Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Kunst und Kulturort Schloss Ringenberg hier: Satzung über die Nutzungsentgelte

2021/0096 01.07.2021 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0096 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung einer Satzung über die Nutzungsentgelte für den Kunst- und Kulturort Schloss Ringenberg. Das Schloss wurde vom Land Nordrhein-Westfalen für eine dreijährige Förderphase als sogenannter „Dritter Ort“ ausgewählt. Während die vom Land bereitgestellten Mittel eine Anschubfinanzierung für die inhaltliche Gestaltung von Kunst und Kultur darstellen, decken diese Mittel nicht die laufenden Betriebskosten des Schlosses.

Die Satzung sieht vor, bestimmte Räumlichkeiten des Schlosses für unterschiedliche Nutzungen zu öffnen, um durch eine Mischfinanzierung mittelfristig eine Kostendeckung der Betriebskosten zu erreichen. Dies umfasst unter anderem die Ausrichtung von Hochzeiten sowie die Durchführung kommerzieller Veranstaltungen. Eventuell erzielte Überschlüsse aus diesen Nutzungen sollen zur Deckung von Veranstaltungen am Schloss Ringenberg verwendet werden.

Parallel zur Erarbeitung der Nutzungsentgelte wird für Teilbereiche des Schlosses eine Nutzungsänderung geprüft, wobei im Rahmen der bestehenden Nutzungsgenehmigung bereits heute Vermietungen möglich sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 24. Juni 2021 mit einer Stimmenmehrheit (einstimmig bei zwei Enthaltungen) empfohlen, den Rat der Stadt Hamminkeln mit der Verabschiedung der Satzung über die Nutzung von Räumen und Anlagen des Kunst- und Kulturortes Schloss Ringenberg zu beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge