7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Beratung über im Vorfeld eingereichte Bedenken - Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0085 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Gegenstand der Beratung sind Bedenken eines Grundstückseigentümers sowie ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre.
Ein Grundstückseigentümer hat Einwände gegen die im Entwurf vorgesehene Festsetzung erhoben, wonach pro Wohneinheit mindestens 250 Quadratmeter Grundstücksfläche nachzuweisen sind. Die Verwaltung führt aus, dass diese Regelung die Realisierung eines geplanten Bauvorhabens erschwere und die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Grundstücke einschränke. Als Lösung wird eine Flexibilisierung vorgeschlagen: Bei einer Doppelhausbebauung soll der Nachweis der 250 Quadratmeter pro Wohneinheit auf das gesamte Grundstück bezogen werden können. Eine Prüfung ergab, dass durch diese Anpassung die städtebauliche Intention, die eine zu starke Verdichtung verhindern soll, gewahrt bleibt, da die Gesamtzahl der Wohneinheiten im betreffenden Bereich unverändert bleibt.
Zudem liegt ein Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre für die Flurstücke 487 und 494 vor, um die Errichtung einer Doppelhaus-Hälfte zu ermöglichen. Da die linke, schmalere Haushälfte den bestehenden Festsetzungen des Änderungsentwurfes entspricht, empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, der Ausnahme zuzustimmen. Der Ausschuss soll die Flexibilisierung der Grundstücksgrößen in den Änderungsentwurf aufnehmen und dem Rat die Genehmigung der Ausnahme empfehlen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 24.04.2002kein Ergebnis hinterlegt
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