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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 34 "Freiflächenphotovoltaikanlage im Butenfeld" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

2026/0159 16.07.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 16.07.2026 · Rat (6. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln bereitet die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 34 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Butenfeld vor. Auf Antrag der Westenergie Netzservice GmbH sollen die Flurstücke 262, 290 und 291 in der Gemarkung Hamminkeln als Sondergebiet für Photovoltaik ausgewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb einer Solaranlage im Bereich östlich der Betuwe-Linie.

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Damit einhergehend sollen auch die Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches beschlossen werden. Da der Rat bereits im Mai 2026 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat, werden die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes nun parallel durchgeführt.

Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen, darunter eine Begründung, ein Umweltbericht sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, wurden durch die Antragstellerin bereitgestellt. Die Planung ist Teil der Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien und orientiert sich an den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

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