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Beschlussvorlage

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe hier: Ausbau der Bislicher Straße

2003/0146

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 2003/0146 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Ausbau der Bislicher Straße. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2003 beschlossen, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten an das mindestfordernde Unternehmen zu vergeben, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 205.977,70 Euro. Da für die Haushaltsstelle 3.630.9590 bisher ein Betrag von 160.000 Euro veranschlagt war, ergibt sich eine Differenz von 45.977,70 Euro. Um die Auftragserteilung zu ermöglichen, ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 46.000 Euro vorgesehen. Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten soll durch die Verwendung eines nicht mehr benötigten Teilbetrags aus dem Haushaltsrest der Haushaltsstelle 3.630.9524, welcher für den Straßenausbau im Gewerbegebiet Brünen vorgesehen ist, erfolgen.

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bedarf die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe der vorherigen Zustimmung des Rates. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Zustimmung des Rates zur Erhöhung der Haushaltsstelle 3.630.9590 um 46.000 Euro vor.

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