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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Zuschuss zu Müllabfuhrgebühren hier: Antrag von Mehrhooghilft vom 30.04.2021Zur Vorlage · 2021/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0102 der Fachdienste 50 befasst sich mit einem Antrag der Vereinigung MehrhoogHilft auf Gewährung eines Zuschusses zu den Müllabfuhrgebühren. Der Antrag wurde am 30. April 2021 gestellt.
Der Sachverhalt stellt dar, dass die Vereinigung ursprünglich eine Tafel für den Ortsteil Mehrhoog eingerichtet hat, was mit Kosten verbunden war. Mittlerweile ist das Angebot für bedürftige Bürger der Stadt Hamminkeln zugänglich. Da die Lebensmittel gegen ein geringes Entgelt abgegeben werden, generiert die Einrichtung nur geringe Einnahmen. Aus diesem Grund wird um eine finanzielle Unterstützung zur Deckung der jährlichen Müllgebühren gebeten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Vereinigung MehrhoogHilft einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro bewilligt. Die Mittel hierfür sind laut der Vorlage nicht im Produkt unter dem entsprechenden Sachkonto verfügbar. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im Dokument nicht festgestellt. Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 1. Juli 2021 zur Beratung vorgesehen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 3Gemeinsames Lernen in den Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an den Grundschulen der Stadt Hamminkeln. Die untere Schulaufsichtsbehörde hat hierzu ein neues Verfahren informiert und schlägt vor, alle Grundschulen im Stadtgebiet als Schulen des Gemeinsamen Lernens zu berufen. Ziel ist es, Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht in einem Klassenverbund zu ermöglichen.
Das Verfahren orientiert sich an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung setzt voraus, dass die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder mit vertretbarem Aufwand geschaffen werden können. Die Schulaufsichtsbehörde hat für die Grundschulen die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung vorgesehen. Die Begründung für die Einbeziehung aller Grundschulen folgt dem Leitbild kurzer Wege, um eine Beschulung im Wohnort zu ermöglichen und Beförderungskosten zu vermeiden.
Die Stadt Hamminkeln praktiziert das Gemeinsame Lernen bereits an bestehenden Standorten, wobei im Schuljahr 20/21 ein Anteil von etwa 4 % an den Grundschulen einen entsprechenden Inklusionsbedarf aufwies. Barrierefreiheit wurde bei Neubauten und Umbaumaßnahmen bereits berücksichtigt. Da zukünftige Anforderungen an die Schulgebäude derzeit nicht abschätzbar sind, können Kostenentwicklungen entstehen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Zustimmung zur Vorschlagsliste der unteren Schulaufsichtsbehörde einstimmig empfohlen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (4. Sitzung)
- 4Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2021-2025Zur Vorlage · 2021/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln legt mit der Beschlussvorlage 2021/0085 die Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2021 bis 2025 vor. Grundlage der Planung ist eine umfassende Erhebung durch ein beauftragtes Büro, die der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 80 des Schulgesetzes entspricht. Ziel der Planung ist es, mittelfristige Anforderungen an die Schulentwicklung zu berücksichtigen, wobei ein Betrachtungszeitraum von fünf Jahren aufgrund verlässlicher Geburtenzahlen gewählt wurde.
Der Bericht identifiziert Handlungsbedarfe, die sich aus erwarteten rechtlichen Änderungen im Bereich der Offenen Ganztagsschule sowie neuen pädagogischen Konzepten ergeben. So wird das Modell des „Gemeinsamen Lernens“ an den Grundschulen fortgeführt, was bereits bei der Planung des Neubaus der Grundschule Mehrhoog berücksichtigt wurde. Aufgrund aktueller Schülerzahlen und daraus resultierender Raumbedarfe besteht zudem Bedarf an Anpassungen an den Grundschulen in Brünen, Dingden und Hamminkeln. Die Verwaltung hat für die Grundschulen Hamminkeln und Brünen bereits notwendige Veränderungen dargelegt, welche durch die vorliegende Planung bestätigt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat einstimmig empfohlen, dem Schulentwicklungsplan zuzustimmen. Zudem wird empfohlen, die daraus resultierenden Handlungsbedarfe in einer Sondersitzung zum Thema Schulbauten nach der Sommerpause zu erörtern, um eine Priorisierung sowie eine Zeitachse festzulegen und Mittel für den Haushalt ab 2022 bereitzustellen. Die Verwaltung soll vor dieser Sitzung eine Bereisung der Schulgebäude organisieren.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 17.06.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (4. Sitzung)
- 5Kunst und Kulturort Schloss Ringenberg hier: Satzung über die NutzungsentgelteZur Vorlage · 2021/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0096 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung einer Satzung über die Nutzungsentgelte für den Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg. Das Schloss wurde vom Land Nordrhein-Westfalen für eine dreijährige Förderphase als sogenannter „Dritter Ort“ ausgewählt. Während die vom Land bereitgestellten Mittel eine Anschubfinanzierung für die inhaltliche Gestaltung von Kunst und Kultur darstellen, decken diese Mittel nicht die laufenden Betriebskosten des Schlosses.
