagen errichtet wurden, liegen für die Gebiete Töven und Blumenkamp Bauanträge vor.

Grundlage für die Prüfung ist ein Gutachten des Kreises Wesel zur avifaunistischen Begutachtung von Konzentrationszonen in der Rheinniederung. Die Untersuchung der Auswirkungen auf rastende und überwinternde Vögel ordnet die Konzentrationszone Töven der Kategorie „Hoch“ zu, während die Zone Blumenkamp als „Mittelhoch“ eingestuft wird. Das Gutachten empfiehlt für Gebiete mit hohem Raumwiderstand den Verzicht auf die Errichtung von Windkraftanlagen.

Die Verwaltung stellt fest, dass der öffentliche Belang des Vogelschutzes der weiteren Ausweisung der Zone Töven entgegensteht. Für die Zone Blumenkamp wird eine Barrierewirkung bei der geplanten Anordnung der Anlagen festgestellt, sofern nicht die Anzahl der Anlagen auf eine einzige reduziert wird, was jedoch den Zweck der Konzentrationszone verfehlen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufhebung beider Zonen. Laufende Baugenehmigungsverfahren bleiben von dieser Änderung unberührt. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Aufhebung keine Entschädigungsansprüche entstehen.

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