Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Josef Klein-Hitpaß, Krechtinger Straße 56, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2002/0097 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2002/0097 wird über die Neubesetzung eines Mandats im Rat der Stadt Hamminkeln informiert. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Ratsmandats durch ein Ratsmitglied mit Wirkung zum 1. April 2002.
Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste der SPD festgestellt. Die betreffende Person hat die Nachfolgefeststellung angenommen.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gesetzesmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage sieht vor, dass dieser Vorgang nach den geltenden Verwaltungsvorschriften dadurch vollzogen werden kann, dass sich das Ratsmitglied von seinem Platz erhebt und die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach bestem Wissen und Können sowie zur Beachtung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zum Wohle der Gemeinde erklärt. Die Information dient der Vorbereitung der Sitzung des Rates am 16. Mai 2002.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 2Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates sowie Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2002/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0098 befasst sich mit der Nachbesetzung verschiedener Ausschüsse des Rates sowie der Vertretungen in Gremien von Drittorganisationen. Anlass für die Neubesetzungen sind Mandatsniederlegungen eines Ratsmitglieds sowie Verzichtserklärungen mehrerer sachkundiger Bürger.
Durch die Niederlegung des Ratsmandats eines Mitglieds der SPD-Fraktion wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste festgestellt. Da die Nachfolgefeststellung im Rat nicht automatisch die Übernahme von Ausschüssen oder Vertretungen in Drittorganisationen beinhaltet, müssen diese Positionen neu besetzt werden. Zudem entfällt für das neue Ratsmitglied der Sitz im Feuerschutzausschuss, da eine gleichzeitige Ausübung des Mandats als sachkundiger Bürger nicht möglich ist. Weitere personelle Veränderungen ergeben sich aus den Verzichtserklärungen von sachkundigen Bürgern in den Bereichen Planung, Jugend, Soziales und Sport, Schule und Kultur sowie im Feuerschutz.
Die SPD-Fraktion schlägt für die Nachbesetzung der Pflichtausschüsse, der freiwilligen Ausschüsse sowie der Arbeitsgruppen konkrete Personen vor. Dies umfasst unter anderem die Besetzung von Sitzen im Haupt- und Finanzausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Wahlausschuss, dem Planungsausschuss und dem Bauausschuss. Darüber hinaus werden Nachbesetzungen für die Vertretungen in Zweckverbänden, wie dem Wasserversorgungsverband Wittenhorst, sowie in Wasser- und Bodenverbänden sowie in der Tageseinrichtung des Kommunalen Kindergartens Dingden vorgeschlagen.
Die Abstimmung erfolgt in zwei getrennten Vorgängen: Die Nachbesetzung der Ratsausschüsse erfolgt ohne Stimmrecht des Bürgermeisters, während bei der Nachbesetzung der Gremien von Drittorganisationen das Stimmrecht des Bürgermeisters berücksichtigt wird.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 3Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln; hier: Euro-AnpassungZur Vorlage · 2002/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht eine Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates vor. Ziel der Vorlage ist es, die bestehenden Regelungen im Verhältnis 2:1 vollständig an den Euro anzupassen und dabei nicht berücksichtigte Anpassungen aus vorangegangenen Beschlüssen nachzuholen.
Im Rahmen der Euro-Umstellung wurden bisherige Wertgrenzen für Auftragsvergaben nicht vollständig korrigiert. Die Verwaltung schlägt vor, die Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses so zu präzisieren, dass dieser über die Vergabe gemeindlicher Aufträge im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bei Beträgen über 25.000 Euro entscheidet, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen soll sich die Wertgrenze nach dem Gesamtwert über die gesamte Vertragslaufzeit richten.
