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Beschlussvorlage

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Horster Weg zum Zwecke der Erweiterung eines Elektrobetriebes im Ortsteil Brünen

2021/0079 01.07.2021 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2021/0079 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Ortsteil Brünen vor. Ein Elektrobetrieb, der auf die Fertigung und Montage von elektrotechnischen Schalt- und Steueranlagen spezialisiert ist, beantragt die Erweiterung seines bestehenden Betriebsstandortes am Horster Weg um eine etwa 6.300 Quadratmeter große Fläche für eine Lager- und Logistikhalle. Da die bereits vorhandenen Erweiterungsflächen im Innenbereich vollständig genutzt wurden und die geplante Fläche rechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nicht möglich.

Eine Vorabstimmung mit dem Regionalverband Köln (RVR) ergab, dass die Erweiterung gemäß den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW als angemessene Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes als grundsätzlich möglich eingestuft werden kann. Die Untere Landschaftsbehörde hat nach einer Vorabstimmung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben eine zusätzliche Versiegelung von Flächen erfolgt.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Termin am 16. Juni 2021 keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und den Antrag auf die Ratssitzung vertagt. Die zuständige Fachabteilung soll bis zur nächsten Sitzung prüfen, ob der Ratsbeschluss sowie die Satzung aus dem Jahr 2012 aufgehoben werden müssen, um die Aufstellung des Bebauungsplans zu ermöglichen.

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