Die Satzung sieht vor, bestimmte Räumlichkeiten des Schlosses für unterschiedliche Nutzungen zu öffnen, um durch eine Mischfinanzierung mittelfristig eine Kostendeckung der Betriebskosten zu erreichen. Dies umfasst unter anderem die Ausrichtung von Hochzeiten sowie die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen. Eventuell erzielte Überschlüsse aus diesen Nutzungen sollen zur Deckung von Veranstaltungen am Schloss Ringenberg verwendet werden.
Parallel zur Erarbeitung der Nutzungsentgelte wird für Teilbereiche des Schlosses eine Nutzungsänderung geprüft, wobei im Rahmen der bestehenden Nutzungsgenehmigung bereits heute Vermietungen möglich sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 24. Juni 2021 mit einer Stimmenmehrheit (einstimmig bei zwei Enthaltungen) empfohlen, den Rat der Stadt Hamminkeln mit der Verabschiedung der Satzung über die Nutzung von Räumen und Anlagen des Kunst- und Kulturortes Schloss Ringenberg zu beauftragen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 24.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 6Gründung eines WirtschaftswegeverbandesZur Vorlage · 2021/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes basiert auf einer abgeschlossenen Umfrage unter den betroffenen Grundstücks- und Eigentümergemeinschaften. Bei einer Beteiligung von 64,5 % stimmten 52 % der Fläche sowie 694 Eigentümer der Gründung zu, während 10,3 % der Fläche und 709 Eigentümer die Ablehnung erklärten. Aufgrund dieses Ergebnisses soll das Verfahren zur Verbandsgründung eingeleitet werden.
Der geplante Verband soll Aufgaben wie den Aus-, Um- und Neubau sowie die Ertüchtigung ländlicher Wege und Straßen, einschließlich der Bankettbereiche, übernehmen. Zudem sind der Rückbau von Wirtschaftswegen im Einvernehmen mit der Stadt Hamminkeln sowie die Förderung und Überwachung dieser Aufgaben vorgesehen. Die Verwaltung soll einen Antrag auf Errichtung bei der Errichtungsbehörde, dem Landrat des Kreises Wesel, stellen.
Für den Fall einer Gründung sieht die Vorlage jährliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt vor. Diese umfassen einen pauschalen Kostenanteil am Beitragsaufkommen der Mitglieder in Höhe von etwa 330.000 Euro, Beiträge für städtische Flächen im Verbandsgebiet von circa 2.800 Euro sowie Sachbeiträge in Form von Personal- und Verwaltungskosten für die Beitragseinziehung. Eine Gründungsversammlung, für die eine Zustimmung von 50 % der Fläche erforderlich ist, könnte nach Rücksprache mit dem Kreis Wesel im Herbst erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Verwaltung die Beantragung sowie die Ermächtigung zum Beitritt zum Verband empfohlen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 24.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 7Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Horster Weg zum Zwecke der Erweiterung eines Elektrobetriebes im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2021/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0079 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Ortsteil Brünen vor. Ein Elektrobetrieb, der auf die Fertigung und Montage von elektrotechnischen Schalt- und Steueranlagen spezialisiert ist, beantragt die Erweiterung seines bestehenden Betriebsstandortes am Horster Weg um eine etwa 6.300 Quadratmeter große Fläche für eine Lager- und Logistikhalle. Da die bereits vorhandenen Erweiterungsflächen im Innenbereich vollständig genutzt wurden und die geplante Fläche rechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, ist eine Erweiterung der bestehenden Innenbereichs- und Ergänzungssatzung nicht möglich.
