Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete - Planungsparameter für die Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 2021/0078 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete in Hamminkeln. Im Fokus stehen dabei die Festlegung von Planungsparametern für die mögliche Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei spezifischen Bereichen: dem ehemaligen Bebauungsplan Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie dem Wohngebiet, das die Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und den Paßter Weg umfasst.
Die Verwaltung hat in einer vorangegangenen Sitzung eine Überplanung der genannten Gebiete nicht empfohlen. Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Annahme, dass ein städtebaulich verträglicher Wandel in den überwiegend bebauten Wohngebieten über die Regelungen des § 34 BauGB erfolgen kann, indem die Einfügung von Vorhaben nach Art und Maß der Umgebung geprüft wird.
Für den Fall einer Bebauungsplanentwicklung wird auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Bestandserfassung hingewiesen, um wesentliche Parameter wie die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie überbaubare Flächen zu bestimmen. Da die städtebaulichen Situationen beider Gebiete in dieser Planungsphase Ähnlichkeiten aufweisen, beabsichtigt die Verwaltung, die Bestandserfassung und die Planungsparameter für beide Bereiche gemeinsam darzustellen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen des Beschlussvorschlags beauftragt, die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für das Plangebiet des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie für das Plangebiet des Wohngebietes Bocholter Straße/Sachsenstraße/Berkenhegge/Kondringstraße/Paßter Weg zu entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 3Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Horster Weg zum Zwecke der Erweiterung eines Elektrobetriebes im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2021/0079 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0079 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Ortsteil Brünen vor. Ein Elektrobetrieb, der auf die Fertigung und Montage von elektrotechnischen Schalt- und Steueranlagen spezialisiert ist, beantragt die Erweiterung seines bestehenden Betriebsstandortes am Horster Weg um eine etwa 6.300 Quadratmeter große Fläche für eine Lager- und Logistikhalle. Da die bereits vorhandenen Erweiterungsflächen im Innenbereich vollständig genutzt wurden und die geplante Fläche rechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nicht möglich.
Eine Vorabstimmung mit dem Regionalverband Köln (RVR) ergab, dass die Erweiterung gemäß den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW als angemessene Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes als grundsätzlich möglich eingestuft werden kann. Die Untere Landschaftsbehörde hat nach einer Vorabstimmung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben eine zusätzliche Versiegelung von Flächen erfolgt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Termin am 16. Juni 2021 keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und den Antrag auf die Ratssitzung vertagt. Die zuständige Fachabteilung soll bis zur nächsten Sitzung prüfen, ob der Ratsbeschluss sowie die Satzung aus dem Jahr 2012 aufgehoben werden müssen, um die Aufstellung des Bebauungsplans zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 4Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Bislicher Straße/Roßmühle im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2021/0084 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0084 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Bislicher Straße und Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln vor. Das betreffende Gebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils, unmittelbar östlich der Straße Roßmühle und südlich der Bislicher Straße. Das Areal umfasst eine teils mit Gehölzen bewachsene Freifläche sowie Flächen, die an die Gebäude einer ehemaligen Schreinerei und an landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzen.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Bereich im aktuellen Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen und planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung ist für die betreffenden Freiflächen derzeit nicht zulässig. Das Vorhaben sieht eine kleinteilige Erweiterung und Arrondierung der bestehenden Wohnbebauung vor, um ein Angebot an Wohnbaugrundstücken zu schaffen.