Für den Bauausschuss sollen die Regelungen zur Vergabe von Aufträgen nach VOL, VOB und VOF/HOAI angepasst werden. Hierbei wird die Grenze für die Zuständigkeit des Bauausschusses bei Beträgen über 500.000 Euro neu geregelt, während Aufträge bis zu einer Höhe von 500.000 Euro in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Zudem soll die Zuständigkeit des Bauausschusses für Denkmalschutzangelegenheiten bei baulichen Maßnahmen an städtischen Denkmälern ab einem Betrag von mehr als 250.000 Euro festgeschrieben werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen mit sofortiger Wirkung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 08.05.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 4Änderung der Straßenreinigungssatzung - Entscheidung über den ReinigungsumfangZur Vorlage · 2002/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0062 befasst sich mit der Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln, insbesondere mit der Neufestlegung des Reinigungsumfangs sowie der Winterwartung. Die letzte Überarbeitung der Satzung erfolgte im Dezember 1998.
Die Verwaltung hat auf Basis von Kriterien, die im Juni 2001 im Bauausschuss beraten wurden, eine grundlegende Überarbeitung der Anlagen zur Straßenreinigungssatzung vorgenommen. Zu den Kriterien gehören klassifizierte Straßen innerhalb von Ortsdurchfahrten mit Hochborden, Hauptverkehrsstraßen in geschlossenen Ortslagen, Wohnsammelstraßen im Separationsprinzip sowie Anliegerstraßen in Gewerbegebieten. Der geplante Umfang ist in einer tabellarischen Aufstellung nach Ortsteilen sowie in Planunterlagen dargestellt. Darin enthalten sind auch Straßen, deren Widmung nach Abschluss von Ausbaumaßnahmen im Laufe des Jahres 2002 erfolgen kann.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Änderung der Priorität der Winterwartung. Die Verwaltung schlägt vor, die Priorität der zu reinigenden Straßen von 1 auf 2 oder 3 abzustufen, sodass Streudienst und Schneeräumen nur noch bei Bedarf durchgeführt werden. Damit verbunden ist eine Überarbeitung der Gebührenveranlagung. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen des Reinigungsumfangs in die Satzung zu übernehmen. Zudem soll die Priorität der Winterwartung so angepasst werden, dass für die betreffenden Straßen keine Gebühr für Winterwartung erhoben wird, sofern die neue Gebührenkalkulation kein anderes Ergebnis liefert.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 18.04.2002 · Bauausschuss (18. Sitzung)
- 5Kanalerneuerung in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Gewerbegebiet an der Issel'' in Hamminkeln - Baubeschluss und Bereitstellung von HaushaltsmittelnZur Vorlage · 2002/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Erneuerung der Kanalisation in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 6, dem Gewerbegebiet an der Issel, vor. Hintergrund der Maßnahme sind Rückstauerscheinungen auf den Gewerbeflächen bei größeren Niederschlagsereignissen. Eine technische Überprüfung ergab, dass sowohl das Kanalnetz auf dem betroffenen Gewerbegrundstück als auch der öffentliche Kanal in der Industriestraße eine unzureichende Dimensionierung aufweisen.
Im Rahmen der geplanten Arbeiten soll der öffentliche Kanal im Bereich zwischen der Zufahrt zur Asylantenunterkunft und der Zufahrt zu den Gewerbeflächen von einem Durchmesser von 30 cm auf 50 cm erweitert werden. Eine alternative Variante, die eine Verlegung des Entlastungskanals über das Grundstück der Asylantenunterkunft vorsah, wurde geprüft. Diese hätte zwar die Baukosten um etwa 16.000 € gesenkt, wurde jedoch aufgrund einer zu erwartenden Wertminderung des städtischen Grundstücks durch einen kreuzenden Kanal nicht weiterverfolgt.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme werden Gesamtkosten in Höhe von 92.768,74 € veranschlagt. Die Bereitstellung der Mittel soll außerplanmäßig aus der Haushaltsstelle 1.700.9697.5 „Druckentwässerung Wertherbruch“ erfolgen, wobei eine gleichzeitige Reduzierung des Haushaltsansatzes dieser Stelle vorgesehen ist. Als jährliche Folgekosten werden die Kosten für die Kanalreinigung aufgeführt. Der Bauausschuss soll den Baubeschluss fassen und dem Rat die Bereitstellung der Mittel empfehlen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 18.04.2002 · Bauausschuss (18. Sitzung)
- 6Straßenbeleuchtung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Gewerbegebiet an der Issel'' in Hamminkeln - Baubeschluss und Bereitstellung von HaushaltsmittelnZur Vorlage · 2002/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Installation einer Straßenbeleuchtung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“. Konkret ist die Installation der Beleuchtung im Abschnitt der Industriestraße, beginnend bei der Brüner Straße bis etwa in Höhe des Bahnhofs, vorgesehen. Laut Begründung der Verwaltung ist die Umsetzung notwendig, damit die Industriestraße alle Merkmale einer Erschließungsanlage aufweist, was wiederum die Erhebung von Anliegerbeiträgen ermöglicht.