Eine Vorabstimmung mit dem Regionalverband Köln (RVR) ergab, dass die Erweiterung gemäß den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW als angemessene Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes als grundsätzlich möglich eingestuft werden kann. Die Untere Landschaftsbehörde hat nach einer Vorabstimmung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben eine zusätzliche Versiegelung von Flächen erfolgt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Termin am 16. Juni 2021 keine Beschlussempfehlung ausgesprochen und den Antrag auf die Ratssitzung vertagt. Die zuständige Fachabteilung soll bis zur nächsten Sitzung prüfen, ob der Ratsbeschluss sowie die Satzung aus dem Jahr 2012 aufgehoben werden müssen, um die Aufstellung des Bebauungsplans zu ermöglichen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 8Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Bislicher Straße/Roßmühle im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2021/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0084 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Bislicher Straße und Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln vor. Das betreffende Gebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils, unmittelbar östlich der Straße Roßmühle und südlich der Bislicher Straße. Das Areal umfasst eine teils mit Gehölzen bewachsene Freifläche sowie Flächen, die an die Gebäude einer ehemaligen Schreinerei und an landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzen.
Nach Angaben der Verwaltung ist der Bereich im aktuellen Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen und planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Bebauung ist für die betreffenden Freiflächen derzeit nicht zulässig. Das Vorhaben sieht eine kleinteilige Erweiterung und Arrondierung der bestehenden Wohnbebauung vor, um ein Angebot an Wohnbaugrundstücken zu schaffen.
Der Vorhabenträger hat seine Bereitschaft zur Mitwirkung im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements erklärt. Im Falle einer Zustimmung zur Aufstellung müsste der Vorhabenträger eine konkrete Planung erarbeiten, die als Grundlage für einen Aufstellungsbeschluss dient. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen empfohlen, der beantragten Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 9Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzungen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2021Zur Vorlage · 2021/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit einem Antrag vom 8. April 2021 beantragt, bei der künftigen Aufstellung von Bebauungsplänen Maßnahmen zur energetischen Optimierung bei der Errichtung von Gebäuden als verbindliche Festsetzungen aufzunehmen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Baugesetzbuchs, welches die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die effiziente Energienutzung als Belange der Bauleitplanung vorsieht. Zudem ermöglicht das Baugesetzbuch die Festsetzung technischer Maßnahmen zur Erzeugung und Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass keine pauschalen, allgemeingültigen Festlegungen getroffen werden sollten. Stattdessen wird empfohlen, für jedes Neubaugebiet eine spezifische energetische Grundkonzeption zu erarbeiten, die je nach Lage und Situation in die Bebauungspläne einfließt. Dies gelte sowohl für vorhabenbezogene Planungen als auch für kommunale Projekte.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat im Rahmen der Beratung eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Der Ausschuss empfiehlt, als Grundsatz zu beschließen, im Rahmen von Neubauplanungen entsprechende Regelungen zur energetischen Optimierung bzw. zur CO2-Einsparung in die Bebauungspläne aufzunehmen. Dabei sollen die Anregungen des Klimabeirates zu berücksichtigen sein.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 10Neubewerbung der Leaderregion für die kommende Förderperiode 2023 - 2030Zur Vorlage · 2021/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neubewerbung der Leaderregion für die kommende Förderperiode 2023 bis 2030. Die Stadt Hamminkeln ist seit 14 Jahren Teil der Leaderförderung und ist aktuell in der Region Lippe-Issel-Nieder-rhein mit den Kommunen Hünxe, Schermbeck, Voerde und den ländlichen Teilen von Wesel vertreten.
Für die neue EU-Förderperiode wird ein Bewerbungsverfahren erwartet, das im laufenden Jahr startet. Bestehende Regionen können ein vereinfachtes Verfahren nutzen, bei dem eine Fortschreibung der vorhandenen Lokalen Entwicklungsstrategie ausreicht. Das erwartete Finanzvolumen der Region wird mit etwa 2,7 Millionen Euro angegeben. In der aktuellen Förderphase sind für Hamminkeln Fördervolumina in Höhe von 876.000 Euro gebunden, was einem Anteil von etwa 41 Prozent am gesamtgebundenen Volumen der Region entspricht. Zu den bisherigen Projekten zählen unter anderem die Baukulturstelle in Dingden sowie Geschichtspfade in Wertherbruch und Brünen.
