Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln; hier: Euro-Anpassung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht eine Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates vor. Ziel der Vorlage ist es, die bestehenden Regelungen im Verhältnis 2:1 vollständig an den Euro anzupassen und dabei nicht berücksichtigte Anpassungen aus vorangegangenen Beschlüssen nachzuholen.
Im Rahmen der Euro-Umstellung wurden bisherige Wertgrenzen für Auftragsvergaben nicht vollständig korrigiert. Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses so zu präzisieren, dass dieser über die Vergabe gemeindlicher Aufträge im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bei Beträgen über 25.000 Euro entscheidet, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen soll sich die Wertgrenze nach dem Gesamtwert über die gesamte Vertragslaufzeit richten.
Für den Bauausschuss sollen die Regelungen zur Vergabe von Aufträgen nach VOL, VOB und VOF/HOAI angepasst werden. Hierbei wird die Grenze für die Zuständigkeit des Bauausschusses bei Beträgen über 500.000 Euro neu geregelt, während Aufträge bis zu einer Höhe von 500.000 Euro in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Zudem soll die Zuständigkeit des Bauausschusses für Denkmalschutzangelegenheiten bei baulichen Maßnahmen an städtischen Denkmälern ab einem Betrag von mehr als 250.000 Euro festgeschrieben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen mit sofortiger Wirkung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 08.05.2002kein Ergebnis hinterlegt
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