Für die Durchführung der Maßnahme ist die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 28.901,19 Euro vorgesehen. Als Deckung für diese Kosten wird eine entsprechende Reduzierung des Haushaltsansatzes der Haushaltsstelle 1.630.9527.0 vorgeschlagen, welche die Erneuerung der Isselbrücke „Am Mühlenbach“ betrifft. Neben den einmaligen Investitionskosten werden jährliche Folgekosten in Höhe von etwa 1.000 Euro für den Stromverbrauch veranschlagt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss den Baubeschluss fasst und dem Rat empfiehlt, die erforderlichen Mittel überplanmäßig bereitzustellen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Bauausschusses am 18. April 2002 sowie des Rates am 16. Mai 2002 zur Beratung vorgesehen.
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- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 18.04.2002 · Bauausschuss (18. Sitzung)
- 7Überarbeitung des Nahverkehrsplanes des Kreises Wesel - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Stellungnahme zur Überarbeitung des Nahverkehrsplanes des Kreises Wesel vor. Im Zentrum der Vorlage steht die geplante Einstellung der Buslinie 96 zwischen Wesel und Hamminkeln bis auf den Schülerverkehr. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit einem Überangebot auf der Achse Hamminkeln-Wesel durch die gleichzeitige Existenz der Linien 63 und 64. Mit der Reduzierung der Linie 96 soll die Linie 64 bis 23:00 Uhr ausgebaut werden, wodurch das Anruf-Sammeltaxi (AST) in der Zone 4 entfallen könnte. Eine mögliche Verlängerung der Linie 96 über die Stadtgrenze Wesels hinaus nach Hamminkeln würde die Kosten vollumfänglich der Stadt Hamminkeln auferlegen.
Ein weiterer Punkt betrifft die neue Kostenverteilung im ÖPNV. Der Kreis beabsichtigt, zwischen Regionalverkehr und Ortsverkehr zu unterscheiden, wodurch die Kosten für den AST-Verkehr wieder vollständig von der Stadt Hamminkeln zu tragen wären. Eine Übernahme der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr wird von der Verwaltung aufgrund ungeklärter finanzieller und technischer Rahmenbedingungen vorerst zurückgestellt.