Die Verwaltung empfiehlt, sich innerhalb der Lokalen Arbeitsgemeinschaft für eine erneute Bewerbung einzusetzen. Als Grundlage dienen die bisherigen Erfahrungen sowie das Verhältnis zwischen kommunalen Eigenanteilen und den erhaltenen Fördermitteln. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (4. Sitzung)
- 11Beteiligungsverfahren im Rahmen von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen hier: FWI-Antrag vom 14.04.2021Zur Vorlage · 2021/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0071 befasst sich mit dem Beteiligungsverfahren bei Straßen- und Kanalbaumaßnahmen in Hamminkeln sowie der Gestaltung des Straßen- und Wegekonzeptes. Im Zentrum steht ein Antrag der FWI-Fraktion, der eine frühzeitigere und detailliertere Information der Grundstückseigentümer sowie die Durchführung von Anliegerversammlungen auch bei geringfügigen Maßnahmen fordert.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die aktuelle Praxis der Einladung durch den Bürgermeister etwa drei bis vier Wochen vor einer Versammlung ausreichend sei. Bezüglich geringfügiger Maßnahmen, wie etwa Linersanierungen oder punktuellen Aufbrüchen zur Kanalerneuerung, sieht die Verwaltung von Anliegerversammlungen ab, da diese technisch vorgegeben seien und kein Entscheidungsspielraum bestehe. Bei Maßnahmen mit einem Vollausbau der Straße bleibe die Durchführung von Versammlungen jedoch vorgesehen.
In der Beratung der Gremien wurde die Vorlage in Teilen angepasst. Während die Empfehlung, die bisherige Form der Einladungen zu ändern, abgelehnt wurde, besteht Einigkeit darüber, dass bei geringfügigen Maßnahmen keine Anliegerversammlung durchgeführt werden muss, sofern die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert wird. Der Rat wird jedoch dazu angehalten, die Verwaltung anzuweisen, Kanalsanierungs- und Kanalerneuerungsmaßnahmen, bei denen die Straßenentwässerung beitragspflichtig wird, explizit in das Straßen- und Wegekonzept aufzunehmen. Die entsprechenden Empfehlungen des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses fielen jeweils mit knappen Mehrheiten zugunsten der Beibehaltung der Verwaltungspraxis aus.
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Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 24.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 23.06.2021 · Bauausschuss (4. Sitzung)
- 12Nahwärmenetz Wertherbruch hier: Ergebnis der KonzeptstudieZur Vorlage · 2021/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0089 befasst sich mit den Ergebnissen einer Konzeptstudie für ein Nahwärmenetz in Wertherbruch. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im September 2020 eine Variante auf Basis von Holz als unwirtschaftlich und eine Variante mit Ölbrennwertheizung als zu CO2-intensiv abgelehnt hatte, wurde die Verwaltung mit der Untersuchung regenerativer Alternativen beauftragt.
Im Rahmen der Untersuchung wurden verschiedene technische Möglichkeiten geprüft. Die Nutzung von Biogas aus lokaler Produktion wurde aufgrund mangelnder Verfügbarkeit und hoher Logistikkosten ausgeschlossen. Nach einer ersten Phase, in der sechs Varianten erstellt wurden, wurden zwei Modelle zur detaillierten Betrachtung ausgewählt. Dabei stehen Wärmepumpen-Lösungen im Fokus, die jeweils zwei Aggregate zur Redundanz nutzen.
Die Vorlage empfiehlt die Entscheidung für das Betriebsmodell 2b. Dieses Modell sieht eine Wärmepumpe mit Luft/Wasser-Technik und neuen Heizflächen vor, wodurch ein Verzicht auf einen Spitzenlastkessel und einen Gastank möglich sein könnte. Unter der Voraussetzung, dass grüner Strom verwendet wird, erreicht dieses Modell einen Anteil erneuerbarer Energien von 100 % und reduziert den CO2-Ausstoß um etwa 70 Tonnen pro Jahr. Die geschätzten Investitionskosten für die Wärmeerzeugung belaufen sich auf 687.000 Euro bei jährlichen Betriebskosten von 24.800 Euro.
