25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Schnellenhof) - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0074 behandelt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Schnellenhof. Die Planung sieht die Ausweisung einer Misch- und Wohnbaufläche sowie einer Grünfläche mit der Zweckbindung als Dorfplatz für öffentliche Nutzungen im Bereich zwischen einer Reithalle und der Bahnlinie vor. Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 8 entwickelt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Das Staatliche Umweltamt Duisburg äußerte Bedenken hinsichtlich der Abwasserbeseitigung, da für einen Betriebspunkt in Mehrhoog die Erlaubnis zur Einleitung in den Wolfstrang fehlt. Die Verwaltung hat hierzu einen Erlaubnisantrag erarbeitet, wobei eine bauliche Nutzung erst nach Erteilung der Genehmigung möglich ist. Die Landwirtschaftskammer Rheinland regte die Überprüfung von Immissionskonflikten sowie die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes an. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anregungen nicht zu folgen, da der Betreiber des Hofes durch seine Eigentumsrechte Abstände selbst steuern kann und externe Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Erschließung notwendig bleiben.
Die DB-Netz AG wies auf eine notwendige Entbehrlichkeitsprüfung für ein Flurstück sowie die Freihaltung eines Streifen für einen möglichen Streckenausbau hin. Die Verwaltung hält fest, dass die Prüfung bereits im Rahmen von Verhandlungen zu einer P+S-Anlage angestoßen wurde und der geplante Ausbau sowie der Bahnseitenweg weiterhin möglich sind. Die Bürgerbeteiligung vom 13. März 2002 ergab keine abwägungsrelevanten Bedenken. Der Ausschuss soll den Entwurf der Änderung mit den Ergebnissen der Abwägung zur öffentlichen Auslegung beschließen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2002kein Ergebnis hinterlegt
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