Hinsichtlich des schienengebundenen Personenverkehrs widerspricht die Verwaltung der geplanten Änderung des Regionalexpress (RE5), der zwischen Emmerich und Wesel ohne Halt fahren soll. Ein Wegfall des Halts in Mehrhoog würde die Attraktivität des Bahnhofs mindern. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, keine Bedenken gegen den Entwurf vorzubringen, die notwendigen Rahmenbedingungen jedoch in der Stellungnahme darzulegen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 17 ''Freizeitzentrum'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 17 „Freizeitzentrum“ im Ortsteil Dingden. Gegenstand der Planung ist die Umwandlung einer bestehenden Grünfläche, die bisher als Spielplatz zweckgebunden war, in ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet). Die betroffene Fläche ist ein Einzelgrundstück, welches unmittelbar westlich der Mühle an der Klausenhofstraße liegt. Neben der Änderung der Flächennutzung sieht der Entwurf die Festsetzung eines Fuß- und Radweges vor.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Fläche als Spielplatz nicht mehr benötigt wird. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes, die im Zeitraum vom 25. Februar bis zum 25. März 2002 stattfand, wurden keine Anregungen oder Bedenken vonseiten der Öffentlichkeit eingereicht. Aufgrund des Ausbleibens von Einwendungen wird ein direkter Satzungsbeschluss ohne weitere Abwägungsbeschlüsse angestrebt.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Begründung des Entwurfs soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches übernommen werden. Die Vorlage war zur Beratung im Planungsausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0080 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung war die Festsetzung von überbaubarer Grundstücksfläche im Bereich der Straße Im Hoogenbusch, um drei neue Bauplätze zu schaffen. Da das Gebiet derzeit durch Baumbestand geprägt ist, der rechtlich als Wald gilt, ist parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Einwände vorgebracht. Das Staatliche Forstamt Wesel sowie der Kreis Wesel als Untere Landschaftsbehörde äußerten Bedenken gegen die Bebauung aus ökologischen und gestalterischen Gründen. Die Verwaltung stellte in der Abwägung fest, dass aufgrund vorhandener Baulücken im Ortsteil sowie anstehender Erschließungen in den Gebieten B 8 und Schnellenhof keine zwingende städtebauliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme der Waldflächen besteht. In beiden Fällen wird vorgeschlagen, den Bedenken der Fachbehörden zu folgen.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf Unklarheiten bei der Abwasserbeseitigung hin, worauf die Verwaltung mit der Kenntnisnahme reagiert. Die Landwirtschaftskammer Rheinland regte an, zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden, was die Verwaltung jedoch ablehnt, da eine Ersatzaufforstung außerhalb des Planbereichs notwendig wäre.
Aufgrund der fachbehördlichen Bedenken und der fehlenden Begründung für die Notwendigkeit der Flächennutzung empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren nicht weiterzuführen und dem Rat der Stadt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 1032. Änderung des Flächennutzungsplanes in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2002/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0081 befasst sich mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes in Mehrhoog, welche die Umwidmung einer Waldfläche in eine Wohnbaufläche vorsah. Im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Das Staatliche Forstamt Wesel und der Kreis Wesel als Untere Landschaftsbehörde äußerten Bedenken gegen die Bebauung entlang der Straße Im Hoogenbusch unter Verweis auf ökologische und gestalterische Aspekte sowie den Erhalt der Waldfläche. Die Verwaltung stellte in der Abwägung fest, dass aufgrund vorhandener Baulücken im Ortsteil sowie anstehender Erschließungen im Bereich der B 8 und im Schnellenhof keine zwingende städtebauliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme der Waldfläche besteht. In der Folge wird vorgeschlagen, den Bedenken der Forst- und Landschaftsbehörden zu folgen.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf Herausforderungen bei der Abwasserbeseitigung hin, wobei die Verwaltung die Notwendigkeit einer entsprechenden Erlaubnis zur Kenntnis nahm. Die Landwirtschaftskammer Rheinland regte an, zusätzliche Flächeninanspruchnahmen außerhalb des Plangebietes für Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden. Da für eine Ersatzaufforstung jedoch externe Flächen notwendig wären, wird der Anregung der Landwirtschaftskammer nicht gefolgt. Aufgrund der fachbehördlichen Bedenken und der fehlenden planerischen Überwiegungsfähigkeit der städtebaulichen Belange empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren nicht weiterzuführen und dem Rat der Stadt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 117. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Beratung über im Vorfeld eingereichte Bedenken - Antrag auf Ausnahme von der VeränderungssperreZur Vorlage · 2002/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0085 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Beratung sind Bedenken eines Grundstückseigentümers sowie ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre.