Die Verwaltung plant, die Umsetzung der Wärmeversorgung für die Grundschule, die Feuerwehr und die Bürgerhalle in die Haushaltspläne ab 2022 aufzunehmen und Fördermittel zu beantragen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 23.06.2021 · Bauausschuss (4. Sitzung)
- 13Überprüfung des Abfallentsorgungssystems hier: erneute Überprüfung des FWI-Antrages vom 01.11.2020 sowie Entscheidung über das zukünftige EntsorgungssystemZur Vorlage · 2021/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0095 befasst sich mit der Überprüfung des Abfallentsorgungssystems in Hamminkeln sowie der Neuausschreibung der Verträge für Restabfall, Papier und Problemstoffentsorgung, die zum 31.12.2022 auslaufen. Für den Ausschreibungsprozess wird ein Zeitraum von etwa zehn Monaten veranschlagt, wobei eine Vergabe bis spätestens Ende Juli 2022 angestrebt wird.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die erneute Prüfung eines Antrags der Freien Wähler der Isselgemeinden (FWI). Die Verwaltung bewertet verschiedene Optionen zur Optimierung der Entsorgung. Bei der Windelentsorgung werden ein Holsystem mit Freimengenregelung sowie ein Windelsacksystem gegenüber dem aktuellen Bringsystem betrachtet, wobei das Sacksystem als einfacher in der Handhabung eingestuft wird. Eine Einführung einer Biotonne wird aufgrund möglicher Kostensteigerungen von etwa 250.000 Euro pro Jahr kritisch gesehen; alternativ wird ein dezentrales, 14-tägiges Sammelsystem in bestimmten Ortsteilen als kostengünstigere Möglichkeit vorgeschlagen.
Hinsichtlich der gelben Tonne (LVP) wird auf die Gefahr von steigenden Restabfallmengen hingewiesen. Die Vorlage beschreibt zudem die bestehenden Regelungen für die Abfuhr von Pappe, Papier und Kartonagen sowie die Sammlung von Sperrgut, Elektronikschrott und Problemabfällen. Ein Klimabeirat hinterfragt in der Vorlage die Wirksamkeit des bestehenden Wiegesystems zur Müllvermeidung, da parallele Entsorgungssysteme ohne Gewichtsbeschränkung keinen Anreiz zur Reduzierung der Restmüllmengen erzeugen könnten.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 23.06.2021 · Bauausschuss (4. Sitzung)
- 14Erstellung von Leitlinien für ein Einheimischenmodell zur vergünstigten Baulandvergabe; hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 17.06.2021Zur Vorlage · 2021/0103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0103 der Fachdienste 23 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Freie Wähler der Isselgemeinden vom 17. Juni 2021. Gegenstand des Antrags ist die Ausarbeitung von Leitlinien für ein sogenanntes Einheimischenmodell. Ziel dieses Modells ist die Vergabe von Bauland zu vergünstigten Konditionen an spezifische Bewerbergruppen.
Die Verwaltung vertritt in der Vorlage die Auffassung, dass die Entscheidung über die grundsätzliche Entwicklung eines solchen Programms zur Begünstigung bestimmter Personengruppen bei der Veräußerung von Baugrundstücken zunächst im Haupt- und Finanzausschuss behandelt werden sollte. Hierbei soll geprüft werden, ob seitens der Stadt Hamminkeln überhaupt ein entsprechendes Programm zur vergünstigten Baulandvergabe erstellt werden soll.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Sachverhalt dem Haupt- und Finanzausschuss zuzuleiten. Das Gremium soll dort beraten, ob die Erstellung eines Einheimischenmodells zur vergünstigten Baulandvergabe für die Stadt Hamminkeln grundsätzlich verfolgt werden soll. Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 1. Juli 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 15Einbringung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0100 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat die Beschlussvorlage 2021/0100 zur Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Abschluss umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen sowie den Anhang und beinhaltet einen Lagebericht nach den Bestimmungen der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Entwurf dient dazu, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde abzubilden, indem sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen enthalten sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß den geltenden kommunalen Satzungen weitergeleitet. Vor der endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 16Auflösung der bestehenden Arbeitsgruppen; hier: Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, USD und FDP vom 25.05.2021Zur Vorlage · 2021/0099 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0099 der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, USD und FDP auf die umgehende Auflösung der bestehenden Arbeitsgruppen. Im Rat der Stadt Hamminkeln wurden in der Sitzung vom 19. November 2020 die Arbeitsgruppen Schule, Haushalt und Controlling, Friedhof sowie Abfall einstimmig gebildet. Diese Gremien dienen der Vorbereitung von Beratungen in den Fachausschüssen und dem Rat sowie der Deckung des Informationsbedarfs der Fraktionen.
