6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0080 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung war die Festsetzung von überbaubarer Grundstücksfläche im Bereich der Straße Im Hoogenbusch, um drei neue Bauplätze zu schaffen. Da das Gebiet derzeit durch Baumbestand geprägt ist, der rechtlich als Wald gilt, ist parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Einwände vorgebracht. Das Staatliche Forstamt Wesel sowie der Kreis Wesel als Untere Landschaftsbehörde äußerten Bedenken gegen die Bebauung aus ökologischen und gestalterischen Gründen. Die Verwaltung stellte in der Abwägung fest, dass aufgrund vorhandener Baulücken im Ortsteil sowie anstehender Erschließungen in den Gebieten B 8 und Schnellenhof keine zwingende städtebauliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme der Waldflächen besteht. In beiden Fällen wird vorgeschlagen, den Bedenken der Fachbehörden zu folgen.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf Unklarheiten bei der Abwasserbeseitigung hin, worauf die Verwaltung mit der Kenntnisnahme reagiert. Die Landwirtschaftskammer Rheinland regte an, zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden, was die Verwaltung jedoch ablehnt, da eine Ersatzaufforstung außerhalb des Planbereichs notwendig wäre.
Aufgrund der fachbehördlichen Bedenken und der fehlenden Begründung für die Notwendigkeit der Flächennutzung empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren nicht weiterzuführen und dem Rat der Stadt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 24.04.2002kein Ergebnis hinterlegt
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