Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Sperrung der Straße ''Am Rott'' in Hamminkeln; hier: Anregung der Anwohner gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2002/0021 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0021 befasst sich mit der Sperrung der Straße „Am Rott“ in Hamminkeln aufgrund einer Anregung der Anwohner gemäß § 24 GO NW. Die Anlieger der Straße haben gegenüber der Verwaltung angezeigt, dass das Verkehrsaufkommen aus dem Baugebiet „Halfmannsfeld“ reduziert werden soll. Als mögliche Maßnahme zur Trennung der Verkehrsströme wird die Installation von Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen auf der Feldblumenstraße in Höhe des Bolzplatzes in Betracht gezogen.
Im Vorfeld der Beratung wurde mit den Antragstellern eine Einigung erzielt, wonach die Zufahrt über die Straße „Am Rott“ während der laufenden Baumaßnahmen zur Herstellung der Verkehrsflächen des ersten Bauabschnittes uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Zudem soll die Erschließung der Grundstücke auf dem ehemaligen Tennisgelände sowie der Baustellenverkehr zu diesen Baugrundstücken weiterhin über die Straße „Am Rott“ erfolgen.
Da ein Eigentümer der Feldblumenstraße den Wunsch nach einer Erschließung zur Brüner Straße geäußert hat, soll die Trennung der Verkehrsströme unmittelbar nördlich der Garagenzufahrt zur Hausnummer 11 erfolgen. Der genaue Standort der Maßnahme ist nach Abschluss der aktuellen Baumaßnahmen vor Ort festzulegen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Anregungen der Anwohner stattzugeben und die Verwaltung mit der Ausführung der beschriebenen Trennung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 2Querungshilfe auf der Bahnhofstraße in Mehrhoog; hier: Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRWZur Vorlage · 2002/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Errichtung einer Querungshilfe auf der Bahnhofstraße in Mehrhoog. Konkret geht es um den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Erstellung einer Mittelinsel im Bereich der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 602, und zwar im Einmündungsbereich der Hoogefeldstraße. Diese Maßnahme soll als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer dienen.
Der Bauausschuss hatte bereits in einer Sitzung im Dezember 2001 einstimmig einen Haushaltsansatz in Höhe von 21.000,00 Euro für dieses Vorhaben befürwortet, welcher im Haushaltsplan 2002 bereitgestellt wurde. Der Entwurf der Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht vor, dass sich die Stadt mit einem Pauschalbetrag von 15.339,00 Euro an den Gesamtkosten der Maßnahme beteiligt. Nach Informationen der Verwaltung beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Querungshilfe im laufenden Jahr umzusetzen, sofern die finanzielle Beteiligung der Stadt erfolgt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu den genannten Konditionen abzuschließen. Durch die Maßnahme entstehen keine jährlichen Folgekosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 3Generalentwässerungsplan Loikum; hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 58 Abs. 1 und 2 LWGZur Vorlage · 2002/0019 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Generalentwässerungsplan für das Gebiet Loikum. Dieser Plan wurde durch ein Ingenieurbüro neu berechnet und ersetzt die bisherige Planung aus dem Jahr 1981. Ziel der Vorlage ist die Beauftragung der Verwaltung, den Plan gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes zur Anzeige und Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Die Überarbeitung des Plans erfolgt aufgrund technischer Anpassungen an europäische Normen zum Überflutungsschutz sowie geänderter Anforderungen an die Beschaffenheit und Menge der Abwassereinleitungen in Gewässer. Zudem wird der Anschluss weiterer Schmutzwassernetze über das Pumpwerk Wertherbruch berücksichtigt. Der Plan umfasst das bestehende Mischwassergebiet inklusive der Niederschlagswasserbehandlung und berücksichtigt die Entwicklung bis zum Jahr 2015, wobei ein Anschluss von bis zu 610 Einwohnern vorgesehen ist.
Die hydraulische Untersuchung ergibt, dass im bestehenden Mischwassernetz keine Überstauungen zu erwarten sind. Für zukünftige abflusswirksame Flächen ist jedoch eine Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens durch eine Anhebung der Notüberlaufschwelle um etwa 40 cm erforderlich. Die Kosten für diese Maßnahme werden mit 18.000 Euro beziffert. Die Ableitung der Abwässer erfolgt über die Issel sowie über eine Transportdruckleitung zur Zentralkläranlage. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Einreichung des Plans bei der zuständigen Bezirksregierung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 4Generalentwässerungsplan Wertherbruch; hier: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 58 Abs. 1 und 2 LWGZur Vorlage · 2002/0018 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den neuen Generalentwässerungsplan für das Gebiet Wertherbruch. Dieser ersetzt die bisherige Planung aus dem Jahr 1981 und wurde durch ein Ingenieurbüro neu berechnet. Ziel der Vorlage ist die Erteilung einer Genehmigung sowie die Anzeige des Plans gemäß den Bestimmungen des Landeswassergesetzes bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Überarbeitung des Plans erfolgt aufgrund technischer Anpassungen an europäische Normen zum Überflutungsschutz sowie an geänderte Anforderungen bei der Abwassereinleitung in Gewässer. Zudem berücksichtigt die neue Planung eine Systemänderung im Entwässerungsnetz sowie die Erweiterung des Schmutzwassernetzes in Richtung B 67 und Loikum über eine Druckentwässerung. Die Planung deckt das vorhandene Mischwassergebiet und die Druckentwässerung ab und berücksichtigt zukünftige Entwicklungen bis zum Jahr 2015.
Die hydraulische Berechnung zeigt, dass im bestehenden Mischwassernetz keine Überstauergebnisse zu erwarten sind. Für das geplante Schmutzwasser-Druckleitungsnetz wird die Installation von Spülvorrichtungen empfohlen. Zudem wird eine Anpassung der Pumpenleistung im Schmutzwasserpumpwerk vorgeschlagen. Die Kosten für die Spülvorrichtung und den Notüberlauf des Kanalstauraums belaufen sich auf insgesamt 20.000 Euro. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Einreichung des Plans zur Genehmigung bei der zuständigen Bezirksregierung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.03.2002 · Rat (25. Sitzung)
- 06.02.2002 · Bauausschuss (17. Sitzung)
- 5Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 6Mitteilungen und Anfragen