Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzungen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit einem Antrag vom 8. April 2021 beantragt, bei der künftigen Aufstellung von Bebauungsplänen Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzungen aufzunehmen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Baugesetzbuchs, welches die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die effiziente Energienutzung als Belange der Bauleitplanung vorsieht. Zudem ermöglicht das Baugesetzbuch die Festsetzung technischer Maßnahmen zur Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass keine pauschalen, allgemeingültigen Festlegungen getroffen werden sollten. Stattdessen wird empfohlen, für jedes Neubaugebiet eine spezifische energetische Grundkonzeption zu erarbeiten, die je nach Lage und Situation in die Bebauungspläne einfließt. Dies gelte sowohl für vorhabenbezogene Planungen als auch für kommunale Projekte.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Rahmen der Beratung eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Der Ausschuss empfiehlt, als Grundsatz zu beschließen, im Rahmen von Neubauplanungen entsprechende Regelungen zur energetischen Optimierung bzw. zur CO2-Einsparung in die Bebauungspläne aufzunehmen. Dabei sollen die Anregungen des Klimabeirates zu berücksichtigen sein.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 01.07.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 16.06.2021kein Ergebnis hinterlegt