Der Antrag der vier Fraktionen begründet die Forderung nach Auflösung mit der Kritik an der Arbeitsweise der Arbeitsgruppen und der etablierten Fraktionsvorsitzendenrunden. Hintergrund ist ein Schreiben der CDU-Fraktionsleitung und des CDU-Stadtverbandsvorsitzenden an deren Mitglieder und Mandatsträger, welches in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. In diesem Schreiben wurden die Beweggründe für das Verlassen einer Ratssitzung am 20. Mai 2021 im Rahmen der Beratung zum Abfallentsorgungssystem erläutert. Die Antragsteller werfen der bisherigen Struktur vor, Entscheidungen in informellen Runden zu treffen. Die Fraktionen werten diese Kritik als Diskreditierung der Arbeit des Bürgermeisters, der Fraktionsvorsitzenden und der Arbeitsgruppenmitglieder. Neben der Auflösung der Arbeitsgruppen wird im Antrag der künftige Verzicht auf Fraktionsvorsitzendenrunden gegenüber dem Bürgermeister gefordert. Der Rat wird über den Beschlussvorschlag zur Auflösung der Arbeitsgruppen abstimmen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 17Nachbesetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport; hier: beratende Vertreter der ev. Kirche für SchulangelegenheitenZur Vorlage · 2021/0104 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0104 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung der beratenden Sitze für Schulangelegenheiten im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines beratenden Mitglieds der evangelischen Kirche aus ihrem Mandat zum 1. August 2021.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds die Wahl einer Nachfolge durch die Ratsmitglieder vorgesehen. Die evangelische Kirche hat hierfür einen Vorschlag zur Neubesetzung der Positionen vorgelegt. Dabei soll der bisherige stellvertretende beratende Vertreter den ordentlichen Sitz als beratendes Mitglied übernehmen. Die Position des stellvertretenden beratenden Mitglieds der evangelischen Kirche im Ausschuss soll im Gegenzug mit einer Pfarrerin aus Wertherbruch neu besetzt werden.
Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich. Der Bürgermeister nimmt bei dieser Abstimmung gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht am Stimmrecht teil. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 1. Juli 2021 gebeten, der vorgeschlagenen personellen Neubesetzung der beratenden Sitze zuzustimmen.
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- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 18Vorschlag für die Entsendung von Vertretern in die Ausschussgruppe Erschwerer des IsselverbandesZur Vorlage · 2021/0105 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamminkeln in der Ausschussgruppe der Erschwerer des Wasser- und Bodenverbandes „Isselverband“. Hintergrund der Vorlage ist die Neufassung der Satzung des Isselverbandes. Gemäß der neuen Satzung hat die Gruppe der Erschwerer im Verbandsausschuss nun vier Mitglieder, während zuvor lediglich ein Mitglied vertreten war. Die Erhöhung der Sitzanzahl erfolgte aufgrund der Verteilung des Beitragsaufkommens.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den bestehenden Beschluss vom 19. November 2020 zurückzunehmen und für die Wahlperiode vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 einen neuen Vorschlag für zwei Sitzmandate zu unterbreiten. Der Vorschlag sieht die Entsendung von zwei ordentlichen Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern vor.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Rat die Entscheidung über die Benennung von Vertretern in Gremien von Drittorganisationen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Bestellung mehrerer Vertreter die Einhaltung der Grundsätze der Verhältniswahl zu beachten ist. Der Bürgermeister hat in diesem Zusammenhang ein Stimmrecht. Die Entscheidung über die Annahme des Wahlvorschlages kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben.
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Beratungsfolge
- 01.07.2021 · Rat (7. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen