Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Die bestehende Veränderungssperre, die seit dem 27. Juli 2001 rechtskräftig ist, läuft zum 27. Juli 2003 aus. Da das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung, welches die Bestandssicherung des Hauses „Obberg“ zum Ziel hat, noch nicht abgeschlossen ist, wird eine Verlängerung um ein Jahr beantragt.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre umfasst die Grundstücke der Gemarkung Mehrhoog, Flur 14, mit den Flurstücken 1423, 1424 und 801. Während der Laufzeit der Sperre dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Dies schließt auch Aufschüttungen, Abgrabungen sowie wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken ein, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.
Die Verlängerung soll durch einen Ratsbeschluss als Satzung erfolgen. Um die Rechtswirksamkeit vor Ablauf der aktuellen Frist zu gewährleisten, ist die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln für den 25. Juli 2003 vorgesehen. Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.07.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 25.06.2003kein Ergebnis hinterlegt
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