35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Jugendhaus in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans in Hamminkeln befasst sich mit der Umwidmung einer Fläche im Bereich der Straße Kerschenkamp. Die Änderung sieht vor, eine bestehende Grünfläche mit Kindergarten-Zweckbindung in eine Gemeinbedarfsfläche für ein Jugendhaus umzuwandeln, um die planungsrechtliche Grundlage für den geplanten Standort zu schaffen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange regte das Staatliche Umweltamt Duisburg an, den Immissionsschutz für die nördlich angrenzende Wohnnutzung durch einen schallschützenden Grundriss sicherzustellen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Prüfung eines Schallschutzgutachtens im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens erfolgen wird.
Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung geäußerten Bedenken der Anlieger, die eine ungeeignete Lage, mögliche Lärmbelästigungen sowie eine Wertminderung der Grundstücke befürchteten, wurden geprüft. Die Verwaltung hält am geplanten Standort fest, da dieser eine zentrale Erreichbarkeit gewährleistet. Durch die bauliche Ausrichtung des Gebäudes und die Nutzung als Schallschirm sowie durch einen Grünpuffer sollen die Immissionen gegenüber der Wohnbebauung minimiert werden. Eine Prüfung alternativer Standorte ergab, dass diese das Konfliktpotenzial nicht ebenso effektiv reduzieren könnten.
Der Ausschuss soll den Hinweis des Umweltamtes zur Kenntnis nehmen, den Bedenken der Anlieger nicht folgen und den Entwurf zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans zur öffentlichen Auslegung freigeben.
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Beratungsfolge
- 24.04.2002kein Ergebnis hinterlegt
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