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Beschlussvorlage

69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebungsbeschluss

2026/0178 16.07.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 16.07.2026 · Rat (6. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminklen vor. Diese Änderung stand in direktem Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“, welcher mittlerweile rechtskräftig ist und bei dem erste Bauvorhaben bereits umgesetzt werden.

Die ursprüngliche Notwendigkeit einer Flächennutzungsplanänderung ergab sich aus der Anwendung des §13b BauGB als Rechtsgrundlage. Da dieser Paragraph jedoch vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt wurde, entstand ein Änderungsbedarf. Durch eine anschließende Übergangsregelung des Bundesgesetzgebers entfiel die Notwendigkeit einer gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes für das betreffende Vorhaben. Damit ist die geplante 69. Änderung entbehrlich geworden.

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 28. September 2023 aufzuheben.

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