Ein Grundstückseigentümer hat Einwände gegen die im Entwurf vorgesehene Festsetzung erhoben, wonach pro Wohneinheit mindestens 250 Quadratmeter Grundstücksfläche nachzuweisen sind. Die Verwaltung führt aus, dass diese Regelung die Realisierung eines geplanten Bauvorhabens erschwere und die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Grundstücke einschränke. Als Lösung wird eine Flexibilisierung vorgeschlagen: Bei einer Doppelhausbebauung soll der Nachweis der 250 Quadratmeter pro Wohneinheit auf das gesamte Grundstück bezogen werden können. Eine Prüfung ergab, dass durch diese Anpassung die städtebauliche Intention, die eine zu starke Verdichtung verhindern soll, gewahrt bleibt, da die Gesamtzahl der Wohneinheiten im betreffenden Bereich unverändert bleibt.
Zudem liegt ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für die Flurstücke 487 und 494 vor, um die Errichtung einer Doppelhaus-Hälfte zu ermöglichen. Da die linke, schmalere Haushälfte den bestehenden Festsetzungen des Änderungsentwurfes entspricht, empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, der Ausnahme zuzustimmen. Der Ausschuss soll die Flexibilisierung der Grundstücksgrößen in den Änderungsentwurf aufnehmen und dem Rat die Genehmigung der Ausnahme empfehlen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 1227. Änderung des Flächennutzungsplanes (Friedhof Mehrhoog) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0072 behandelt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, welche die Erweiterung des Friedhofes der evangelischen Gemeinde Haffen-Mehr-Mehrhoog im Ortsteil Mehr vorsieht. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs im Zeitraum vom 21. Januar bis 25. Februar 2002 wurden Anregungen des Kreises Wesel sowie weitere Hinweise geprüft.
Der Kreis Wesel regte die Aufhebung der bestehenden Landschaftsschutzverordnung für das Erweiterungsgebiet an. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Herausnahme der Fläche im Zuge des derzeit aufgestellten Landschaftsplans der Stadt Hamminkeln erfolgen kann. Bezüglich der Anforderung, ein Wohngebäude an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen und eine Geländeanhöhung vorzunehmen, wird darauf verwiesen, dass diese Punkte als Voraussetzungen für die Nutzung der zusätzlichen Gräberfelder im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Hinsichtlich der dauerhaften Sicherung externer Ausgleichsmaßnahmen wird dargelegt, dass diese über das Ökokonto der Stadt Hamminkeln abgewickelt werden. Die entsprechenden Maßnahmen auf der Fläche „Bachtal am Hasenkamp“ im Ortsteil Brünen wurden bereits realisiert, wodurch die Sicherung als gegeben gilt. Die anfallenden Kosten sind durch die Antragstellerin zu tragen. Da keine weiteren Anregungen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind, empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 13Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes ''Güterstraße'' in Hamminkeln Antragsteller: Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung HamminkelnZur Vorlage · 2002/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hamminkeln hat mit Schreiben vom 2. April 2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Güterstraße“ beantragt. Ziel des Antrags ist es, im Gebiet zwischen der B 473 und der Güterstraße die Ansiedlung von Einzelhandel auszuschließen, der als zentrenschädlich eingestuft werden könnte. Damit soll eine Sogwirkung im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes verhindert werden. Zudem sollen die Belange der Verkehrerschließung in den Plan berücksichtigt werden.
Der betreffende Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Gewerbegebiet ausgewiesen. Während bisherige bauliche Entwicklungen auf der Grundlage von Einzelgenehmigungen nach § 34 BauGB genehmigt wurden, sieht der Antrag nun eine formale Planung vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Erschließungssituation haben wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wie der Allee-Situation im südlichen Straßenabschnitt, bestehen planerische Einschränkungen. Auch eine mögliche Einbahnstraßenregelung kann nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes sein, sodass die verkehrliche Erschließung weiterhin im Rahmen von Einzelgenehmigungsverfahren zu prüfen bleibt. Die planerische Zielsetzung der Vorlage beschränkt sich somit im Wesentlichen auf den Ausschluss von zentren- bzw. nahversorgungsrelevantem Einzelhandel. Der Planungsausschuss und der Rat sollen über die Erforderlichkeit dieser Maßnahme beraten.
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- 16.05.2002 · Rat (26. Sitzung)
- 24.04.2002 · Planungsausschuss (18. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen