Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates sowie Gremien von Drittorganisationen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0098 befasst sich mit der Nachbesetzung verschiedener Ausschüsse des Rates sowie der Vertretungen in Gremien von Drittorganisationen. Anlass für die Neubesetzungen sind Mandatsniederlegungen eines Ratsmitglieds sowie Verzichtserklärungen mehrerer sachkundiger Bürger.
Durch die Niederlegung des Ratsmandats eines Mitglieds der SPD-Fraktion wurde ein Nachfolger aus der Reserveliste festgestellt. Da die Nachfolgefeststellung im Rat nicht automatisch die Übernahme von Ausschüssen oder Vertretungen in Drittorganisationen beinhaltet, müssen diese Positionen neu besetzt werden. Zudem entfällt für das neue Ratsmitglied der Sitz im Feuerschutzausschuss, da eine gleichzeitige Ausübung des Mandats als sachkundiger Bürger nicht möglich ist. Weitere personelle Veränderungen ergeben sich aus den Verzichtserklärungen von sachkundigen Bürgern in den Bereichen Planung, Jugend, Soziales und Sport, Schule und Kultur sowie im Feuerschutz.
Die SPD-Fraktion schlägt für die Nachbesetzung der Pflichtausschüsse, der freiwilligen Ausschüsse sowie der Arbeitsgruppen konkrete Personen vor. Dies umfasst unter anderem die Besetzung von Sitzen im Haupt- und Finanzausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Wahlausschuss, dem Planungsausschuss und dem Bauausschuss. Darüber hinaus werden Nachbesetzungen für die Vertretungen in Zweckverbänden, wie dem Wasserversorgungsverband Wittenhorst, sowie in Wasser- und Bodenverbänden sowie in der Tageseinrichtung des Kommunalen Kindergartens Dingden vorgeschlagen.
Die Abstimmung erfolgt in zwei getrennten Vorgängen: Die Nachbesetzung der Ratsausschüsse erfolgt ohne Stimmrecht des Bürgermeisters, während bei der Nachbesetzung der Gremien von Drittorganisationen das Stimmrecht des Bürgermeisters berücksichtigt wird.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002kein Ergebnis hinterlegt
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