Der Vorhabenträger hat seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements erklärt. Im Falle einer Zustimmung zur Aufstellung müsste der Vorhabenträger eine konkrete Planung erarbeiten, die als Grundlage für einen Aufstellungsbeschluss dient. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen, der beantragten Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 5Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzungen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2021Zur Vorlage · 2021/0081 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit einem Antrag vom 8. April 2021 beantragt, bei der künftigen Aufstellung von Bebauungsplänen Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzungen aufzunehmen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Baugesetzbuchs, welches die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die effiziente Energienutzung als Belange der Bauleitplanung vorsieht. Zudem ermöglicht das Baugesetzbuch die Festsetzung technischer Maßnahmen zur Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass keine pauschalen, allgemeingültigen Festlegungen getroffen werden sollten. Stattdessen wird empfohlen, für jedes Neubaugebiet eine spezifische energetische Grundkonzeption zu erarbeiten, die je nach Lage und Situation in die Bebauungspläne einfließt. Dies gelte sowohl für vorhabenbezogene Planungen als auch für kommunale Projekte.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Rahmen der Beratung eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Der Ausschuss empfiehlt, als Grundsatz zu beschließen, im Rahmen von Neubauplanungen entsprechende Regelungen zur energetischen Optimierung bzw. zur CO2-Einsparung in die Bebauungspläne aufzunehmen. Dabei sollen die Anregungen des Klimabeirates zu berücksichtigen sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 6Antrag auf Vergrößerung der Zone 30 an der Brüner Straße im Ortsteil Hamminkeln - Antrag der CDU-Fraktion vom 22.03.2021Zur Vorlage · 2021/0082 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0082 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, die Zone 30 an der Brüner Straße im Ortsteil Hamminkeln zu vergrößern. Konkret wurde beantragt, das Verkehrszeichen zur Zone 30 zu versetzen, sodass die Einmündung „Am Gut Vogelsang“ in den Bereich einbezogen wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Alternativ sollte geprüft werden, ob die Zone 30 bis zur Einmündung der Straße „Am Rott“ ausgeweitet werden kann.
Die zuständige Fachabteilung hat den Antrag geprüft und eine Kostenermittlung durchgeführt. Eine Versetzung des Schildes um etwa 20 Meter würde zwar keine fachlichen Bedenken hervorrufen, jedoch sieht die Verwaltung keinen konkreten Mehrwert. Zudem müsste in Fahrtrichtung Ortsausgang ein Angebotsstreifen zurückgenommen werden und die Beschilderung zur Beendigung der Radwegbenutzungspflicht angepasst werden. Eine Ausweitung bis zur Einmündung „Am Rott“ wird aufgrund von Bedenken seitens der Polizei sowie fehlender planerischer Veranlassung abgelehnt, da der Straßenabschnitt weitgehend anbaufrei ist.
Die ermittelten Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf 55.000 Euro. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dem Antrag auf Ausweitung der Zone 30 sowohl hinsichtlich der Einmündung „Am Gut Vogelsang“ als auch der Einmündung „Am Rott“ nicht zu folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 7Neubewerbung der Leaderregion für die kommende Förderperiode 2023 - 2030Zur Vorlage · 2021/0083 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neubewerbung der Leaderregion für die kommende Förderperiode 2023 bis 2030. Die Stadt Hamminkeln ist seit 14 Jahren Teil der Leaderförderung und ist aktuell in der Region Lippe-Issel-Nieder-rhein mit den Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und den ländlichen Teilen von Wesel vertreten.
Für die neue EU-Förderperiode wird ein Bewerbungsverfahren erwartet, das im laufenden Jahr startet. Bestehende Regionen können ein vereinfachtes Verfahren nutzen, bei dem eine Fortschreibung der vorhandenen Lokalen Entwicklungsstrategie ausreicht. Das erwartete Finanzvolumen der Region wird mit etwa 2,7 Millionen Euro angegeben. In der aktuellen Förderphase sind für Hamminkeln Fördervolumina in Höhe von 876.000 Euro gebunden, was einem Anteil von etwa 41 Prozent am gesamtgebundenen Volumen der Region entspricht. Zu den bisherigen Projekten zählen unter anderem die Baukulturstelle in Dingden sowie Geschichtspfade in Wertherbruch und Brünen.
Die Verwaltung empfiehlt, sich innerhalb der Lokalen Arbeitsgemeinschaft für eine erneute Bewerbung einzusetzen. Als Grundlage dienen die bisherigen Erfahrungen sowie das Verhältnis zwischen kommunalen Eigenanteilen und den erhaltenen Fördermitteln. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen