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Beschlussvorlage

Sperrung der Straße ''Stallmannsweg'' als Durchgangsstraße im Ortsteil Mehrhoog; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Eheleute Herbert und Marlis Tekaat

2002/0091

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2002/0091 liegt ein Antrag vor, die Straße Stallmannsweg im Ortsteil Mehrhoog für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Anregung erfolgt gemäß § 24 GO NRW durch Anwohner. Als Begründung wird angeführt, dass der Grenzweg und die Verlängerung über den Stallmannsweg als Abkürzung zur Bergerfuhrter Straße genutzt werden, um den Verkehr in Richtung Wesel zu leiten. Laut den Antragstellern wird die Straße aufgrund von Fahrbahnarbeiten auf der B8 verstärkt als Ausweichstrecke genutzt. Zudem wird auf eine Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung sowie auf Gefahren für spielende Kinder im Bereich der angrenzenden Waldflächen hingewiesen.

Die Verwaltung führt in diesem Bereich Verkehrszählungen durch und holt für die weitere Beratung Stellungnahmen des zuständigen Straßenbaulastträgers, der Polizei sowie weiterer Fachbehörden ein. Die geschätzten Kosten für eine etwaige Beschilderung belaufen sich auf circa 300 Euro.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Vorschlag vorliegen, die Anregung zur Sperrung des Stallmannswegs als Durchgangsstraße zur weiteren Beratung an den Bauausschuss zu verweisen.

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