Bebauungsplan Nr. 10 "Freiflächenphotovoltaikanlage Ringenberger Bruch" im Ortsteil Ringenberg - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 10 mit dem Titel „Freiflächenphotovoltaikanlage Ringenberger Bruch“ im Ortsteil Ringenberg vorbereitet. Grundlage für das Verfahren ist ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Gemarkung Ringenberg. Das geplante Gebiet befindet sich östlich der Bundesautobahn 3 und nördlich der Hamminkelner Straße. Ziel der Planung ist die Festsetzung der Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Ebenso wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beantragt. Ein Beschluss zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits in einer Sitzung im Mai 2026 gefasst, wobei die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans parallel durchgeführt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 01.07.2026Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)