Gewährung von Beihilfen an musiktreibende Vereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Neuregelung der Beihilfen für musiktreibende Vereine in Hamminkeln. In der Vergangenheit erhielten diese Vereine für ihre Jugendarbeit eine Unterstützung in Höhe von 10,00 Euro pro jugendlichem Mitglied. Aufgrund von Kürzungen bei den Haushaltsansätzen im Jahr 2003 ist eine Anpassung der Mittelverteilung erforderlich geworden.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Kultur eine Beihilfe in Höhe von 8,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter von 0 bis 18 Jahren gewährt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Drittmittel in Höhe von 1.268,00 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.768,00 Euro. Für die Finanzierung stehen auf der Haushaltsstelle 1.330.7181 Mittel in Höhe von 2.500,00 Euro bereit, während der verbleibende Restbetrag aus anderen Quellen gedeckt werden soll. Eine Übersicht über die Mitgliederzahlen der beteiligten Vereine sowie eine Aufstellung zur Verteilung der Mittel liegt der Vorlage bei. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 4. Dezember 2003 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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