21. Änderung der Bebauungsplanes Nr.13 in Mehrhoog; hier. Beschwerde der Eheleute Thrien gemäß § 24 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0092 befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss mit einer Beschwerde, die gemäß § 24 GO NRW eingereicht wurde. Gegenstand der Beschwerde ist die Genehmigungspraxis im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog. Konkret wird die Nutzungsänderung bestehender Gebäude an der Bahnhofstraße beanstandet, für die ein Anzeigeverfahren gemäß § 67 BauGB zur Einrichtung von zehn Wohneinheiten durchgeführt wurde.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erschließung der betreffenden Gebäude über die Bahnhofstraße erfolgt. Die im Lageplan dargestellten Parzellen 20 und 21 sind nicht Gegenstand der Nutzungsänderung und werden nicht bebaut, auch wenn sie dem Eigentümer der bebauten Grundstücke zugeordnet sind. Laut Verwaltung widerspricht das Vorhaben nicht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes. Zudem werden die Nutzungsziffern des Bebauungsplanes unter Ausschluss dieser Flurstücke nicht überschritten.
Die Antragsteller haben die Möglichkeit, nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen Nachbarwiderspruch gegen die Nutzungsänderung einzulegen, um die Rechtmäßigkeit des Vorhabens prüfen zu lassen. Der Ausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die Antragsteller auf ihre rechtlichen Möglichkeiten hinzuweisen.
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- 08.05.2002kein Ergebnis hinterlegt
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